Rechtsprechung
   EuGH, 02.06.2005 - C-15/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1778
EuGH, 02.06.2005 - C-15/04 (https://dejure.org/2005,1778)
EuGH, Entscheidung vom 02.06.2005 - C-15/04 (https://dejure.org/2005,1778)
EuGH, Entscheidung vom 02. Juni 2005 - C-15/04 (https://dejure.org/2005,1778)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,1778) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge - Entscheidung über den Widerruf einer Ausschreibung nach Angebotsöffnung - Gerichtliche Nachprüfung - Umfang - Effektivitätsgrundsatz

  • Europäischer Gerichtshof

    Koppensteiner

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge - Entscheidung über den Widerruf einer Ausschreibung nach Angebotsöffnung - Gerichtliche Nachprüfung - Umfang - Effektivitätsgrundsatz

  • EU-Kommission PDF

    Koppensteiner

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge - Entscheidung über den Widerruf einer Ausschreibung nach Angebotsöffnung - Gerichtliche Nachprüfung - Umfang - Effektivitätsgrundsatz

  • EU-Kommission

    Koppensteiner

    Angleichung der Rechtsvorschriften

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Aufhebung einer Ausschreibung: die Aufhebung kann in einem Nachprüfungsverfahren überprüft werden (EuGH)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    Richtlinie 89/665/EWG Art. 1 Abs. 1; ; Richtlinie 89/665/EWG Art. 2 Abs. 1; ; Richtlinie 89/665/EWG Art. 2 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge - Entscheidung über den Widerruf einer Ausschreibung nach Angebotsöffnung - Gerichtliche Nachprüfung - Umfang - Effektivitätsgrundsatz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf einer Ausschreibung nach Angebotsöffnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Koppensteiner

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge - Entscheidung über den Widerruf einer Ausschreibung nach Angebotsöffnung - Gerichtliche Nachprüfung - Umfang - Effektivitätsgrundsatz

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Nachprüfungsverbot bei Ausschreibungswiderruf

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufhebung von Vergabeverfahren überprüfbar! (IBR 2005, 388)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Bundesvergabeamts, Wien, vom 12. Januar 2004 in dem Rechtsstreit Koppensteiner GmbH gegen Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesvergabeamts - Auslegung der Artikel 1 und 2 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 921
  • EuZW 2005, 446
  • NZBau 2005, 472
  • BauR 2005, 1525 (Ls.)
  • IBR 2005, 388
  • VergabeR 2005, 472
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 27.02.2003 - C-373/00

    Adolf Truley

    Auszug aus EuGH, 02.06.2005 - C-15/04
    Betreffen also die vorgelegten Fragen die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (vgl. u. a. Urteil vom 27. Februar 2003 in der Rechtssache C-373/00, Adolf Truley, Slg. 2003, I-1931, Randnr. 21).

    26 Die österreichische Regierung und die BIG haben zwar zu Recht darauf hingewiesen, dass der Gerichtshof die Entscheidung über eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts ablehnen muss, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens steht oder das Problem hypothetischer Natur ist (vgl. u. a. Urteil Adolf Truley, Randnr. 22); die in dieser Rechtssache vorgelegten Fragen weisen aber nicht offensichtlich derartige Merkmale auf.

  • EuGH, 28.10.1999 - C-81/98

    Alcatel Austria u.a.

    Auszug aus EuGH, 02.06.2005 - C-15/04
    34 Zwar sind die Nachprüfungsinstanzen, die in den Mitgliedstaaten im Bereich der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge für die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten über die aus dem Gemeinschaftsrecht abgeleiteten Individualrechte zuständig sind, in der nationalen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats zu benennen (vgl. u. a. Urteile vom 24. September 1998 in der Rechtssache C-76/97, Tögel, Slg. 1998, I-5357, Randnr. 28, und vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-81/98, Alcatel Austria u. a., Slg. 1999, I-7671, Randnr. 49); im Ausgangsrechtsstreit stellt sich jedoch ein derartiges Problem der gerichtlichen Zuständigkeit nicht.
  • EuGH, 04.03.1999 - C-258/97

    HI

    Auszug aus EuGH, 02.06.2005 - C-15/04
    33 Dazu ist festzustellen, dass die sich aus einer Richtlinie ergebende Verpflichtung der Mitgliedstaaten, das Ziel dieser Richtlinie zu erreichen, und ihre Aufgabe gemäß Artikel 10 EG, alle zur Erfüllung dieser Verpflichtung geeigneten Maßnahmen allgemeiner oder besonderer Art zu treffen, allen Trägern öffentlicher Gewalt in den Mitgliedstaaten und damit im Rahmen ihrer Zuständigkeiten auch den Gerichten obliegen (vgl. u. a. Urteil vom 4. März 1999 in der Rechtssache C-258/97, HI, Slg. 1999, I-1405, Randnr. 25).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-92/00

    HI

    Auszug aus EuGH, 02.06.2005 - C-15/04
    19 Koppensteiner machte insbesondere geltend, dass nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-92/00 (HI, Slg. 2002, I-5553) "eine Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers, die Ausschreibung ... zu widerrufen, in einem Nachprüfungsverfahren auf Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht im Bereich des öffentlichen Auftragswesens ... überprüft und gegebenenfalls aufgehoben werden kann".
  • EuGH, 24.09.1998 - C-76/97

    Tögel

    Auszug aus EuGH, 02.06.2005 - C-15/04
    34 Zwar sind die Nachprüfungsinstanzen, die in den Mitgliedstaaten im Bereich der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge für die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten über die aus dem Gemeinschaftsrecht abgeleiteten Individualrechte zuständig sind, in der nationalen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats zu benennen (vgl. u. a. Urteile vom 24. September 1998 in der Rechtssache C-76/97, Tögel, Slg. 1998, I-5357, Randnr. 28, und vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-81/98, Alcatel Austria u. a., Slg. 1999, I-7671, Randnr. 49); im Ausgangsrechtsstreit stellt sich jedoch ein derartiges Problem der gerichtlichen Zuständigkeit nicht.
  • EuGH, 19.11.2019 - C-585/18

    Das vorlegende Gericht hat zu prüfen, ob die neue Disziplinarkammer des

    Das ist in der Regel das Gericht, das nach den Rechtsvorschriften zuständig war, die galten, bevor die Gesetzesänderung erfolgte, mit der die Zuständigkeit der diesen Anforderungen nicht genügenden Einrichtung zugewiesen wurde (vgl. entsprechend Urteile vom 22. Mai 2003, Connect Austria, C-462/99, EU:C:2003:297, Rn. 42, und vom 2. Juni 2005, Koppensteiner, C-15/04, EU:C:2005:345, Rn. 32 bis 39).
  • VK Bund, 18.05.2016 - VK 1-18/16

    Durchführung von Fahrten

    Abgesehen davon, dass ein Vorabentscheidungsersuchen und die hierzu erforderliche Aussetzung des Nachprüfungsverfahrens das Beschleunigungsgebot tangiert (§ 113 Abs. 1 GWB), hält die Vergabekammer eine Entscheidung des EuGH über die von der ASt formulierten Vorlagefragen für den Erlass ihrer Entscheidung im Übrigen nicht für erforderlich (s. dazu, dass die Erforderlichkeit der Vorlage allein von der vorlageberechtigten Stelle zu beurteilen ist, nur EuGH, Urteile vom 2. Juni 2005, Rs. C-15/04, Rn. 25 m.w.N.; und vom 16. Juli 1992, Rs. C- 67/91, Rn. 25).
  • EuGH, 11.10.2007 - C-241/06

    Lämmerzahl - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG -Nachprüfungsverfahren

    Denn Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 89/665 ist unbedingt und hinreichend genau, um gegenüber einem Auftraggeber geltend gemacht werden zu können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juni 2005, Koppensteiner, C-15/04, Slg. 2005, I-4855, Randnr. 38).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht