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   OLG Saarbrücken, 10.02.1999 - 1 U 379/98 - 69   

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https://dejure.org/1999,4185
OLG Saarbrücken, 10.02.1999 - 1 U 379/98 - 69 (https://dejure.org/1999,4185)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.02.1999 - 1 U 379/98 - 69 (https://dejure.org/1999,4185)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10. Februar 1999 - 1 U 379/98 - 69 (https://dejure.org/1999,4185)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung Architektenvertrag und vorvertragliche Vorbereitungsverhandlungen; Beweis- und Darlegungslast für die Vergütung von Architektenleistungen; Stillschweigende Vergütungsvereinbarung; Unentgeltlichkeit einer Architektenleistung; Einrede des nichterfüllten Vertrags

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Architektenvertrags zwischen einer Bauherrengemeinschaft und einer GmbH; Schuldrechtlicher Bindungswille im Sinne eines Werkvertrages; Bemessung des Vergütungsanspruchs; Vorliegen einer stillschweigenden Vergütungsvereinbarung; Verschulden bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (3)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bauherr macht sich Bauvoranfrage nutzbar: Unentgeltliche Akquisition?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architekten werden üblicherweise nur entgeltlich tätig! (IBR 1999, 424)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Architektenhonorar: Kostenlose Akquisition oder entgeltlicher Architektenvertrag? (IBR 2000, 331)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1035
  • BB 1999, 1035
  • BauR 1999, 1334 (Ls.)
  • BauR 2000, 753
  • IBR 2000, 331
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Brandenburg, 18.04.2016 - 31 C 204/15

    Fitnessstudio-Vertrag wird gekündigt: Höhe der ersparten Aufwendungen?

    Darüber hinaus ergibt sich hier der Abschluss eines derartigen Werkvertrages bezüglich der streitbefangenen "Trockenschnitte" vorliegend auch aus den Umständen des Einzelfalls und dem unstreitigen Sachverhalt, da der Kläger extra zur Erbringung dieser Leistung in das Friseur-Geschäft der Beklagten ging und dann diese Leistung der Beklagten unstreitig entgegengenommen hat ( BGH , BauR 1997, Seite 1060; BGH , IBR 2000, Seite 331; BGH , BauR 1999, Seiten 1319 f.; OLG Stuttgart , BauR 2005, Seite 1202 ).
  • OLG Saarbrücken, 25.05.2004 - 4 U 417/03

    Zur Frage eines konkludenten Abschlusses eines Architektenvertrages durch

    Vielmehr hat der Architekt dessen Voraussetzungen vorzutragen und im Bestreitensfall zu beweisen (vgl. BGH, NJW 1997, 3017; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 1035; Werner/Pastor, aaO., Rdnr. 612 u. 614).

    Dabei ist an Hand verschiedener Merkmale zu unterscheiden, ob zwischen Bauherr und Architekt ein schuldrechtlicher Bindungswille im Sinne eines Werkvertrages vorhanden ist oder sich die Leistung noch im honorarfreien Akquisitionsbereich bewegt (vgl. BGH, NJW 1996, 1889; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 1035; Werner/Pastor, aaO., Rdnr. 612).

    Für den Abschluss eines Vertrages spricht es dagegen, wenn der Bauherr die Vorleistungen des Architekten nicht nur entgegen nimmt, sondern sie auch verwertet (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 1035; München, NJW-RR 1996, 341; OLG Celle, BauR 2001, 1135; OLG Düsseldorf, OLGR 2001, 109 (112); OLG Werner/Pastor, aaO., Rdnr. 615).

    Bei Architekten ist davon auszugehen, dass sie üblicherweise nur gegen Entgelt tätig werden (vgl. BGH, NJW 1987, 2742; KG, NJW-RR 1988, 21; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 1035; Werner/Pastor, aaO., Rdnr. 612).

  • OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 685/05

    Stillschweigende Annahme: Schweigen eines als Bauherrschaft eines gewerblichen

    Im Übrigen wäre, worauf es aber nicht mehr entscheidend ankommt, in der zumindest partiellen Durchführung des Vertrages durch Nutzung der Entwurfsplanung des Klägers durch die Beklagten gegenüber der Gemeinde ein konkludenter Vertragsschluss zu sehen (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 1035 f.).
  • OLG Celle, 26.01.2022 - 14 U 116/21

    Zahlung von Architektenhonorar; Abschluss eines Architektenvertrages nach den

    So kann beispielweise die Akquisetätigkeit eines Architekten umfangreicher sein, wenn er gegen Mitbewerber ankämpft (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 10. Februar 1999 - 1 U 379/98, Rn. 6 f., juris).
  • KG, 28.12.2010 - 21 U 97/09

    Architektenleistung verwertet: Bauherr muss zahlen!

    Gleiches gilt für die Unterschrift des Bauherrn unter Pläne, unter eine Bauvoranfrage oder ein Baugesuch, auch wenn das Grundstück noch nicht erworben wurde (Locher/Koeble/Frik Rn. 56; BGH BauR 1997, 1060; OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 1035; OLG Stuttgart BauR 2005, 1202).
  • OLG Stuttgart, 10.02.2005 - 13 U 147/04

    Architektenhonorar: Gemeinschaftsrechtskonforme Bestimmungen über die Vergütung

    Dagegen kann von einem konkludenten Vertragsschluss ausgegangen werden, wenn der Bauherr den Architekten auffordert, Architektenleistungen zu erbringen, insbesondere dann, wenn die angebotene Architektenleistung entgegengenommen und verwertet wird, so z. B. im Rahmen einer Bauanfrage (vgl. Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., Rn. 614 ff. m. w. N.; OLG Saarbrücken, BauR 1999, 1334; OLG Koblenz, NZBau 2001, 510).
  • OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 5 U 113/06

    Honoraranspruch des Architekten wegen erbrachter Planungsleistungen nur bei

    Dessen Abschluss könnte sich hier in Ermangelung beweisbarer rechtsgeschäftlicher Abreden am 12.09.2003 also allenfalls aus den Umständen und nur dann ergeben, wenn die Beklagten für die S... GbR die Planungsleistungen des Klägers zumindest entgegengenommen und bestimmungsgemäß verwertet hätten (vgl.: BGH BauR 1997, 1060; BGH IBR 2000, 331; OLG Stuttgart BauR 2005, 1202; allgemein zu den Anforderungen an einen Vertragsschluss durch schlüssiges Verhalten: BGH BauR 1999, 1319, 1320), wohingegen die unaufgeforderte Erbringung von Architektenleistungen einen Honoraranspruch ohne das Hinzutreten weiterer Umstände in der Regel nicht zu begründen vermag (BGH BauR 1997, 1060; OLG Düsseldorf, BauR 2003, 1251; OLG Düsseldorf, BauR 2002, 117).
  • OLG Hamburg, 10.02.2011 - 3 U 81/06

    Honoraranspruch eines Architekten für Großbauvorhaben: Wirksamkeit einer

    Ein konkludenter Vertragsschluss kann zwar anzunehmen sein, wenn ein Bauherr sich die planerischen Leistungen eines Architekten zu Eigen macht und diese - etwa als Anlage zu einer Bauvoranfrage - für sich verwertet (OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 1035).
  • OLG Naumburg, 23.07.2014 - 1 U 24/14

    Architektenvertrag: Voraussetzungen für ein Zustandekommen des Vertrags

    Ebenso wenig offenbarte der Kläger, dass es im Falle eines solchen Planungsauftrages um einen finanziellen Aufwand von knapp 39.000,00 EUR ging, wozu er sowieso mit der Folge des § 280 I BGB vorvertraglich verpflichtet gewesen wäre (§§ 311 II; 241 II; 242 BGB; OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 1035, 1036; Palandt/ Sprau, BGB, 73. Aufl., § 631 Rdn. 20).
  • OLG Saarbrücken, 13.08.2018 - 2 U 81/16

    Zwei mögliche Auftraggeber: Kein Honorar trotz verwerteter Planungsleistungen!

    Sie beruht maßgeblich darauf, dass Architekten in der Regel entgeltlich tätig werden und der Bauherr normalerweise nicht davon ausgehen kann, der Architekt habe seine Leistungen unentgeltlich, etwa im Rahmen einer Auftragsakquisition, erbringen wollen (vgl. 1. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Urteil vom 10. Februar 1999 - 1 U 379/98-69, NJW-RR 1999, 1035 ; OLG Hamm, BauR 2001, 1466 ; Koeble in Locher/Koeble/Frik, aaO, Rn. 47 f.).
  • OLG München, 17.07.2017 - 28 U 849/17

    Keine Vergütungsvereinbarung getroffen: Honorar nach HOAI-Mindestsätzen!

  • OLG Frankfurt, 29.08.2003 - 19 U 237/02

    Darlegungs- und Beweislast für den Abschluss eines Architektenvertrages

  • LG Chemnitz, 30.01.2004 - 2 O 3633/03

    Vergütungsanspruch auf Grund eines Werkvertrags über Architekturleistungen;

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