Weitere Entscheidung unten: OLG München, 27.01.2000

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   BGH, 21.12.2000 - III ZR 119/00   

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BGH, 21.12.2000 - III ZR 119/00 (https://dejure.org/2000,2577)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2000 - III ZR 119/00 (https://dejure.org/2000,2577)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2000 - III ZR 119/00 (https://dejure.org/2000,2577)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung - Landratsamt - Umbau eines Milchviehstalls - Schweinemaststall - Genehmigungsfähiges Bauvorhaben - Gemeinde - Immissionsschutzrechtliche Gesichtspunkte - Erteilung des Einvernehmens - Baugenehmigungsbescheid - Amtspflichtverletzung - Verzögertes ...

  • Judicialis

    BGB § 826; ; BGB §§ 823 ff; ; BGB § 840 Abs. 1; ; VwGO § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4; ; VwGO § 80 a Abs. 1 Nr. 1; ; VwGO § 80 a Abs. 3 Satz 2; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 80 Rn. 73 ff

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 ff.
    Gerichtliches Vorgehen eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung ist keine unerlaubte Handlung zum Nachteil des Begünstigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839; GG Art. 34
    Amtshaftung der Gemeinde bei pflichtwidrig verweigerter Erteilung des Einvernehmens im Baugenehmigungsverfahren; hypothetischer Kausalverlauf bei zu erwartendem Nachbarwiderspruch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Amtshaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie ist bei Amtspflichtverletzungen die hypothetische Einlegung eines Rechtsmittels zu berücksichtigen? (IBR 2001, 236)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 712
  • BauR 2001, 932
  • IBR 2001, 236
  • ZfBR 2001, 286
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.05.1992 - III ZR 14/91

    Amtshaftung von Bauaufsichtsbehörde und Gemeinde bei rechtswidriger Ablehnung

    Auszug aus BGH, 21.12.2000 - III ZR 119/00
    Das Berufungsgericht hält indessen diese Erwägung für nicht durchgreifend, weil in diesem Falle zwischen dem widersprechenden Nachbarn und der ihr Einvernehmen versagenden Gemeinde eine "deliktsrechtliche Gesamtschuldnerschaft" anzunehmen sei, wie sie etwa auch zwischen Gemeinde und Bauaufsichtsbehörde bestehen könne (vgl. Senatsurteil BGHZ 118, 263).
  • BGH, 16.01.1986 - III ZR 77/84

    Abwendung des Schadens durch Einlegung eines Rechtsbehelfs; Voraussichtliche

    Auszug aus BGH, 21.12.2000 - III ZR 119/00
    Die Revision hat jedenfalls deshalb keinen Erfolg, weil zugunsten des Klägers der Grundsatz zum Tragen kommt, daß im Amtshaftungsprozeß bei der Beantwortung der Frage, wie sich die (hypothetische) Einlegung eines Rechtsbehelfs und die daraufhin ergehenden behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen auf das Entstehen oder die Entwicklung eines Schadens ausgewirkt hätte, auf die rechtliche Sicht des über den Ersatzanspruch entscheidenden Gerichts abzustellen ist (vgl. Senatsurteil vom 16. Januar 1986 - III ZR 77/84 - NJW 1986, 1924, 1925 zur Frage, ob ein Rechtsbehelf des Geschädigten den aus einer Amtspflichtverletzung herrührenden Schaden hätte abwenden können).
  • BGH, 13.10.1966 - II ZR 173/64

    Anforderungen an Kausalitätsnachweis

    Auszug aus BGH, 21.12.2000 - III ZR 119/00
    In Rechtsprechung und Schrifttum sei einhellig anerkannt, daß der Schädiger sich nicht auf die hypothetische Schadensverursachung durch einen Dritten berufen könne, wenn dem Geschädigten gegen diesen ebenfalls ein Schadensersatzanspruch zugestanden hätte (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 1966 - II ZR 173/64 - NJW 1967, 551, 552; Staudinger/Schiemann, 13. Bearb., § 249 Rn. 95; Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Aufl., Vorbem vor § 249 Rn. 100).
  • BGH, 07.12.2000 - III ZR 84/00

    Amtshaftung bei entschädigungspflichtiger Ablehnung eines Antrags

    Auszug aus BGH, 21.12.2000 - III ZR 119/00
    Bei der Beantwortung der Frage, ob die Amtspflichtverletzung den geltend gemachten Schaden verursacht hat, kommt es nach der ständigen Rechtsprechung darauf an, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten des Amtsträgers genommen hätten und wie dann die Vermögenslage des Geschädigten wäre (BGHZ 96, 157, 171; Senatsurteil vom 7. Dezember 2000 - III ZR 84/00 - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 24.10.1985 - IX ZR 91/84

    Ausstellung einer Fälligkeitsbestätigung durch den Notar; Haftung des Notars

    Auszug aus BGH, 21.12.2000 - III ZR 119/00
    Bei der Beantwortung der Frage, ob die Amtspflichtverletzung den geltend gemachten Schaden verursacht hat, kommt es nach der ständigen Rechtsprechung darauf an, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten des Amtsträgers genommen hätten und wie dann die Vermögenslage des Geschädigten wäre (BGHZ 96, 157, 171; Senatsurteil vom 7. Dezember 2000 - III ZR 84/00 - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • OLG München, 27.01.2000 - 1 U 2766/99

    Wie ist bei Amtspflichtverletzungen die hypothetische Einlegung eines

    Auszug aus BGH, 21.12.2000 - III ZR 119/00
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 27. Januar 2000 - 1 U 2766/99 - wird nicht angenommen.
  • OLG Naumburg, 14.09.2005 - 6 U 130/03

    Schadensersatzklage wegen Nichterteilung einer Genehmigung nach § 4 des

    Das entspricht der höchstrichterlichen und der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. dazu die Entscheidung zur Haftung bei Amtspflichtverletzung, wenn Schweinemastanlagen nicht genehmigt worden waren, weil das gemeindliche Einvernehmen versagt worden war BGH, Urteil vom 14. Juni 1984, Az.: III ZR 68/83 in BauR 1984, 498 bis 500 oder MDR 1985, 123; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. Oktober 1987, Az.: III ZR 251/86; BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2000, Az.: III ZR 119/00 in BauR 2001, 932 bis 934; BGH, Urteil vom 21. November 2002, Az.: III ZR 278/01, BauR 2003, 364 bis 365; OLG Stuttgart, Urteil vom 11. Oktober 1989, Az.: 1 U 67/89, Agrarrecht 1991, 253 bis 254; OLG München, Urteil vom 27. Januar 2000, Az.: 1 U 2766/99, IBR 2001, 236; die Entscheidungen und die Fundstellen sind recherchiert nach juris).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH kommt es zur Beantwortung dieser Frage darauf an, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten des Amtsträgers genommen hätten und wie dann die Vermögenslage des Geschädigten wäre (vgl. BGH in BauR 2001, 932, 933).

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2004 - 18 U 159/03

    Schadensersatzanspruch und Entschädigungsanspruch wegen verzögerlicher

    Einigkeit besteht - soweit ersichtlich - auch dahin gehend, dass verjährungsunterbrechende Wirkung nicht allein einer Anfechtungsklage, sondern auch einer Verpflichtungsklage zukommen kann (BGHZ 95, 238, 242 - obiter dictum - BGH NJW 1986, 2309 betr. die Einleitung eines Verfahrens zur Verschärfung der in einem Beschluss festgesetzten Auflagen nach § 10 II WassHG; OLG München, Urteil vom 27. Januar 2000, Az: 1 U 2766/99 - juris - betr. eine Verpflichtungsklage in Form einer Untätigkeitsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung, welcher das OLG München verjährungsunterbrechende Wirkung auch bezüglich des Amtshaftungsanspruches auf Ersatz des Verzögerungsschadens beigemessen hat; die hiergegen gerichtete Revision hat der BGH mit Beschluss vom 21. Dezember 2000 (VersR 2002, 712) nicht angenommen und - auch zur Verjährung - ausgeführt, das Urteil weise keine Rechtsfehler zum Nachteil der unterlegenen beklagten Gemeinde auf; OLG Saarbrücken OLGR 2000, 488 betr.

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in dem oben zitierten Beschluss (VersR 2002, 712) ausgeführt, auf Grund des rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts stehe für den Amtshaftungsprozess bindend fest, dass der Kläger von Anfang an einen Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung hatte.

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2010 - 4 U 131/09

    Umfang der Ausschlussklausel für Gesellschaftsrecht in einem

    Von der Klausel werden nur Streitigkeiten erfasst, die im Kern in typischen gesellschaftsrechtlichen Beziehungen der Beteiligten zueinander ihren Ausgang genommen haben (OLG Hamm VersR 2002, 712).
  • KG, 03.03.2023 - 9 U 27/21

    Drittschützende Wirkung einer Auskunft über Nutzungsmöglichkeit von

    Es ist danach zu fragen, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten des Amtsträgers genommen hätten und wie dann die Vermögenslage des Geschädigten wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2000 - III ZR 119/00 -, juris, m.w.N.).
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   OLG München, 27.01.2000 - 1 U 2766/99   

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OLG München, 27.01.2000 - 1 U 2766/99 (https://dejure.org/2000,26020)
OLG München, Entscheidung vom 27.01.2000 - 1 U 2766/99 (https://dejure.org/2000,26020)
OLG München, Entscheidung vom 27. Januar 2000 - 1 U 2766/99 (https://dejure.org/2000,26020)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wie ist bei Amtspflichtverletzungen die hypothetische Einlegung eines Rechtsmittels zu berücksichtigen? (IBR 2001, 236)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2001, 236
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 21.12.2000 - III ZR 119/00

    Amtshaftung der Gemeinde bei pflichtwidrig verweigerter Erteilung des

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 27. Januar 2000 - 1 U 2766/99 - wird nicht angenommen.
  • OLG Naumburg, 14.09.2005 - 6 U 130/03

    Schadensersatzklage wegen Nichterteilung einer Genehmigung nach § 4 des

    Das entspricht der höchstrichterlichen und der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. dazu die Entscheidung zur Haftung bei Amtspflichtverletzung, wenn Schweinemastanlagen nicht genehmigt worden waren, weil das gemeindliche Einvernehmen versagt worden war BGH, Urteil vom 14. Juni 1984, Az.: III ZR 68/83 in BauR 1984, 498 bis 500 oder MDR 1985, 123; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. Oktober 1987, Az.: III ZR 251/86; BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2000, Az.: III ZR 119/00 in BauR 2001, 932 bis 934; BGH, Urteil vom 21. November 2002, Az.: III ZR 278/01, BauR 2003, 364 bis 365; OLG Stuttgart, Urteil vom 11. Oktober 1989, Az.: 1 U 67/89, Agrarrecht 1991, 253 bis 254; OLG München, Urteil vom 27. Januar 2000, Az.: 1 U 2766/99, IBR 2001, 236; die Entscheidungen und die Fundstellen sind recherchiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2004 - 18 U 159/03

    Schadensersatzanspruch und Entschädigungsanspruch wegen verzögerlicher

    Einigkeit besteht - soweit ersichtlich - auch dahin gehend, dass verjährungsunterbrechende Wirkung nicht allein einer Anfechtungsklage, sondern auch einer Verpflichtungsklage zukommen kann (BGHZ 95, 238, 242 - obiter dictum - BGH NJW 1986, 2309 betr. die Einleitung eines Verfahrens zur Verschärfung der in einem Beschluss festgesetzten Auflagen nach § 10 II WassHG; OLG München, Urteil vom 27. Januar 2000, Az: 1 U 2766/99 - juris - betr. eine Verpflichtungsklage in Form einer Untätigkeitsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung, welcher das OLG München verjährungsunterbrechende Wirkung auch bezüglich des Amtshaftungsanspruches auf Ersatz des Verzögerungsschadens beigemessen hat; die hiergegen gerichtete Revision hat der BGH mit Beschluss vom 21. Dezember 2000 (VersR 2002, 712) nicht angenommen und - auch zur Verjährung - ausgeführt, das Urteil weise keine Rechtsfehler zum Nachteil der unterlegenen beklagten Gemeinde auf; OLG Saarbrücken OLGR 2000, 488 betr.
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