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   VK Sachsen, 02.11.1999 - 1/SVK/019-1999   

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https://dejure.org/1999,21880
VK Sachsen, 02.11.1999 - 1/SVK/019-1999 (https://dejure.org/1999,21880)
VK Sachsen, Entscheidung vom 02.11.1999 - 1/SVK/019-1999 (https://dejure.org/1999,21880)
VK Sachsen, Entscheidung vom 02. November 1999 - 1/SVK/019-1999 (https://dejure.org/1999,21880)
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Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gesamtvergabe ausnahmsweise vor Fachlosvergabe (IBR 2000, 302)

Papierfundstellen

  • IBR 2000, 302
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2007 - Verg 10/07

    Vergaberecht: Kein Verstoß gegen Gebot der Fachlosvergabe bei entgegenstehenden

    Die Entscheidung zugunsten einer Gesamtvergabe, mit der die Chancen für eine Bauzeitoptimierung erhöht und das Risiko einer Bauzeitverzögerung reduziert wird, diente somit nicht nur der Vermeidung von mit der Fachlosvergabe typischerweise verbundenen Belastungen und Schwierigkeiten, sondern orientierte sich an den besonderen Bedingungen des konkreten Bauvorhabens (vgl. auch VK Bez.Reg. Detmold, IBR 2001, 80; VK Sachsen, IBR 2000, 302; VK Bez.Reg.
  • VK Sachsen, 25.09.2009 - 1/SVK/038-09

    Gemeinsame Vergabe nur bei wirtschaftlicher Erforderlichkeit

    Die Entscheidung zugunsten einer Gesamtvergabe, mit der die Chancen für eine Bauzeitoptimierung erhöht und das Risiko einer Bauzeitverzögerung reduziert wird, diente somit nicht nur der Vermeidung von mit der Fachlosvergabe typischerweise verbundenen Belastungen und Schwierigkeiten, sondern orientierte sich an den besonderen Bedingungen des konkreten Bauvorhabens (vgl. auch VK Bez.Reg. Detmold, IBR 2001, 80; VK Sachsen, IBR 2000, 302; VK Bez.Reg.
  • OLG Naumburg, 11.07.2000 - 1 Verg 4/00

    Wie müssen Nebenangebote beschaffen sein?

    Denn der Gesetzgeber hat den vor Inkrafttreten des Vergaberechtsänderungsgesetzes in § 5 Nr. 1 VOL/A bereits enthaltenen Vorrang der Vergabe von Aufträgen auf Einzellose nunmehr mit § 97 Abs. 3 GWB gesetzlich bestätigt (vgl. auch VK Sachsen IBR 2000, 302, allerdings bezogen auf die materiell-rechtlich gleiche Vorschrift des § 4 Nr. 2 VOB/A).
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