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   BayObLG, 28.08.2002 - Verg 20/02   

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https://dejure.org/2002,1538
BayObLG, 28.08.2002 - Verg 20/02 (https://dejure.org/2002,1538)
BayObLG, Entscheidung vom 28.08.2002 - Verg 20/02 (https://dejure.org/2002,1538)
BayObLG, Entscheidung vom 28. August 2002 - Verg 20/02 (https://dejure.org/2002,1538)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwingender Ausschluss eines Angebots vom Vergabeverfahren bei Unvollständigkeit der Angaben zu Art und Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes; Auswirkungen der Art und des Umfangs des Nachunternehmereinsatzes auf die Wettbewerbsstellung

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Verlängerung des Zuschlagsverbots im Beschwerdeverfahren: Kosten des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss des Angebots bei unvollständigen Angaben zum Nachunternehmereinsatz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unvollständige Angaben zum Nachunternehmereinsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unvollständige Angaben zum Nachunternehmereinsatz: Angebotsausschluss? (IBR 2002, 682)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 436 (Ls.)
  • IBR 2002, 682
  • VergabeR 2003, 76
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Jena, 30.05.2002 - 6 Verg 3/02

    Unvollständiges Nachunternehmerverzeichnis; Nachverhandlungsverbot

    Auszug aus BayObLG, 28.08.2002 - Verg 20/02
    Bei Art und Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes handelt es sich grundsätzlich um eine kalkulationserhebliche Erklärung, die sich auf die Wettbewerbsstellung auswirkt (vgl. OLG Thüringen vom 30.5.2002 - 6 Verg 3/02; OLG Thüringen VergabeR 2002, 256; OLG Düsseldorf vom 15.6.2001 - Verg 10/00; OLG Frankfurt vom 16.5.2000 - 11 Verg 1/99; Beck'scher VOB-Kommentar/Prieß § 21 Rn. 34; Heiermann/Riedl/Rusam VOB 9. Aufl. A § 25 Rn. 127).

    Ziffer 6 der Bewerbungsbedingungen und Ziffer 5 des Angebotsschreibens sind nicht dahin zu verstehen, daß sie etwa nur im Falle eines vom Auftraggeber beigefügten Vordrucks gelten sollen (vgl. OLG Thüringen vom 30.5.2002 - 6 Verg 3/02, Umdruck S. 5); tatsächlich werden sie, wie dem Senat aus einer Vielzahl von Verfahren bekannt ist, bei denen die Auftraggeber den Bietern einen entsprechenden Vordruck nicht zugesandt hatten, von der breiten Mehrheit der Bieter so auch nicht verstanden.

  • BayObLG, 19.03.2002 - Verg 2/02

    Unvollständige Angaben im Angebot - Ausschluss des Unternehmens von Wertung

    Auszug aus BayObLG, 28.08.2002 - Verg 20/02
    Ob eine andere Beurteilung dann geboten ist, wenn die an Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen nur einen ganz geringfügigen Anteil an dem Gesamtauftrag ausmachen (vgl. OLG Celle VergabeR 2002, 176 f.) oder ob auch in einem solchen Fall das Angebot, weil es unvollständig und damit nicht ohne weiteres annahmefähig ist, ausgeschlossen werden muß (vgl. BayObLG VergabeR 2002, 252) kann hier offenbleiben.
  • OLG Celle, 08.11.2001 - 13 Verg 12/01

    Europaweites Vergabeverfahren für Grundsanierung der Bundesautobahn A 39;

    Auszug aus BayObLG, 28.08.2002 - Verg 20/02
    Ob eine andere Beurteilung dann geboten ist, wenn die an Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen nur einen ganz geringfügigen Anteil an dem Gesamtauftrag ausmachen (vgl. OLG Celle VergabeR 2002, 176 f.) oder ob auch in einem solchen Fall das Angebot, weil es unvollständig und damit nicht ohne weiteres annahmefähig ist, ausgeschlossen werden muß (vgl. BayObLG VergabeR 2002, 252) kann hier offenbleiben.
  • OLG Frankfurt, 16.05.2000 - 11 Verg 1/99

    Vergabeverfahren: Selbständige Kostenanfechtung nach Hauptsacheerledigung;

    Auszug aus BayObLG, 28.08.2002 - Verg 20/02
    Bei Art und Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes handelt es sich grundsätzlich um eine kalkulationserhebliche Erklärung, die sich auf die Wettbewerbsstellung auswirkt (vgl. OLG Thüringen vom 30.5.2002 - 6 Verg 3/02; OLG Thüringen VergabeR 2002, 256; OLG Düsseldorf vom 15.6.2001 - Verg 10/00; OLG Frankfurt vom 16.5.2000 - 11 Verg 1/99; Beck'scher VOB-Kommentar/Prieß § 21 Rn. 34; Heiermann/Riedl/Rusam VOB 9. Aufl. A § 25 Rn. 127).
  • OLG Jena, 05.12.2001 - 6 Verg 4/01

    Anschlussbeschwerde; Angebot, unvollständiges; Nachunternehmereinsatz

    Auszug aus BayObLG, 28.08.2002 - Verg 20/02
    Bei Art und Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes handelt es sich grundsätzlich um eine kalkulationserhebliche Erklärung, die sich auf die Wettbewerbsstellung auswirkt (vgl. OLG Thüringen vom 30.5.2002 - 6 Verg 3/02; OLG Thüringen VergabeR 2002, 256; OLG Düsseldorf vom 15.6.2001 - Verg 10/00; OLG Frankfurt vom 16.5.2000 - 11 Verg 1/99; Beck'scher VOB-Kommentar/Prieß § 21 Rn. 34; Heiermann/Riedl/Rusam VOB 9. Aufl. A § 25 Rn. 127).
  • OLG Düsseldorf, 16.05.2001 - Verg 10/00

    Kann die Bietereignung vom Nachunternehmereinsatz abhängen?

    Auszug aus BayObLG, 28.08.2002 - Verg 20/02
    Bei Art und Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes handelt es sich grundsätzlich um eine kalkulationserhebliche Erklärung, die sich auf die Wettbewerbsstellung auswirkt (vgl. OLG Thüringen vom 30.5.2002 - 6 Verg 3/02; OLG Thüringen VergabeR 2002, 256; OLG Düsseldorf vom 15.6.2001 - Verg 10/00; OLG Frankfurt vom 16.5.2000 - 11 Verg 1/99; Beck'scher VOB-Kommentar/Prieß § 21 Rn. 34; Heiermann/Riedl/Rusam VOB 9. Aufl. A § 25 Rn. 127).
  • VK Südbayern, 20.07.2002 - 27-06/02

    Ausschluss eines Angebots im Vergabeverfahren auf Grund fehlender Erklärungen

    Auszug aus BayObLG, 28.08.2002 - Verg 20/02
    Verg 20/02 17/m/bo Vergabekammer Südbayern 120.3-3194.1-27-06/02.
  • VK Südbayern, 01.07.2004 - 40-06/04

    Selbstausführungspflicht bei schwierigen Ingenieurtiefbau-Leistungen?

    Lückenhafte, unklare und widersprüchliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz führen daher - soweit ein nicht nur unerheblicher Teil des Gesamtauftrags betroffen ist - grundsätzlich zum Ausschluss eines Angebotes nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b) VOB/A (BayObLG, Beschluss vom 28. August 2002, VergabeR 2003, 76; Beschluss vom 08. November 2002, IBR 03, 95; Beschluss vom 17. Juni 2002, Vergabe 02, 485; OLG Thüringen, Beschluss vom 03. Mai 2002, Vergabe 02, 488; OLG Dresden, Beschluss vom 12. Juni 2002, WVerg. 6/02).

    Schließlich hat das BayObLG in seiner Entscheidung vom 15.04.2003, Verg 5/03 ausgeführt: "Die Vergabestelle muss sich nicht auf unsichere und daher streitträchtige Rückschlüsse aus den Angebotsunterlagen verweisen lassen, wenn der Bieter seiner Verpflichtung zur eindeutigen Angabe der für den Nachunternehmereinsatz vorgesehenen Leistungen nicht nachgekommen ist (BayObLG VergabeR 2003, 76).".

    Schließlich hat das BayObLG in seiner Entscheidung vom 15.04.2003, Verg 5/03 ausgeführt: "Die Vergabestelle muss sich nicht auf unsichere und daher streitträchtige Rückschlüsse aus den Angebotsunterlagen verweisen lassen, wenn der Bieter seiner Verpflichtung zur Vorlage von geforderten Erklärung nicht nachgekommen ist (BayObLG VergabeR 2003, 76)." Im hier vorliegenden Fall ist insbesonders auch die wettbewerbsrelevante Komponente zu sehen.

    (vgl. BayObLG, Beschluss vom 28.08.2002 - Verg 20/02; Thüringer OLG VergabeR 2002, 256/259; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2001 - Verg 10/00; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.05.2000 - 11 Verg 1/99; Beck'scher VOB-Kommentar/Prieß § 10 Rn. 15 und § 21 Rn. 34; Heiermann/Riedl/Rusam VOB 9. Aufl. A § 25 Rn. 127).

  • OLG Dresden, 11.02.2003 - 15 U 1627/01

    Angaben zu beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz eines Bieters als

    Bei Angaben des Bieters zu Art und Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes handelt es sich regelmäßig um eine kalkulationserhebliche Erklärung, die sich auf seine Wettbewerbsstellung auswirkt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 28.08.2002, VergR 2003, 76 m.w.N.).

    Dem ist das Angebot der Klägerin nicht gerecht geworden (siehe auch BayObLG, VergR 2003, 76, zu einem vergleichbaren Sachverhalt).

    In dem dort genannten Beschluss des BayObLG vom 28.08.2002 (IBR 2002, 682 - VergR 2003, 76) ist ein dem vorliegenden, soweit ersichtlich, vergleichbarer Fall im Sinne dieses Urteils entschieden worden.

  • OLG Naumburg, 26.10.2005 - 1 Verg 12/05

    Antragsbefugnis bei Ausschließbarkeit des Angebots aus anderen Gründen; Aufhebung

    Diese - hier auch für den Wettbewerb relevanten - Erklärungen sind zwingend innerhalb der Angebotsfrist abzugeben (vgl. Senatsbeschluss vom 26.01.2005, 1 Verg 21/04; BayObLG, Beschl. v. 28. August 2002, Verg 20/02 - "Leichtmetallarbeiten", VergabeR 2003, 76; BayObLG, Beschl. v. 15. April 2003, Verg 5/03 sowie BayObLG, Beschl. v. 11. Februar 2004, Verg 1/04).
  • VK Südbayern, 25.05.2004 - 27-04/04

    Unklare oder widersprüchliche Angebote sind auszuschließen!

    Lückenhafte, unklare und widersprüchliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz führen daher - soweit ein nicht nur unerheblicher Teil des Gesamtauftrags betroffen ist - grundsätzlich zum Ausschluss eines Angebotes nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b) VOB/A (BayObLG, Beschluss vom 28. August 2002, VergabeR 2003, 76; Beschluss vom 08. November 2002, IBR 03, 95; Beschluss vom 17. Juni 2002, Vergabe 02, 485; OLG Thüringen, Beschluss vom 03. Mai 2002, Vergabe 02, 488; OLG Dresden, Beschluss vom 12. Juni 2002, WVerg. 6/02).

    Schließlich hat das BayObLG in seiner Entscheidung vom 15.04.2003, Verg 5/03 ausgeführt: "Die Vergabestelle muss sich nicht auf unsichere und daher streitträchtige Rückschlüsse aus den Angebotsunterlagen verweisen lassen, wenn der Bieter seiner Verpflichtung zur eindeutigen Angabe der für den Nachunternehmereinsatz vorgesehenen Leistungen nicht nachgekommen ist (BayObLG VergabeR 2003, 76)." Im hier vorliegenden Fall ist insbesonders auch die wettbewerbsrelevante Komponente zu sehen.

    Bei Art und Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes handelt es sich grundsätzlich um kalkulationserhebliche Erklärungen, die sich wegen ihrer erheblichen Bedeutung für die Beurteilung der Sachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Bieters auf die Wettbewerbsstellung auswirken (vgl. BayObLG, Beschluss vom 28.08.2002 - Verg 20/02; Thüringer OLG VergabeR 2002, 256/259; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2001 - Verg 10/00; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.05.2000 - 11 Verg 1/99; Beck'scher VOB-Kommentar/Prieß § 10 Rn. 15 und § 21 Rn. 34; Heiermann/Riedl/Rusam VOB 9. Aufl. A § 25 Rn. 127).

  • VK Südbayern, 25.05.2004 - 27 4/04

    Unvollständige, unklare und widersprüchliche Angebote in Bezug auf die

    Lückenhafte, unklare und widersprüchliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz führen daher - soweit ein nicht nur unerheblicher Teil des Gesamtauftrags betroffen ist -grundsätzlich zum Ausschluss eines Angebotes nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b) VOB/A (BayObLG, Beschluss vom 28. August 2002, VergabeR 2003, 76; Beschluss vom 08. November 2002, IBR 03, 95; Beschluss vom 17. Juni 2002, Vergabe 02, 485; OLG Thüringen, Beschluss vom 03. Mai 2002, Vergabe 02, 488; OLG Dresden, Beschluss vom 12. Juni 2002, WVerg. 6/02 ).

    Schließlich hat das BayObLG in seiner Entscheidung vom 15.04.2003, Verg 5/03 ausgeführt: "Die Vergabestelle muss sich nicht auf unsichere und daher streitträchtige Rückschlüsse aus den Angebotsunterlagen verweisen lassen, wenn der Bieter seiner Verpflichtung zur eindeutigen Angabe der für den Nachunternehmereinsatz vorgesehenen Leistungen nicht nachgekommen ist (BayObLG VergabeR 2003, 76)." Im hier vorliegenden Fall ist insbesonders auch die wettbewerbsrelevante Komponente zu sehen.

    Bei Art und Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes handelt es sich grundsätzlich um kalkulationserhebliche Erklärungen, die sich wegen ihrer erheblichen Bedeutung für die Beurteilung der Sachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Bieters auf die Wettbewerbsstellung auswirken (vgl. BayObLG, Beschluss vom 28.08.2002 - Verg 20/02 ; Thüringer OLG VergabeR 2002, 256/259; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2001 - Verg 10/00; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.05.2000 - 11 Verg 1/99 ; Beck'scher VOB-Kommentar/Prieß § 10 Rn. 15 und § 21 Rn. 34; Heiermann/Riedl/Rusam VOB 9. Aufl. A § 25 Rn. 127).

  • VK Südbayern, 03.06.2004 - 36-05/04

    Widersprüchliche Nachunternehmer-Erklärung: Ausschluss!

    Lückenhafte, unklare und widersprüchliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz führen daher - soweit ein nicht nur unerheblicher Teil des Gesamtauftrags betroffen ist - grundsätzlich zum Ausschluss eines Angebotes nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b) VOB/A (BayObLG, Beschluss vom 28. August 2002, VergabeR 2003, 76; Beschluss vom 08. November 2002, IBR 03, 95; Beschluss vom 17. Juni 2002, Vergabe 02, 485; OLG Thüringen, Beschluss vom 03. Mai 2002, Vergabe 02, 488; OLG Dresden, Beschluss vom 12. Juni 2002, WVerg. 6/02).

    Schließlich hat das BayObLG in seiner Entscheidung vom 15.04.2003, Verg 5/03 ausgeführt: "Die Vergabestelle muss sich nicht auf unsichere und daher streitträchtige Rückschlüsse aus den Angebotsunterlagen verweisen lassen, wenn der Bieter seiner Verpflichtung zur eindeutigen Angabe der für den Nachunternehmereinsatz vorgesehenen Leistungen nicht nachgekommen ist (BayObLG VergabeR 2003, 76)." Im hier vorliegenden Fall ist insbesonders auch die wettbewerbsrelevante Komponente zu sehen.

    Bei Art und Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes handelt es sich grundsätzlich um kalkulationserhebliche Erklärungen, die sich wegen ihrer erheblichen Bedeutung für die Beurteilung der Sachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Bieters auf die Wettbewerbsstellung auswirken (vgl. BayObLG, Beschluss vom 28.08.2002 - Verg 20/02; Thüringer OLG VergabeR 2002, 256/259; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2001 - Verg 10/00; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.05.2000 - 11 Verg 1/99; Beck'scher VOB-Kommentar/Prieß § 10 Rn. 15 und § 21 Rn. 34; Heiermann/Riedl/Rusam VOB 9. Aufl. A § 25 Rn. 127).

  • OLG Naumburg, 26.01.2005 - 1 Verg 21/04

    "Ingenieurleistung"; Begriff der Nachunternehmerleistung bei einem Bauauftrag;

    Diese Erklärungen sind zwingend innerhalb der Angebotsfrist abzugeben (vgl. BayObLG, Beschluss v. 28. August 2002, Verg 20/02 - ,,Leichtmetallarbeiten", VergabeR 2003, 76; BayObLG, Beschluss v. 15. April 2003, Verg 5/03 sowie BayObLG, Beschluss v. 11. Februar 2004, Verg 1/04).
  • OLG Frankfurt, 27.06.2003 - 11 Verg 3/03

    Widersprüchliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz führen zum Ausschluss!

    Lückenhafte, unklare und widersprüchliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz führen daher - jedenfalls soweit ein nicht nur unerheblicher Teil des Gesamtauftrags betroffen ist - grundsätzlich zum Ausschluss eines Angebotes nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b) VOB/A (BayObIG, Beschluss vom 28.08.2002, VergabeR 03, 76; Beschluss vom 08.11.2002, IBR 03, 95; Beschluss vom 17.06.2002, VergabeR 02, 485; OLG Thüringen, Beschluss vom 03.05.2002, VergabeR 02, 488; OLG Dresden, Beschluss vom 12.06.2002, WVerg. 6/02).

    c) Ob der Ausschluss des unklaren Angebots zwingend ist, weil die Voraussetzungen des § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A erfüllt sind (so BGH Beschluss vom 18.2.2003, WuW/E Verg 743, 748; BayObLG Beschluss vom 28.8.2002, VergabeR 03, 76 jeweils m.w.N.) oder im Ermessen der Vergabestelle steht (so insbesondere KG VergabeR 02, 398), braucht der Senat nicht zu entscheiden.

  • BayObLG, 15.04.2003 - Verg 5/03

    Bieterausschluss im Vergabeverfahren

    Bei Art und Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes handelt es sich grundsätzlich um eine kalkulationserhebliche Erklärung, die sich wegen ihrer erheblichen Bedeutung für die Beurteilung der Sachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Bieters auf die Wettbewerbsstellung auswirkt (vgl. BayObLG IBR 2003, 95 und VergabeR 2003, 76; Thüringer OLG VergabeR 2002, 256; OLG Düsseldorf Beschluss vom 15.6.2001 - Verg 10/00; OLG Frankfurt Beschluss vom 16.5.2000 - 11 Verg 1/99; Beck'scher VOB-Kommentar/Prieß § 10 Rn. 15 und § 21 Rn. 34; Heiermann/Riedl/Rusam VOB 9. Aufl. A § 25 Rn. 127).

    Die Vergabestelle muss sich nicht auf unsichere und daher streitträchtige Rückschlüsse aus den Angebotsunterlagen verweisen lassen, wenn der Bieter seiner Verpflichtung zur eindeutigen Angabe der für den Nachunternehmereinsatz vorgesehenen Leistungen nicht nachgekommen ist (vgl. BayObLG VergabeR 2003, 76).

  • OLG Naumburg, 25.10.2005 - 1 Verg 5/05

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist

    Diese Erklärungen sind zwingend innerhalb der Angebotsfrist abzugeben (vgl. Senatsbeschluss vom 26.01.2005, 1 Verg 21/04; BayObLG, Beschl. v. 28. August 2002, Verg 20/02 - "Leichtmetallarbeiten", VergabeR 2003, 76; BayObLG, Beschl. v. 15. April 2003, Verg 5/03 sowie BayObLG, Beschl. v. 11. Februar 2004, Verg 1/04).
  • OLG Koblenz, 07.07.2004 - 1 Verg 1/04

    Regelmäßig keine Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch die Vergabestelle

  • OLG Naumburg, 18.07.2005 - 1 Verg 5/05

    Unzureichendes Nachunternehmerverzeichnis: Ausschluss!

  • OLG Brandenburg, 02.12.2003 - Verg W 6/03

    Kompetenz des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers im Vergabeverfahren

  • OLG Frankfurt, 30.05.2003 - 11 Verg 3/03

    Darlegungsobliegenheit des nicht zur Ausführung von Bauleistungen fähigen Bieters

  • BayObLG, 08.11.2002 - Verg 27/02

    Ausschluss eines Bieters wegen Unzulänglichkeit von Erklärungen zum

  • BayObLG, 11.02.2004 - Verg 1/04

    Voraussetzungen für den Ausschluss in Vergabesachen

  • VK Brandenburg, 25.02.2005 - VK 4/05

    Angebotsausschluss bei widersprüchlichen Nachunternehmerangaben

  • BayObLG, 25.09.2003 - Verg 14/03

    Wertung eines optionalen Nachunternehmereinsatzes und dessen Konkretisierung im

  • VK Sachsen, 20.04.2006 - 1/SVK/029-06

    Doppelte Nachunternehmerbenennung: Angebotsausschluss?

  • OLG Koblenz, 07.07.2004 - 1 Verg 2/04

    Forderung einer Nachunternehmererklärung in Bewerbungsbedingungen

  • BayObLG, 25.09.2003 - Verg 15/03

    Wertung eines optionalen Nachunternehmereinsatzes und dessen Konkretisierung im

  • BayObLG, 23.10.2003 - Verg 13/03

    Kein erneuter Eintritt in Preisverhandlungen nach bestandskräftigem Beschluss der

  • VK Rheinland-Pfalz, 04.02.2004 - VK 29/03

    fehlende Angaben zu Nachunternehmerleistungen

  • VK Baden-Württemberg, 07.10.2005 - 1 VK 56/05

    Folge der fehlenden Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien

  • VK Rheinland-Pfalz, 28.01.2004 - VK 29/03

    Bei fehlendem Schaden keine Antragsbefugnis

  • VK Schleswig-Holstein, 05.03.2004 - VK-SH 4/04

    Unklarheiten über Nachunternehmer nicht nachverhandelbar!

  • VK Südbayern, 02.12.2005 - Z3-3-3194-1-48-10/05

    Nicht nachvollziehbares Angebot: Ausschluss!

  • VK Nordbayern, 24.09.2003 - 320.VK-3194-30/03

    Einschlägige Schwellenwerte für Bauaufträge im Nachprüfungsverfahren; Definition

  • VK Sachsen, 08.06.2005 - 1/SVK/051-05

    Planungsleistungen als Nachunternehmerleistungen bei einem Bauauftrag

  • VK Südbayern, 10.02.2005 - 81-12/04

    Angaben zum Nachunternehmereinsatz

  • VK Sachsen, 21.05.2004 - 1/SVK/036-04

    Ausschluss eines Nebenangebotes

  • VK Südbayern, 20.07.2002 - 27-6/02

    Geforderte NU-Leistungen nicht angegeben: Angebotsausschluss!

  • VK Brandenburg, 25.02.2005 - VK 3/05

    Angebotsausschluss bei widersprüchlichen Nachunternehmerangaben

  • VK Sachsen, 27.04.2004 - 1/SVK/031-04

    Erklärungen zu Nachunternehmerleistungen kalkulationserheblich

  • VK Sachsen, 31.03.2004 - 1/SVK/017-04

    Nachunternehmerleistungen: Ausschluss wegen unklarer Angaben

  • VK Südbayern, 14.01.2004 - 62-12/03

    Widersprüchlichen Angaben zum Nachunternehmereinsatz

  • VK Düsseldorf, 19.05.2003 - VK-11/03B

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags im Fall der Ansicht eines zwingenden

  • VK Südbayern, 18.12.2002 - 51-11/02

    Änderung der Verdingungsunterlagen

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