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Rechtsprechung
   OLG München, 26.10.2004 - 9 U 1957/04   

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https://dejure.org/2004,30876
OLG München, 26.10.2004 - 9 U 1957/04 (https://dejure.org/2004,30876)
OLG München, Entscheidung vom 26.10.2004 - 9 U 1957/04 (https://dejure.org/2004,30876)
OLG München, Entscheidung vom 26. Oktober 2004 - 9 U 1957/04 (https://dejure.org/2004,30876)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Teilabtretung einer Werklohnforderung und § 354a HGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abtretung einer Teilforderung und § 354a HGB (IBR 2006, 82)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2006, 82
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.06.1989 - VII ZR 211/88

    Rechtsfolgen der Genehmigung einer Forderungsabtretung durch den Schuldner

    Auszug aus OLG München, 26.10.2004 - 9 U 1957/04
    Erforderlich wäre daher eine nachträgliche rechtsgeschäftliche Aufhebung des Abtretungsverbots zwischen den Parteien des Bauvertrags (vgl. BGHZ 108, 172, 176; die Entscheidung BGH NJW-RR 1991, 763 hat die Frage offen gelassen; die konkrete Entscheidung beruhte auf der besonderen Formulierung im Vertrag).
  • BGH, 30.10.1990 - IX ZR 239/89

    Abtretungsverbot - Einkaufsbedingungen - Wirksamkeit - Benachteiligung -

    Auszug aus OLG München, 26.10.2004 - 9 U 1957/04
    Erforderlich wäre daher eine nachträgliche rechtsgeschäftliche Aufhebung des Abtretungsverbots zwischen den Parteien des Bauvertrags (vgl. BGHZ 108, 172, 176; die Entscheidung BGH NJW-RR 1991, 763 hat die Frage offen gelassen; die konkrete Entscheidung beruhte auf der besonderen Formulierung im Vertrag).
  • LG Hamburg, 20.11.1997 - 326 O 64/97

    Bestimmung der Zahlstelle bei Übertragung eines (Faksimile-)Schecks durch

    Auszug aus OLG München, 26.10.2004 - 9 U 1957/04
    Das käme nur im Ausnahmefall in Betracht (vgl. LG Hamburg WM 1999, 428; Münchner Kommentar zum HGB, Rdn. 18 zu § 354a: "eng zu handhaben"), da das Gesetz, wie sich aus der von § 407 Abs. 1 BGB abweichenden Regelung ergibt, die befreiende Wirkung der Zahlung nicht auf Falle fehlender Kenntnis beschränkt.
  • OLG Jena, 10.10.2007 - 7 U 137/07

    Abtretung

    Auch ein Vergleich ist eine Zahlungsvereinbarung im weiteren Sinne, so dass daraus geschlussfolgert werden kann, dass in Abweichung von § 407 Abs. 1 BGB dieser mit dem alten Gläubiger auch in Kenntnis der Abtretung zulässig sein soll (so wohl auch OLG München, IBR 2006, 82).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.10.2005 - VII ZR 286/04   

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https://dejure.org/2005,45158
BGH, 20.10.2005 - VII ZR 286/04 (https://dejure.org/2005,45158)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2005 - VII ZR 286/04 (https://dejure.org/2005,45158)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2005 - VII ZR 286/04 (https://dejure.org/2005,45158)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Abtretung einer Teilforderung und § 354a HGB (IBR 2006, 82)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2006, 82
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