Rechtsprechung
   BGH, 12.04.2002 - V ZR 302/00   

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wassereinbruch - Haftung des Verkäufers - Wertminderung - arglistige Täuschung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Mangels eines verkauften Hausgrundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien - Haftung des Grundstücksverkäufers für verschwiegene Mängel

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss der Hauskäufer bei der Besichtigung vorsorglich auch in enge Schächte kriechen? (IBR 2002, 383)

Zeitschriftenfundstellen

  • IBR 2002, 383



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Wird zitiert von ... (16)  

  • OLG Saarbrücken, 05.08.2008 - 4 U 90/08  

    Immobilien - Anfechtung wegen Arglist bei extremer Durchfeuchtung d. Kellerwände

    Dieses Ergebnis steht in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Aufklärungspflicht über Feuchtigkeitsschäden beim Kauf von Gebrauchtimmobilien(BGH Urteil vom 16.06.1989, V ZR 74/88, zitiert nach juris; NJW-RR 1994, 907; Baurecht 2001, 845; IBR 2002, 383; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 09.10.2007, 4 U 198/07; zitiert nach juris).

    Bei einer Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels handelt arglistig, wer einen Fehler mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragsgegner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte; das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Handeln des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH NJW 2003, 2380; BGH Urteil vom 12.04.2002, V ZR 302/00, zitiert nach juris Rd. 9; BGH BauR 2001, 845; Palandt-Heinrichs/Ellenberger, BGB, 67. Auflage, 2008, § 123, Rd. 11).

  • BGH, 16.03.2012 - V ZR 18/11  

    Immobilien - Arglistiges Verschweigen beim Immobilienverkauf

    Der Käufer kann insoweit eine Aufklärung nicht erwarten, weil er diese Mängel bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (Senatsurteile vom 2. Februar 1996 V ZR 239/94, BGHZ 132, 30, 34; vom 20. Oktober 2000 V ZR 285/99, NJW 2001, 64; vom 12. April 2002 - V ZR 302/00, Rn. 11, juris und vom 7. Februar 2003 - V ZR 25/02, NJW-RR 2003, 772, 773 - std. Rspr.).
  • KG, 16.10.2007 - 6 U 140/06  

    Immobilien - Veräußerung eines Wohnungseigentumsrechts

    Allein schon die Tatsache, dass in ein Gebäude von außen Feuchtigkeit eindringt, ist ein Sachmangel i.S.v. § 434 Abs. 1 Nr. 2 BGB n.F. (vgl. etwa BGH IBR 2002, 383, Volltext bei juris), weil die Kaufsache aus diesem Grund nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

    Eine Verhaltensweise, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert ist und mit dem kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss, genügt (BGH IBR 2002, 383; BauR 2001, 1431).

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  • OLG Koblenz, 13.11.2009 - 2 U 443/09  

    Immobilien - Arglisthaftung des Verkäufers bei Feuchtigkeitsschäden

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (In Anknüpfung an BGH, NJW-RR 1996, 1332; NJW-RR 1992, 333; IBR 2002, 383; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527; IBR 2006, 232; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.2006 - 10 U 952/06; Senatsentscheidungen vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08).*).

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH, IBR 2002, 383; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527 IBR 2006, 232; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.2006 - 10 U 952/06; Senatsverfügungen vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08).

  • OLG Bamberg, 16.10.2002 - 3 U 128/01  

    Immobilien - Hauskauf: Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels

    Davon abgesehen erfordert die unumgängliche Beseitigung des Mangels nach dem eigenen Vortrag der Beklagten einen Kostenaufwand von 9.500,-- DM netto; auch das schließt die Annahme eines unerheblichen Fehlers aus (vgl. dazu BGH, Urteil vom 12.4.2002 - V ZR 302/00 -).

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfaßt damit nicht nur ein Handeln des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinn eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muß (BGH NJW 1995, 1549, 1550; BGH NJW-RR 1997, 270; BGH, Urteil vom 12.4.2002 - V ZR 302/00 -).

  • OLG Brandenburg, 31.05.2006 - 4 U 216/05  

    Immobilien - Hausverkauf unter arglistigem Verschweigen von Mängeln

    Es besteht jedoch eine Offenbarungspflicht hinsichtlich solcher Mängel der Kaufsache nicht, die einer Besichtigung zugänglich bzw. ohne weiteres erkennbar sind (BGH, NJW-RR 2003, 772; BGH, NJW-RR 1994, 907; BGH, NJW-RR 1990, 847 f; BGH, Urteil vom 12.04.2002, V ZR 302/00).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH besteht aber eine Offenbarungspflicht hinsichtlich solcher Mängel der Kaufsache nicht, die einer Besichtigung zugänglich bzw. ohne weiteres erkennbar sind (BGH, NJW-RR 2003, 772; BGH, NJW-RR 1994, 907; BGH, NJW-RR 1990, 847 f; BGH, Urteil vom 12.04.2002, V ZR 302/00).

  • OLG Koblenz, 09.02.2006 - 5 U 1111/05  

    Immobilien - Arglisthaftung des Verkäufers

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH IBR 2002, 383 mit Anm. Baden).
  • OLG Brandenburg, 15.05.2008 - 5 U 88/07  

    Selbständiges Beweisverfahren - Verspätete Einwände im Hauptsacheverfahren?

    Allein die Tatsache, dass in ein Gebäude von außen Feuchtigkeit eindringt, ist ein Sachmangel i.S.v. § 434 Abs. 1 Nr. 2 BGB (vgl. BGH IBR 2002, 383, Volltext bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2005 - 9 U 97/04  

    Rückgängigmachung des Erwerbs einer Eigentumswohnung - hier: renovierte Wohnung

    Der Käufer kann insoweit eine Aufklärung nicht erwarten, weil er diesen Mangel bei einer im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (vgl. BGH, Urt. vom 12.04.2002, Az.: V ZR 302/00, zitiert nach juris, RdN 10).
  • OLG Brandenburg, 27.11.2008 - 5 U 98/07  

    Grundstückskaufvertrag: Schadensersatzanspruch wegen durchfeuchteter Kellerwände;

    Die über Jahre immer wieder auftretende Durchfeuchtung an den Wänden im Keller ist in einem ganz erheblichen Maß schadensträchtig und hat damit maßgeblichen Einfluss zum "ob" und "wie" der Kaufentscheidung von Käufern eines Einfamilienhauses (vgl. BGH IBR 2002, 383, Volltext bei juris).
  • OLG Rostock, 08.12.2011 - 3 U 16/11  

    Immobilien - Rücktritt vom Kaufvertrag bei Verschweigen fehlender Baugenehmigung

  • OLG Brandenburg, 16.08.2012 - 5 U 145/09  

    Immobilien - Worüber muss der Verkäufer ungefragt aufklären?

  • OLG Koblenz, 19.01.2009 - 2 U 422/08  

    Pflichten des Verkäufers eines am Hang gelegenen Hausanwesens zur Offenbarung von

  • OLG Hamm, 18.03.2010 - 22 U 120/09  

    Anfechtung eines Wohnungskaufvertrages wegen arglistigen Verschweigens von

  • OLG Brandenburg, 21.06.2012 - 5 U 5/11  

    Immobilien - Grundstückskauf: Offenbarungspflicht auch bei Verdacht auf Mängel?

  • OLG Koblenz, 20.02.2009 - 2 U 848/08  

    Anspruch auf Vorschusszahlung zur Mängelbeseitigung an der Fäkalienhebeanlage

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