Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 11.11.2004 - 2/31 O 203/04, 2-31 O 203/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,24819
LG Frankfurt/Main, 11.11.2004 - 2/31 O 203/04, 2-31 O 203/04 (https://dejure.org/2004,24819)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.11.2004 - 2/31 O 203/04, 2-31 O 203/04 (https://dejure.org/2004,24819)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. November 2004 - 2/31 O 203/04, 2-31 O 203/04 (https://dejure.org/2004,24819)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,24819) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufrechnung in der Insolvenz eines ARGE-Partners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufrechnung in der Insolvenz eines ARGE-Partners (IBR 2005, 151)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2005, 151
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.06.2004 - IX ZR 195/03

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Insolvenz-Eröffnungsverfahren; Anfechtbarkeit der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.11.2004 - 31 O 203/04
    Vorliegend ist die beklagtenseits vorgenommene Aufrechnung des Vergütungsanspruches der Schuldnerin mit Forderungen aus der gesellschaftlichen Auseinandersetzung nach § 96 I Ziffer 3 InsO unwirksam mit der Folge, dass der Kläger sich unmittelbar auf die Unwirksamkeit der Aufrechnung berufen kann und nicht die Anfechtungsklage erheben muss (vgl. BGH ZIP 2004, S. 1558, 1559).

    Danach kommt es darauf an, wann das Gegenseitigkeitsverhältnis begründet wurde; die sich gegenüberstehenden Forderungen entstanden sind (BGH ZIP 2004, S. 1558, 1559).

    Diese Auffassung vertritt auch der BGH in der beklagtenseits zitierten Entscheidung vom 29.6.2004 (ZIP 2004, 1558), in welcher zwischen einem Handelsvertreter und einem Hotel ein Vermarktungsvertrag bestand und der BGH feststellte, dass die Handelsvertreterprovision nicht bereits mit Abschluss des Vermarktungsvertrages entstanden sei, sondern erst mit Abschluss eines Vertrages zwischen dem Hotel und der Reisegesellschaft, wobei in der dortigen Fallkonstellation noch die aufschiebende Bedingung im Hinblick auf das Verdienen der Provision für den Fall der Durchführung des Geschäftes hinzukam.

  • BGH, 28.09.2000 - VII ZR 372/99

    Vergütungsanspruch für die Nutzung von Geräten, Gerüsten und anderen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.11.2004 - 31 O 203/04
    Die Anfechtungsmöglichkeit einerseits und die Aufrechnungsverbote andererseits bestehen selbständig nebeneinander, um einem Gläubiger eine Befriedigung nach Ausbruch und Kenntnis der Krise zu verwehren (vgl. BGH ZIP 2000, S. 2207, 2210).

    Durch die Aufrechnungsmöglichkeit wurde der Insolvenzmasse der Vergütungsanspruch entzogen und damit die Aktivmasse gemindert (BGH ZIP 2000, S. 2207, 2210; BGH ZIP 2003, S. 1903, 1904).

  • BGH, 09.03.2000 - IX ZR 355/98

    Ansprüche des wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausscheidenden

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.11.2004 - 31 O 203/04
    Dieser Auffassung steht auch nicht, wie die Beklagte meint, die Entscheidung des BGH vom 9.3.2000 (ZIP 2000, S. 757 ff.) entgegen, da es dort um Leistungen der Schuldnerin ging, die nach ihrem Ausschluss erbracht wurden und die dortige Grundlage der Leistungserbringung in § 24.9 ARGE-Vertrag, der mit dem hier vorliegenden Vertrag identisch ist, angesiedelt ist und damit in einer nachwirkenden Pflicht des ausgeschiedenen Gesellschafters zur Personal- und Geräteüberlassung.

    Nach dem Ausscheiden erbrachte Leistungen und daraus folgende Vergütungsansprüche sind nicht Bestandteil der gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung (BGH ZIP 2000, 757, 758).

  • OLG Rostock, 11.08.2003 - 3 U 55/03

    Umfang des Aufrechnungsverbots; Wahlrecht des Insolvenzverwalters

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.11.2004 - 31 O 203/04
    Durch die Aufrechnungsmöglichkeit wurde der Insolvenzmasse der Vergütungsanspruch entzogen und damit die Aktivmasse gemindert (BGH ZIP 2000, S. 2207, 2210; BGH ZIP 2003, S. 1903, 1904).
  • BGH, 14.12.2006 - IX ZR 194/05

    Verrechnung im Wege der Angleichung der Konten der Gesellschafter in der

    b) An dieser Rechtsprechung ist im Anwendungsbereich der Insolvenzordnung festzuhalten (ebenso: Gerhardt EWIR 2000, 741, 742; Linnertz IBR 2005, 205; Schultze EWIR 2006, 149, 150; Weitzke IBR 2005, 151).
  • OLG Frankfurt, 24.11.2005 - 1 U 19/05

    Anfechtbarkeit einer Rechtshandlung nach Eröffnung des Insolvenzverfahren bei

    (1) Bei der Gestellung von Personal, Baugeräten und -materialien handelte es sich um Beiträge oder beitragsähnliche Leistungen gesellschaftsrechtlicher Art (vgl. MünchHdb. GesR I/Mantler § 26 Rn. 33; Weitze IBR 2005, 151), die lediglich zur Steigerung der Abrechnungstransparenz in die Form gesonderter Verträge gegossen wurden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht