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   OLG Hamm, 07.03.2001 - 25 W 48/00   

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https://dejure.org/2001,6223
OLG Hamm, 07.03.2001 - 25 W 48/00 (https://dejure.org/2001,6223)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.03.2001 - 25 W 48/00 (https://dejure.org/2001,6223)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. März 2001 - 25 W 48/00 (https://dejure.org/2001,6223)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann nach der Abnahme Sicherheit nach § 648a BGB verlangt werden? (IBR 2001, 422)

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 22 O 33/99
  • OLG Hamm, 07.03.2001 - 25 W 48/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 806
  • IBR 2001, 422
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 21.06.1999 - 2 U 801/99

    Sicherheitsleistung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2001 - 25 W 48/00
    Entgegen der Ansicht des OLG Dresden (NZBau 2000, 26 (27)) gebietet der Schutzzweck des § 648 a BGB es nicht, den Sicherungsanspruch auch auf Vergütungsansprüche des Werkunternehmers aus abgenommenen Leistungen zu erstrecken.

    (vgl. OLG Dresden NZBau 2000, 26 (27)).

    Dass ein Unternehmer, der ein ihm zur Verfügung stehendes Recht nicht rechtzeitig in Anspruch nimmt, nach Abnahme dann schlechter gestellt ist als ein Auftragnehmer, der seine Rechte nutzt (vgl. OLG Dresden NZBau 2000, 26 (27)), ist nicht unbillig und stellt keine Ungleichbehandlung gleichermaßen schutzwürdiger Unternehmer dar.

    Auch das Argument, durch eine einschränkende Auslegung des § 648 a BGB würde der Auftraggeber begünstigt, der eine vor Abnahme geforderte Sicherheit nicht erbringe (OLG Dresden NZBau 2000, 26 (27)), erscheint nicht überzeugend, denn dem Auftragnehmer bleibt es unbenommen, in diesem Fall von seinen Rechten nach § 648 a Abs. 5 BGB Gebrauch zu machen.

    Der Vorschlag, dieses Ergebnis zu korrigieren, indem der Vergütungsanspruch des Werkunternehmers nur in Höhe der Mängelbeseitigungskosten als nicht einredefrei behandelt wird (vgl. Ullrich MDR 1999, 1233 (1235); OLG Dresden NZBau 2000, 26 (27)), erscheint wenig konsequent.

  • KG, 09.11.1999 - 4 U 5313/98

    Werklohnanspruch und Verlangen nach Sicherheitsleistung)

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2001 - 25 W 48/00
    Letztlich würde die Verneinung eines Zurückbehaltungsrechts bei durch den Unternehmer verlangter und nicht fristgerecht erbrachter Sicherheitsleistung nicht nur zu einer Sicherung des Unternehmers, sondern darüber hinausgehend zu einer Befriedigung führen, denn er erhielte trotz möglicherweise mangelhafter Werkleistung den ungekürzten Werklohn (vgl. auch Ullrich aaO 1233 (1234), KG NJW-RR 2000, 687 (688)).

    (vgl. KG NJW-RR 2000, 687 (688); Leinemann/Sterner BauR 2000, 1414 (1421)).

  • LG Erfurt, 11.03.1999 - 3 O 1902/98

    § 648 a BGB: Verweigerung der Mängelbeseitigung nach Abnahme wegen nicht

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2001 - 25 W 48/00
    Der teilweise in Rechtsprechung und Literatur vertretenen gegenteiligen Auffassung ( vgl. OLG Dresden NZBau 2 000, 26; LG Erfurt NJW 1999, 3786 (3786); Schulze-Hagen BauR 1999, 310 ff; Ullrich MDR, 1999, 1233 ff; Thierau NZBau 2000, 14 ff) folgt der Senat nicht.
  • BGH, 22.01.2004 - VII ZR 183/02

    Bauhhandwerkersicherung nach der Abnahme und nach der Kündigung

    c) Etwas anderes kann entgegen einer Meinung in der Rechtsprechung und Literatur (vgl. Rathjen, BauR 2002, 242 ff.; Frank, Jahrbuch Baurecht 2002, 143, 147 ff., jeweils m.w.N.; OLG Rostock, NZBau 2002, 97; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 806) nicht daraus hergeleitet werden, daß der Unternehmer nach § 648a Abs. 5 BGB das Recht hat, den Vertrag aufzuheben.
  • BGH, 22.01.2004 - VII ZR 68/03

    Bauhhandwerkersicherung nach der Abnahme und nach der Kündigung

    c) Etwas anderes kann entgegen einer Meinung in der Rechtsprechung und Literatur (vgl. Rathjen, BauR 2002, 242 ff.; Frank, Jahrbuch Baurecht 2002, 143, 147 ff., jeweils m.w.N.; OLG Rostock, NZBau 2002, 97; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 806) nicht daraus hergeleitet werden, daß der Unternehmer nach § 648a Abs. 5 BGB das Recht hat, den Vertrag aufzuheben.
  • OLG Brandenburg, 20.02.2003 - 12 U 102/02

    Zulässigkeit eines Sicherungsverlangens nach Abnahme; Zurückbehaltungsrecht bei

    Nach einer Ansicht soll nach Abnahme keine Sicherheit mehr für den Vergütungsanspruch verlangt werden können, weil eine Kündigung nach § 648 a Abs. 5 BGB nicht mehr möglich sei (KG, BauR 2000, 738; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 806; Leinemann/Sterner, BauR 2000, 1420 f; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 7 B, Rn. 18).

    Der Argumentation, wonach entgegen der Zielsetzung des § 648 a BGB gerade derjenige Werkunternehmer begünstigt werde, der seine Leistungen vertragswidrig erbracht habe (OLG Hamm, NJW-RR 2001, 806/807; KG, BauR 2000, 738), vermag sich der Senat nicht anzuschließen.

  • OLG Brandenburg, 20.03.2003 - 12 U 120/02

    Feststellung der Unglaubwürdigkeit eines Zeugen wegen Bestehen eines

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  • OLG München, 21.01.2003 - 13 U 4425/02

    Anspruch auf Restwerklohn bei nicht gleisteter Sicherheit

    Die Gegenmeinung (OLG Rostock NZ Bau 2002, 97; OLG Hamm IBR 2001, 422; KG Berlin BauR 2000, 738; LG Dortmund IBR 1999, 319, Rathjen BauR 2002, 242) wird im wesentlichen mit folgenden Argumenten begründet.
  • OLG Köln, 05.02.2003 - 13 U 206/01

    § 648a BGB nach Abnahme nicht anwendbar!

    Die höchstrichterlich - soweit ersichtlich - noch nicht entschiedene Frage, ob § 648 a BGB auch nach Abnahme der Werkleistung noch anwendbar ist, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten (verneinend etwa OLG Hamm, Beschluss vom 07.03.2001 -25 W 48/00, NJW-RR 2001, 806ff.; OLG Rostock, Urteil vom 08.10.2001 - 5 U 49/00, BI. 244 ff. GA; bejahend dagegen OLG Naumburg, Urteil vom 16.02.2001 - 6 U 54/00, NJW-RR 2001, 1165 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.2003 - 12 U 4/03

    Zur Auslegung einer im Rahmen eines Bauvertrages getroffenen Preisvereinbarung

    Der vorleistungspflichtige Bauunternehmer soll angesichts der in der Bauwirtschaft erheblichen Insolvenzrisiken davor geschützt werden, erhebliche Aufwendungen machen zu müssen und danach seine Vergütung nicht zu erhalten; er soll bis zur Sicherheitsleistung des Bestellers seine Leistungen verweigern dürfen (vgl. Palandt-Sprau, BGB, 61. Aufl., § 648 a Rdnr. 9 mit umfangreichen weiteren Nachweisen; BGH, a.a.O.; a.A. OLG Hamm, NJW-RR 2001, 806).
  • OLG Jena, 01.11.2001 - 1 U 479/01

    Sicherheitsleistung nach Abnahme

    KG Berlin, 4 U 5313/98, Baurecht 2000, 738; OLG Hamm, 25 W 48/00 NJW-RR 2001, 806; LG Dortmund, 10 O 123/97, IBR 99, 319.
  • OLG Rostock, 11.04.2002 - 7 U 100/01

    Umfang der Bauhandwerkersicherung nach § 648a BGB

    Der Senat sieht auch im Hinblick auf die Entscheidungen des 5. Senates vom 08.10.2001 (Az.: 5 U 49/00) und des OLG Hamm vom 07.03.2001 (NJW-RR 01, 806) keine Veranlassung, von seiner Auffassung abzuweichen.
  • LG Mainz, 16.07.2003 - 9 O 435/02

    Werkvertrag: Anspruch auf Bauhandwerkersicherung bei Mängelbeseitigungsverlangen

    Einer Ansicht zufolge ist zwar die Bestimmung des § 648 a BGB ausschließlich auf den Zeitraum vor Abnahme und nicht auf die Situation der Mängelbeseitigung nach Abnahme, wie vorliegend, zugeschnitten (vgl. OLG Hamm NJW-RR 01, 806).
  • LG Köln, 13.12.2002 - 89 O 103/99
  • LG Memmingen, 09.10.2002 - 2H O 242/02

    § 648a BGB nach Abnahme anwendbar?

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