Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 11.01.2001 - 12 W 58/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rohbauarbeiten; Schlussrechnung; Gewährleistungsfrist; Sicherheitseinbehalt; Doppelsicherung
- Judicialis
VOB/B § 17 Nr. 5; ; VOB/B § ... 17 Nr. 6; ; VOB/B § 17 Nr. 6 Abs. 3; ; VOB/B § 17 Nr. 6 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 91 a Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 91 a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 935; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 3; ; AGBG § 2; ; BGB § 116; ; BGB § 284
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Herausgabe einer Gewährleistungsbürgschaft
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kann Auftragnehmer nach Bürgschaftsstellung den Auftraggeber noch zur Einzahlung auf ein Sperrkonto auffordern? (IBR 2001, 542)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder - 17 O 408/00
- OLG Brandenburg, 22.09.2000 - 12 W 58/00
- OLG Brandenburg, 11.01.2001 - 12 W 58/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 955
- NZBau 2001, 396
- BauR 2001, 1115
- IBR 2001, 542
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.07.1997 - VII ZR 115/95
Rechtsnatur des Austauschrechts; Gestellung einer Bürgschaft und Auszahlung des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2001 - 12 W 58/00
Dies entspricht der allgemeinen Meinung, und daran haben auch die jüngsten Entscheidungen des BGH nichts geändert, in denen der BGH zu der Annahme gelangt ist, die Hingabe der Bürgschaft sei dahin auszulegen, dass sie unter der auflösenden Bedingung stehe, der Auftraggeber werde seiner Verpflichtung zur effektiven Auszahlung nachkommen (vgl. BGH NJW 1997, 2958 und NJW 1998, 2057).Eine solche Klausel ist auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam, weil durch die Möglichkeit der Ablösung das Insolvenzrisiko des Auftraggebers nicht allein der Auftragnehmer zu tragen hätte (vgl. auch Leinemann, NJW 1999, 262, 263).
Für diesen Fall hat der BGH die in der Literatur vielfach auf Kritik gestoßene (…vgl. Maas in Festschrift für Vygen. S. 327 ff;… Otto, a.a.O.; Leinemann, NJW 1999, 262 ff) Ansicht vertreten, dass der Auftraggeber verpflichtet ist die ihm als Austausch für einen Bareinbehalt gestellte Bürgschaft herauszugeben (so auch OLG Brandenburg BauR 2000, 280, 282).
- BGH, 18.05.2000 - VII ZR 178/99
Schadensersatzanspruch des Sicherungsgebers bei abredewidriger Verwertung von …
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2001 - 12 W 58/00
Wie aus den Entscheidungen hervorgeht, hält der BGH ausdrücklich an dem Grundsatz fest, nach dem der Auftraggeber im Hinblick auf das durch die Sicherungsvereinbarung geschützte Liquiditätsinteresse des Auftragnehmers zur Auszahlung des Bareinbehaltes verpflichtet ist, wenn der Auftragnehmer sein Austauschrecht ausübt (so auch BGH NJW-RR 2000, 1259). - OLG Brandenburg, 01.09.1998 - 11 U 252/97
Rückforderung einer zur Ablösung eines Sicherheitseinbehalts übersandten …
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2001 - 12 W 58/00
Für diesen Fall hat der BGH die in der Literatur vielfach auf Kritik gestoßene (…vgl. Maas in Festschrift für Vygen. S. 327 ff;… Otto, a.a.O.; Leinemann, NJW 1999, 262 ff) Ansicht vertreten, dass der Auftraggeber verpflichtet ist die ihm als Austausch für einen Bareinbehalt gestellte Bürgschaft herauszugeben (so auch OLG Brandenburg BauR 2000, 280, 282). - BGH, 19.02.1998 - VII ZR 105/97
Auszahlung des Bareinbehalts bei Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2001 - 12 W 58/00
Dies entspricht der allgemeinen Meinung, und daran haben auch die jüngsten Entscheidungen des BGH nichts geändert, in denen der BGH zu der Annahme gelangt ist, die Hingabe der Bürgschaft sei dahin auszulegen, dass sie unter der auflösenden Bedingung stehe, der Auftraggeber werde seiner Verpflichtung zur effektiven Auszahlung nachkommen (vgl. BGH NJW 1997, 2958 und NJW 1998, 2057).
- BGH, 10.11.2005 - VII ZR 11/04
Ablösung des formularmäßig vereinbarten Sicherheitseinbehalts durch Einzahlung …
Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts (BauR 2001, 1115, 1117) ist bei dieser Konstellation durchaus Raum für das Verlangen, den Sicherheitseinbehalt auf ein Sperrkonto einzuzahlen.b) Das Berufungsgericht meint (BauR 2001, 1115, 1117), diese Formulierung sei ausschließlich in die Zukunft gerichtet.
Es ist recht und billig, dem vertragsuntreuen Auftraggeber das Recht nicht nur auf eine zukünftige, sondern auf jede Sicherheit zu versagen, ihn also auch zu verpflichten, die vom Auftragnehmer bereits gestellte Bürgschaft wieder herauszugeben (so auch Schmitz, IBR 2001, 542, Leinemann, § 17 VOB/B, Rdn. 115, 116, und wohl auch Ingenstau/Korbion/Joussen, 15. Aufl., § 17 Nr. 6 VOB/B, Rdn. 27).