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Rechtsprechung
   LG Hannover, 30.09.2005 - 9 O 346/04   

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https://dejure.org/2005,31210
LG Hannover, 30.09.2005 - 9 O 346/04 (https://dejure.org/2005,31210)
LG Hannover, Entscheidung vom 30.09.2005 - 9 O 346/04 (https://dejure.org/2005,31210)
LG Hannover, Entscheidung vom 30. September 2005 - 9 O 346/04 (https://dejure.org/2005,31210)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bürgschaft für die vertragsgemäße Leistung und die vertragsgemäße Gewährleistung für fertig gestellte und mängelfrei abgenommene Arbeiten; Wirksamkeit einer geschlossenen Sicherungsvereinbarung bei unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners; Vorliegen einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bürgschaft für die vertragsgemäße Leistung und die vertragsgemäße Gewährleistung für fertig gestellte und mängelfrei abgenommene Arbeiten; Wirksamkeit einer geschlossenen Sicherungsvereinbarung bei unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners; Vorliegen einer ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bürgschaft a.e.A.: Keine Umdeutung in einfache Bürgschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherungsabrede mit "erstes Anfordern" - Bürgschaft ohne "erstes Anfordern" (IBR 2006, 259)

Papierfundstellen

  • IBR 2006, 259
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.11.2001 - VII ZR 208/00

    Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus LG Hannover, 30.09.2005 - 9 O 346/04
    Dass der Streithelferin als Auftragnehmerin eingeräumte Recht, den Einbehalt durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abzulösen, ist kein angemessener Ausgleich in diesem Sinne (BGH vom 09.12.2004, Az: VII ZR 265/03 , BGH vom 22.11.2001, Az.: VII ZR 208/00 , Baurecht 2002, 463 f. m.w.N.).

    Insbesondere wäre auch eine Verringerung des Einbehalts, eine Verkürzung der Einbehaltsfrist oder die Wahl einer anderen der in § 17 VOB/B genannten Sicherungsform in Betracht gekommen (BGH vom 22.11.2001 a.a.O., BGH vom 08.03.2001, Baurecht 2001, 1093, 1096).

  • BGH, 08.03.2001 - IX ZR 236/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Ablösung

    Auszug aus LG Hannover, 30.09.2005 - 9 O 346/04
    Insbesondere wäre auch eine Verringerung des Einbehalts, eine Verkürzung der Einbehaltsfrist oder die Wahl einer anderen der in § 17 VOB/B genannten Sicherungsform in Betracht gekommen (BGH vom 22.11.2001 a.a.O., BGH vom 08.03.2001, Baurecht 2001, 1093, 1096).
  • BGH, 11.11.2004 - VII ZR 162/03

    Erneute Fristsetzung nach nicht erfüllter vereinbarter Mängelbeseitigung?

    Auszug aus LG Hannover, 30.09.2005 - 9 O 346/04
    Unter Berücksichtigung dieser Umstände hat der Kläger die zunächst mit der Mängelbeseitigungsaufforderung vom 08.08.2001 entstandene Rechtsposition verwirkt, sodass es nach dem Vergleichsschluss vom 24.06.2002 einer neuen Aufforderung mit Fristsetzung bedurft hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 11.11.2004, IBR 2005, 15).
  • BGH, 12.05.1992 - XI ZR 258/91

    Anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Rückzahlung zinsverbilligter

    Auszug aus LG Hannover, 30.09.2005 - 9 O 346/04
    Dafür, dass dennoch die Vertragsregelungen das Ergebnis von individuellen Aushandelns wäre, trifft den Kläger die volle Beweislast, wobei daran ohnehin strenge Anforderungen zu stellen sind (BGH NJW 1998, 2600, NJW 1992, 2285).
  • BGH, 16.11.1990 - V ZR 217/89

    Formularmäßige Vereinbarung von Fälligkeitszinsen in einem notariellen

    Auszug aus LG Hannover, 30.09.2005 - 9 O 346/04
    Indem der Kläger hier als Vertragspartei die im Rahmen des Standard-VOB-Bauvertrages vorformulierten Bedingungen benutzt, ergibt sich der abstrakt-generelle Charakter der Bedingungen bereits aus der Zweckbestimmung des Ausstellers, wobei es nicht erforderlich ist, dass der Kläger selbst eine mehrfache Verwendung geplant hatte (BGH NJW 1991, 843, Heinrichs NJW 1977, 1506).
  • BGH, 09.12.2004 - VII ZR 265/03

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts in einem

    Auszug aus LG Hannover, 30.09.2005 - 9 O 346/04
    Dass der Streithelferin als Auftragnehmerin eingeräumte Recht, den Einbehalt durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abzulösen, ist kein angemessener Ausgleich in diesem Sinne (BGH vom 09.12.2004, Az: VII ZR 265/03 , BGH vom 22.11.2001, Az.: VII ZR 208/00 , Baurecht 2002, 463 f. m.w.N.).
  • BGH, 03.04.1998 - V ZR 6/97

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem

    Auszug aus LG Hannover, 30.09.2005 - 9 O 346/04
    Dafür, dass dennoch die Vertragsregelungen das Ergebnis von individuellen Aushandelns wäre, trifft den Kläger die volle Beweislast, wobei daran ohnehin strenge Anforderungen zu stellen sind (BGH NJW 1998, 2600, NJW 1992, 2285).
  • LG Magdeburg, 07.11.2000 - 8 OH 101/98
    Auszug aus LG Hannover, 30.09.2005 - 9 O 346/04
    "Mit diesem Vergleich sind sämtliche Gewährleistungsansprüche des Klägers aus dem Bauvorhaben Wohn- und Geschäftshaus ... erledigt, mit Ausnahme der Gewährleistungsansprüche, die die Beklagte im Zusammenhang mit dem in 8 OH 101/98 erstatteten Sachverständigengutachten anerkannt und noch nicht ordnungsgemäß abgearbeitet hat.".
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Rechtsprechung
   LG München I, 07.01.2005 - 24 O 15651/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,31032
LG München I, 07.01.2005 - 24 O 15651/04 (https://dejure.org/2005,31032)
LG München I, Entscheidung vom 07.01.2005 - 24 O 15651/04 (https://dejure.org/2005,31032)
LG München I, Entscheidung vom 07. Januar 2005 - 24 O 15651/04 (https://dejure.org/2005,31032)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online

    Bürgschaft a.e.A.: Keine Umdeutung in einfache Bürgschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherungsabrede mit "erstes Anfordern" - Bürgschaft ohne "erstes Anfordern" (IBR 2006, 259)

Papierfundstellen

  • IBR 2006, 259
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.07.2002 - VII ZR 502/99

    Formularmäßige Verpflichtung des Auftragnehmers in einem Bauvertrag zur Stellung

    Auszug aus LG München I, 07.01.2005 - 24 O 15651/04
    Eine ergänzende Vertragsauslegung entsprechend den Grundsätzen, die der BGH im Urteil vom 4.7.2002, BauR 2002, 1533 für Vertragserfüllungsbürgschaften entwickelt hat, kommt nach Ansicht der Einzelrichterin im vorliegenden Fall nicht in Betracht.

    In dem späteren Urteil zur Vertragserfüllungsbürgschaft vom 4.7.2004, BauR 2002, 1533 hat der BGH festgestellt, dem dort gefundenen Ergebnis stehe die vorgenannte Entscheidung vom 22.11.2001 nicht entgegen, da Gegenstand der dortigen Prüfung eine Formularklausel gewesen sei, in der dem Auftraggeber das Recht auf einen 5-prozentigen Gewährleistungseinbehalt eingeräumt worden war und der Senat allein dessen Angemessenheit zu beurteilen hatte, wenn auch unter Berücksichtigung der Gesamtkonzeption der Klausel, zu der die Möglichkeit zur Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern gehörte.

  • OLG München, 03.02.2004 - 9 U 3458/03

    Unwirksame AGB-Klausel über Gewährleistungssicherheit: Auslegung?

    Auszug aus LG München I, 07.01.2005 - 24 O 15651/04
    Ebenso sehen dies das OLG München (BauR 2004, 1466) sowie das OLG Hamm (BauR 2004, 1790).
  • OLG Hamm, 27.04.2004 - 21 U 152/03

    formularmäßig vereinbarte Bürgschaft auf erstes Anfordern, ergänzende

    Auszug aus LG München I, 07.01.2005 - 24 O 15651/04
    Ebenso sehen dies das OLG München (BauR 2004, 1466) sowie das OLG Hamm (BauR 2004, 1790).
  • BGH, 22.11.2001 - VII ZR 208/00

    Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus LG München I, 07.01.2005 - 24 O 15651/04
    Demgegenüber hat der BGH allerdings im Fall einer Gewährleistungsbürgschaft, wie hier, bereits mit Urteil vom 22.11.2001, BauR 2002, 463 entschieden, eine allgemeine Geschäftsbedingung zum Sicherheitseinbehalt des Auftraggebers, die deshalb gegen § 9 AGB-Gesetz verstoße, weil sie dem Auftragnehmer mit der Stellung der Bürgschaft auf erstes Anfordern keinen angemessenen Ausgleich gewähre, könne nicht im Wege inhaltlicher Änderung aufrecht erhalten werden.
  • LG Wiesbaden, 21.03.2007 - 11 O 70/06

    Gewährleistungsbürgschaft für Bauvertrag: Vorformulierter Verzicht des Bürgen auf

    Das Landgericht München hat in einer Entscheidung vom 07.01.2005 (IBR 2006, 259) im umgekehrten Fall, nämlich der Übersendung einer einfachen Bürgschaft, obwohl in der Sicherungsabrede eine Bürgschaft auf erstes Anfordern vorgesehen war, keine konkludente Abänderung der unwirksamen Sicherungsabrede gesehen.
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