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   BGH, 12.04.2002 - V ZR 302/00   

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BGH, 12.04.2002 - V ZR 302/00 (https://dejure.org/2002,2962)
BGH, Entscheidung vom 12.04.2002 - V ZR 302/00 (https://dejure.org/2002,2962)
BGH, Entscheidung vom 12. April 2002 - V ZR 302/00 (https://dejure.org/2002,2962)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Grundstückserwerb - Gewährleistungsausschluss - Schwimmhalle - Pumpensumpf - Schadensersatz

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wassereinbruch - Haftung des Verkäufers - Wertminderung - arglistige Täuschung

  • Judicialis

    BGB § 459 Abs. 1; ; BGB § 463 a.F.; ; BGB § 463 Satz 2 a.F.; ; ZPO § 256; ; ZPO § 286; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 543 Abs. 1 a.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 463 S. 2 § 459 Abs. 1
    Begriff des Mangels eines verkauften Hausgrundstücks

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung des Grundstücksverkäufers für verschwiegene Mängel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erheblicher Mangel bei Hausgrundstückskauf

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss der Hauskäufer bei der Besichtigung vorsorglich auch in enge Schächte kriechen? (IBR 2002, 383)

Papierfundstellen

  • IBR 2002, 383
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.06.1983 - VIII ZR 92/82

    Anforderungen an die Schlüssigkeit des Klagevorbringens - Erwerb eines

    Auszug aus BGH, 12.04.2002 - V ZR 302/00
    Dem kann die Revision nicht mit Erfolg entgegenhalten, daß es für die Frage, in welchen Fällen ein Fehler im Sinne der §§ 459 Abs. 1, 463 Satz 2 BGB a.F. vorliegt, darauf ankommt, "als was" die Sache verkauft worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 22. Juni 1983, VIII ZR 92/82, NJW 1983, 2242).
  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94

    Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform

    Auszug aus BGH, 12.04.2002 - V ZR 302/00
    Eine Offenbarungspflicht besteht nämlich nur hinsichtlich solcher Mängel der Kaufsache nicht, die einer Besichtigung zugänglich und damit ohne weiteres erkennbar sind; der Käufer kann insoweit eine Aufklärung nicht erwarten, weil er diese Mängel bei einer im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (Senat, BGHZ 132, 30, 34; Senatsurt. v. 20. Oktober 2000, V ZR 285/99, NJW 2001, 64).
  • BGH, 03.03.1995 - V ZR 43/94

    Offenbarungspflichten des Verkäufers eines früher als Werksdeponie genutzten

    Auszug aus BGH, 12.04.2002 - V ZR 302/00
    a) Bei einer Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels handelt arglistig, wer einen Fehler mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, daß der Vertragsgegner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte; das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfaßt damit nicht nur ein Handeln des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muß (Senatsurt. v. 3. März 1995, V ZR 43/94, NJW 1995, 1549, 1550).
  • BGH, 20.10.2000 - V ZR 285/99

    Arglistige Täuschung über Altlasten

    Auszug aus BGH, 12.04.2002 - V ZR 302/00
    Eine Offenbarungspflicht besteht nämlich nur hinsichtlich solcher Mängel der Kaufsache nicht, die einer Besichtigung zugänglich und damit ohne weiteres erkennbar sind; der Käufer kann insoweit eine Aufklärung nicht erwarten, weil er diese Mängel bei einer im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (Senat, BGHZ 132, 30, 34; Senatsurt. v. 20. Oktober 2000, V ZR 285/99, NJW 2001, 64).
  • BGH, 05.03.1993 - V ZR 140/91

    Aufklärungspflicht des Grundstücksverkäuferns bei trotz Renovierung fortdauernden

    Auszug aus BGH, 12.04.2002 - V ZR 302/00
    Trifft das zu, entfällt der Arglistvorwurf gegenüber dem Kläger zu 1, wenn er sich von dem Hinweis des Fachmannes hat beruhigen lassen und deshalb dem Eindringen von Wasser in den Wartungsraum keine Bedeutung mehr beigemessen hat (vgl. Senatsurt. v. 5. März 1993, V ZR 140/91, NJW 1993, 1703, 1704).
  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 245/90

    Unzulässigkeit bei Mängeln an einem Bauwerk, die bisher nicht in Erscheinung

    Auszug aus BGH, 12.04.2002 - V ZR 302/00
    Das schließt zugleich die - unzulässige - Feststellung einer Ersatzpflicht für alle Schäden aus, die auf bisher noch nicht festgestellten Mängeln beruhen können (vgl. BGH, Urt. v. 26. September 1991, VII ZR 245/90, NJW 1992, 697, 698).
  • BGH, 16.03.2012 - V ZR 18/11

    Haftungsausschluss beim Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen eines Mangels

    Der Käufer kann insoweit eine Aufklärung nicht erwarten, weil er diese Mängel bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (Senatsurteile vom 2. Februar 1996 - V ZR 239/94, BGHZ 132, 30, 34; vom 20. Oktober 2000 - V ZR 285/99, NJW 2001, 64; vom 12. April 2002 - V ZR 302/00, Rn. 11, juris und vom 7. Februar 2003 - V ZR 25/02, NJW-RR 2003, 772, 773 - std.
  • OLG Koblenz, 13.11.2009 - 2 U 443/09

    Haftung des Verkäufers eines Hausgrundstücks wegen arglistigen Verschweigens von

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (In Anknüpfung an BGH, NJW-RR 1996, 1332 ; NJW-RR 1992, 333 ; IBR 2002, 383; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527; IBR 2006, 232; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.2006 - 10 U 952/06; Senatsentscheidungen vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08).

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH, IBR 2002, 383; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527 IBR 2006, 232; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.2006 - 10 U 952/06; Senatsverfügungen vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08).

  • BGH, 19.02.2016 - V ZR 216/14

    Grundstückskaufvertrag: Arglistiges Verschweigen eines Mangels durch den

    (a) Hatte der Verkäufer mit der umfassenden Beseitigung eines Mangels ein Fachunternehmen beauftragt, muss er sich nicht Kenntnis vom Erfolg der Sanierungsbemühungen verschaffen (vgl. auch Senat, Urteil vom 12. April 2002 - V ZR 302/00, juris Rn. 11).
  • OLG Koblenz, 09.02.2006 - 5 U 1111/05

    Haftung des Hausverkäufers bei Verschweigen von Kellerfeuchtigkeit

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH IBR 2002, 383 mit Anm. Baden).
  • OLG Saarbrücken, 05.08.2008 - 4 U 90/08

    Grundstückskaufvertrag: Anfechtung wegen Verschweigens extremer Durchfeuchtung

    Dieses Ergebnis steht in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Aufklärungspflicht über Feuchtigkeitsschäden beim Kauf von Gebrauchtimmobilien (BGH Urteil vom 16.06.1989, V ZR 74/88, zitiert nach juris; NJW-RR 1994, 907; Baurecht 2001, 845; IBR 2002, 383; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 09.10.2007, 4 U 198/07; zitiert nach juris).

    Bei einer Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels handelt arglistig, wer einen Fehler mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragsgegner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte; das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Handeln des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH NJW 2003, 2380; BGH Urteil vom 12.04.2002, V ZR 302/00, zitiert nach juris Rd. 9; BGH BauR 2001, 845; Palandt-Heinrichs/Ellenberger, BGB, 67. Auflage, 2008, § 123, Rd. 11).

  • OLG Koblenz, 15.01.2013 - 4 U 874/12

    Marderbefall im Dach: - Wer den genauen Umfang eines Mangels beim Hausverkauf

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst dabei nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH IBR 2002, 383; OLG Koblenz OLGR 2006, 527).
  • OLG Brandenburg, 21.06.2012 - 5 U 5/11

    Rücktritt vom Kauf eines alten Gebäudes: Arglist des Verkäufers wegen des

    In der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Tatbestandsmerkmal der Arglist nicht nur ein Verhalten des Veräußerers erfasst, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH IBR 2002, 383; OLG Koblenz OLGR 2006, 527).
  • OLG Rostock, 08.12.2011 - 3 U 16/11

    Wohnungskaufvertrag: Rücktritt vom Kaufvertrag bei Verschweigen fehlender

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH, Urt. v. 12.04.2002, V ZR 302/00, IBR 2002, 383 mit Anm. Baden; OLG Koblenz, Urt. v. 09.02.2006, 5 U 111/05, MDR 2006, 1343).
  • OLG Brandenburg, 15.05.2008 - 5 U 88/07

    Gutachten aus dem selbstständigen Beweisverfahren: Erhebung von Einwendungen erst

    Allein die Tatsache, dass in ein Gebäude von außen Feuchtigkeit eindringt, ist ein Sachmangel i.S.v. § 434 Abs. 1 Nr. 2 BGB (vgl. BGH IBR 2002, 383, Volltext bei juris).
  • OLG Koblenz, 24.10.2019 - 1 U 13/19

    Für Arglist reicht bedingter Vorsatz!

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit diesen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 14.06.1996 - V ZR 105/95 = IBRRS 1996, 0346 - NJW-RR 1996, 1332, zitiert nach beck-online Urteil vom 22.11.1991 - V ZR 215/90 = IBRRS 2000, 0191 -NJW-RR 1992, 333 f., zitiert nach beck-online Urteil vom 12.04.2002 - V ZR 302/00 = IBRRS 2002, 0596; OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 04.10.2012 i. V. m. Zurückweisungsbeschluss vom 13.12.2012 gemäß § 522 Abs. 2 S. 2 und S. 1 ZPO - 2 U 1020/11 = IBRRS -, 0042; Beschluss vom 09.11.2006 - 10 U 952/06, BeckRS 2010, 7892 OLG Koblenz, Entscheidungen vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 - BeckRS 2009, 87833 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08 - BeckRS 2009, 87836).*).

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit diesen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 14.06.1996 - V ZR 105/95 = IBRRS 1996, 0346 - NJW-RR 1996, 1332, zitiert nach beck-online Urteil vom 22.11.1991 - V ZR 215/90 = IBRRS 2000, 0191 -NJW-RR 1992, 333 f., zitiert nach beck-online Urteil vom 12.04.2002 - V ZR 302/00 = IBRRS 2002, 0596; OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 04.10.2012 i. V. m. Zurückweisungsbeschluss vom 13.12.2012 gemäß § 522 Abs. 2 S. 2 und S. 1 ZPO - 2 U 1020/11 = IBRRS -, 0042; Beschluss vom 09.11.2006 - 10 U 952/06, BeckRS 2010, 7892 OLG Koblenz, Entscheidungen vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 - BeckRS 2009, 87833 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08 - BeckRS 2009, 87836).*).

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit diesen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH, Urteil vom 14.06.1996 - V ZR 105/95 - NJW-RR 1996, 1332, zitiert nach beck-online Urteil vom 22.11.1991 - V ZR 215/90 -NJW-RR 1992, 333 f., zitiert nach beck-online Urteil vom 12.04.2002 - V ZR 302/00 -, OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 04.10.2012 i. V. m. Zurückweisungsbeschluss vom 13.12.2012 gemäß § 522 Abs. 2 S. 2 und S. 1 ZPO - 2 U 1020/11; Beschluss vom 09.11.2006 - 10 U 952/06, BeckRS 2010, 7892 OLG Koblenz, Entscheidungen vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 - BeckRS 2009, 87833 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08 - BeckRS 2009, 87836).

  • OLG Köln, 15.05.2014 - 19 U 3/14

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein reimportiertes Fahrzeug

  • KG, 16.10.2007 - 6 U 140/06

    Kauf von Altbauwohnungen: Vorschusszahlung zur Mängelbeseitigung am

  • OLG Bamberg, 16.10.2002 - 3 U 128/01

    Arglistige Täuschung des Grundstückskäufers über Mängel des Anschlusses an die

  • OLG Rostock, 06.04.2023 - 3 U 33/21

    Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen von Schwammbefall

  • OLG Hamm, 18.03.2010 - 22 U 120/09

    Anfechtung eines Wohnungskaufvertrages wegen arglistigen Verschweigens von

  • OLG Brandenburg, 27.11.2008 - 5 U 98/07

    Grundstückskaufvertrag: Schadensersatzanspruch wegen durchfeuchteter Kellerwände

  • OLG Düsseldorf, 23.02.2016 - 24 U 145/15

    Haftung des Verkäufers eines Hausgrundstücks wegen Feuchtigkeit im Heizungskeller

  • LG Düsseldorf, 26.03.2013 - 7 O 135/10

    Schadensersatz aufgrund arglistiger Täuschung über Bambusbefall bei Abschluss

  • OLG Jena, 12.02.2014 - 7 U 458/13

    Nicht eingebaute Brandschutzklappen abgerechnet: Mangel arglistig verschwiegen!

  • OLG Brandenburg, 16.08.2012 - 5 U 145/09

    Grundstückskaufvertrag: Schadenersatzanspruch gegen den Verkäufer wegen einer

  • OLG Rostock, 02.02.2017 - 3 U 80/14

    Grundstückskauf: Inhaltskontrolle der vom Notar verwendeten vorformulierten

  • LG Bonn, 20.11.2012 - 18 O 169/12

    Wirksamer Gewährleistungsausschluss und Ausschluss der Garantie bei einem

  • OLG Koblenz, 04.10.2012 - 2 U 1020/11

    Sachmängelhaftung beim Grundstückskauf: Kenntnis des Verkäufers vom Befall mit

  • OLG Brandenburg, 31.05.2006 - 4 U 216/05

    Gewährleistung: Schadensersatzanspruch wegen arglistigen Verschweigens von

  • OLG Düsseldorf, 21.02.2005 - 9 U 97/04

    Rückgängigmachung des Erwerbs einer Eigentumswohnung - hier: renovierte Wohnung

  • OLG Koblenz, 19.01.2009 - 2 U 422/08

    Pflichten des Verkäufers eines am Hang gelegenen Hausanwesens zur Offenbarung von

  • OLG Zweibrücken, 30.11.2020 - 8 U 85/17

    Keine generelle Aufklärungspflicht des Kfz-Verkäufers über "Reimport"

  • LG Hagen, 05.09.2016 - 10 O 38/15

    Eigentumswohnungskauf - Sachmangel bei Marderbefall

  • OLG Koblenz, 20.02.2009 - 2 U 848/08

    Anspruch auf Vorschusszahlung zur Mängelbeseitigung an der Fäkalienhebeanlage

  • LG Essen, 06.02.2018 - 19 O 123/17

    Zur Arglist eines Verkäufers einer Immobilie bei Verschweigen von Bergbauschäden;

  • LG Augsburg, 04.04.2014 - 32 O 2105/13

    Rückabwicklungsanspruch Grundstückskaufvertrag bei vorvertraglicher

  • LG Nürnberg-Fürth, 16.03.2022 - 12 O 5997/20

    Schadensersatz wegen Verschweigens eines Schädlingsbefalls

  • LG Hagen, 05.09.2016 - 10 O 252/11

    Kauf Eigentumswohnung - Marderbefall als Mangel

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