Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 07.08.2000 - 6 U 64/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,16312
OLG Stuttgart, 07.08.2000 - 6 U 64/2000 (https://dejure.org/2000,16312)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.08.2000 - 6 U 64/2000 (https://dejure.org/2000,16312)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. August 2000 - 6 U 64/2000 (https://dejure.org/2000,16312)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,16312) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung eines Bauvertrages als VOB-Pauschalpreisvertrag; Voraussetzungen für einen Anspruch auf Anpassung des Pauschalpreises; Anforderungen an einen Detail-Pauschalvertrag; Zugrundeliegen eines detaillierten Leistungsverzeichnisses; Befugnis zur Geltendmachung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • oeffentliche-auftraege.de (Leitsatz)

    Pauschalangebot: Bis zu welcher Höhe gehen Mengenüberschreitungen zu Lasten des Unternehmers und wie wird die Toleranzgrenze ermittelt?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Pauschalpreis: Bis zu welcher Grenze sind Mengenüberschreitungen hinzunehmen? (IBR 2000, 593)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2000, 593
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Saarbrücken, 18.12.2007 - 4 U 363/05

    Schätzung des auf erbrachte Teilleistungen entfallenden Werklohns durch das

    Nach anerkannten Rechtsgrundsätzen wird die Grenze der eine Vertragsanpassung rechtfertigenden Unzumutbarkeit erst dann überschritten, wenn die Veränderung 20% der Gesamtauftragssumme übersteigt (Ingenstau/Korbion, VOB, 16. Aufl., § 2 Nr. 7 Rdnr. 33; BGH, Urt. v. 2.11.1995 - VII ZR 29/95; OLG Stuttgart, IBR 2000, 593; OLG Düsseldorf, BauR 1995, 286; OLG München, NJW-RR 1987, 598).
  • LG Würzburg, 12.09.2018 - 64 O 627/17

    Werklohnforderung aus gekündigtem Bauvertrag

    Die Rechtsprechung nimmt vor dem Postulat, dass es keine starre Grenze für die Annahme der Unzumutbarkeit gibt, regelmäßig an, dass Kosten- bzw. Mengensteigerungen von bis zu 20 % des Gesamtpauschalpreises noch akzeptabel sind, vgl. BGH NJW-RR 1996, 401; OLG Düsseldorf BauR 1995, 286; OLG München NJW-RR 1987, 98; OLG Stuttgart IBR 2000, 593.
  • LG Berlin, 17.12.2007 - 101 O 159/06

    Klage auf Zahlung von Honorar für die Talk-Show "Sabine Christiansen" erfolgreich

    Allgemein gültige Prozentsätze lassen sich dafür zwar nicht schematisch festlegen, überwiegend wird jedoch von der Rechtsprechung angenommen, dass die Schwelle für die Erheblichkeit einer Mehr- oder Minderleistung und den sich daraus ergebenden Anspruch auf Preiserhöhung oder Preisreduzierung im Bereich von 20% des Gesamtpreises anzusetzen ist (vgl. OLG Düsseldorf Baurecht 1995, 286; OLG München Baurecht 1987, 479; OLG Stuttgart IBR 2000, 593).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht