Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 04.04.2007

Rechtsprechung
   BGH, 14.02.2008 - VII ZR 86/07   

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https://dejure.org/2008,9965
BGH, 14.02.2008 - VII ZR 86/07 (https://dejure.org/2008,9965)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2008 - VII ZR 86/07 (https://dejure.org/2008,9965)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - VII ZR 86/07 (https://dejure.org/2008,9965)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Beschwerde

  • Judicialis

    ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2 § 531 Abs. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zurückweisung von neuen Beweismitteln im Berufungsverfahren mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet ein vom Planer beauftragter Gutachter dem Bauherrn bei Fehlern des Gutachtens? (IBR 2008, 340)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2008, 340
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Dortmund, 30.04.2010 - 3 O 99/08

    Zahlungsbegehren ausstehender Mietforderungen; Akzessorische Haftung der

    Dies ist keine Frage der Schriftform sondern eine des Zustandekommens des Vertrages (BGH, Urteil vom 04.11.2009 - VII ZR 86/07; Palandt, § 550, Rn. 1).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 04.04.2007 - 12 U 118/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,20517
OLG Naumburg, 04.04.2007 - 12 U 118/06 (https://dejure.org/2007,20517)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04.04.2007 - 12 U 118/06 (https://dejure.org/2007,20517)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04. April 2007 - 12 U 118/06 (https://dejure.org/2007,20517)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architekt beauftragt Gutachter: Haftet dieser?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet ein vom Planer beauftragter Gutachter dem Bauherrn bei Fehlern des Gutachtens? (IBR 2008, 340)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1192
  • IBR 2008, 340
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.06.2004 - X ZR 283/02

    Prospekthaftung des Wirtschaftsprüfers; Verjährung von Ansprüchen

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.04.2007 - 12 U 118/06
    Denn die hierfür erforderliche Schutzbedürftigkeit ist nach allgemeiner Auffassung dann nicht gegeben, wenn dem Dritten wegen des Sachverhaltes, aus welchem er seinen Anspruch herleitet, eigene vertragliche Ansprüche zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben wie die Ansprüche, die ihm über eine Einbeziehung in den Schutzbereich eines Vertrages zukämen (z.B. BGHZ 70, 327 (330); BGHZ 133, 168 (173); BGH, NJW 2004, 3420 (3421); BGH, BGHR 2007, 206; Jagmann in Staudinger, Rdnr. 106 zu § 328 BGB m.w.N.).

    Dies war dann der Fall, wenn diese Ansprüche rechtlich nicht gleichwertig waren, etwa weil die schützenden Vorschriften eine unterschiedliche Zielrichtung verfolgen (z.B. BGH, NJW 2004, 3420 (3421) zur Prospekthaftung) oder wenn der Anspruch gegen den eigenen Vertragspartner des Geschädigten einer kürzeren Verjährung unterlag als gegen den Schädiger (z.B. OLG Köln, NJW-RR 1992, 49; OLG Schleswig, VersR 1997, 1025 zur Tierarzthaftung).

  • BGH, 02.07.1996 - X ZR 104/94

    Annahme eines Vertrages mit Schutzpflichten zugunsten Dritter bei gleichzeitigem

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.04.2007 - 12 U 118/06
    Denn die hierfür erforderliche Schutzbedürftigkeit ist nach allgemeiner Auffassung dann nicht gegeben, wenn dem Dritten wegen des Sachverhaltes, aus welchem er seinen Anspruch herleitet, eigene vertragliche Ansprüche zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben wie die Ansprüche, die ihm über eine Einbeziehung in den Schutzbereich eines Vertrages zukämen (z.B. BGHZ 70, 327 (330); BGHZ 133, 168 (173); BGH, NJW 2004, 3420 (3421); BGH, BGHR 2007, 206; Jagmann in Staudinger, Rdnr. 106 zu § 328 BGB m.w.N.).

    Diese enge Abgrenzung des begünstigten Personenkreises ist auch zwingend erforderlich, um eine uferlose Ausdehnung des Kreises der in den Schutzbereich fallenden Personen zu vermeiden (z.B. BGHZ 61, 227; BGHZ 70, 327; BGHZ 133, 168; OLG Brandenburg, VIZ 1997, 416).

  • BGH, 15.02.1978 - VIII ZR 47/77

    Untermieter - § 328 BGB, Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.04.2007 - 12 U 118/06
    Denn die hierfür erforderliche Schutzbedürftigkeit ist nach allgemeiner Auffassung dann nicht gegeben, wenn dem Dritten wegen des Sachverhaltes, aus welchem er seinen Anspruch herleitet, eigene vertragliche Ansprüche zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben wie die Ansprüche, die ihm über eine Einbeziehung in den Schutzbereich eines Vertrages zukämen (z.B. BGHZ 70, 327 (330); BGHZ 133, 168 (173); BGH, NJW 2004, 3420 (3421); BGH, BGHR 2007, 206; Jagmann in Staudinger, Rdnr. 106 zu § 328 BGB m.w.N.).

    Diese enge Abgrenzung des begünstigten Personenkreises ist auch zwingend erforderlich, um eine uferlose Ausdehnung des Kreises der in den Schutzbereich fallenden Personen zu vermeiden (z.B. BGHZ 61, 227; BGHZ 70, 327; BGHZ 133, 168; OLG Brandenburg, VIZ 1997, 416).

  • BGH, 25.06.1991 - X ZR 4/90

    Verjährung von Ansprüchen wegen mangelhafter Installierung einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.04.2007 - 12 U 118/06
    In beiden Fällen richten sich diese nach §§ 635, 638 BGB a.F. Entgegen der Auffassung des Landgerichts würde sich die Haftung des Beklagten zu 4. auch nicht aus einer positiven Vertragsverletzung ergeben, sondern aus § 635 BGB a.F. Denn bei geistigen Leistungen wie Planungen und Prüfungen, die nicht in der Herstellung des Werkes selbst bestehen, ist der hierzu erforderliche enge und unmittelbare Zusammenhang dann gegeben, wenn sie sich bestimmungsgemäß in einem bestimmten Werk verkörpern sollen und die Mängel der Planung oder Prüfung erst in diesem weiteren Werk in Erscheinung treten (z. B. BGHZ 115, 32 (35) m.w.N.; Soergel in Münchener Kommentar, Rdnr. 44 und 46 ff. zu § 635 BGB).
  • OLG Schleswig, 09.09.1996 - 4 U 121/95

    Vertrag zu Gunsten Dritter: Auftrag für Ankaufsuntersuchung eines Pferdes durch

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.04.2007 - 12 U 118/06
    Dies war dann der Fall, wenn diese Ansprüche rechtlich nicht gleichwertig waren, etwa weil die schützenden Vorschriften eine unterschiedliche Zielrichtung verfolgen (z.B. BGH, NJW 2004, 3420 (3421) zur Prospekthaftung) oder wenn der Anspruch gegen den eigenen Vertragspartner des Geschädigten einer kürzeren Verjährung unterlag als gegen den Schädiger (z.B. OLG Köln, NJW-RR 1992, 49; OLG Schleswig, VersR 1997, 1025 zur Tierarzthaftung).
  • OLG Köln, 19.06.1991 - 11 U 88/90

    Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten des Käufers eines Reitpferdes

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.04.2007 - 12 U 118/06
    Dies war dann der Fall, wenn diese Ansprüche rechtlich nicht gleichwertig waren, etwa weil die schützenden Vorschriften eine unterschiedliche Zielrichtung verfolgen (z.B. BGH, NJW 2004, 3420 (3421) zur Prospekthaftung) oder wenn der Anspruch gegen den eigenen Vertragspartner des Geschädigten einer kürzeren Verjährung unterlag als gegen den Schädiger (z.B. OLG Köln, NJW-RR 1992, 49; OLG Schleswig, VersR 1997, 1025 zur Tierarzthaftung).
  • KG, 24.06.2004 - 19 U 1/04

    Darlehensvertrag zwischen einem Kreditinstitut und einer "Fonds-KG":

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.04.2007 - 12 U 118/06
    Die Insolvenzgefahr ihres Vertragspartners hat die Geschädigte, wie in anderen Fällen auch, nach allgemeinen Grundsätzen selbst zu tragen (z. B. KG, Urteil vom 24. Juni 2006, 19 U 1/04, zitiert nach juris).
  • BGH, 11.07.1990 - VIII ZR 165/89

    Zurückverweisung der Sache wegen eines Verstoßes gegen die Aufklärungs- und

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.04.2007 - 12 U 118/06
    Dies ist trotz der Parteistellung jedenfalls dann zulässig, wenn das Beweisthema ausschließlich Relevanz für das Verfahren des anderen Streitgenossen hat (z. B. BGH, NJW-RR 1991, 256; Bork in Stein/Jonas, Rdnr. 11 zu § 61 ZPO; Weth in Musielak, Rdnr. 5 zu § 61 ZPO, jeweils m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 12.11.1996 - 2 U 20/96
    Auszug aus OLG Naumburg, 04.04.2007 - 12 U 118/06
    Diese enge Abgrenzung des begünstigten Personenkreises ist auch zwingend erforderlich, um eine uferlose Ausdehnung des Kreises der in den Schutzbereich fallenden Personen zu vermeiden (z.B. BGHZ 61, 227; BGHZ 70, 327; BGHZ 133, 168; OLG Brandenburg, VIZ 1997, 416).
  • BGH, 18.06.1968 - VI ZR 120/67

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.04.2007 - 12 U 118/06
    Denn damit würde die gesetzliche Unterscheidung zwischen unmittelbar und mittelbar Geschädigten außer Acht gelassen und die Regel missachtet, dass die Haftung aus einem Vertrag an das Band geknüpft ist, das den Gläubiger mit seinem Vertragspartner verbindet (z. B. BGH NJW 1968, 1929).
  • BGH, 19.09.1973 - VIII ZR 175/72

    Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

  • LG Magdeburg, 22.06.2006 - 11 O 1809/05
  • OLG Hamm, 28.06.2012 - 34 U 133/11

    Haftung einer Sozietät aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und

    Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass diese Ansprüche mittlerweile aus wirtschaftlichen Gründen wegen fehlender Leistungsfähigkeit des Schuldners vollstreckungsrechtlich möglicherweise nicht mehr - jedenfalls aber wohl nicht mehr in voller Höhe - durchsetzbar wären (BGH NJW 2004, 3630, 3632; OLG Naumburg IBR 2008, 340).
  • OLG Hamm, 01.03.2012 - 34 U 68/11

    Persönliche Haftung der Initiatoren eines Anlagemodells

    Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß diese Ansprüche mittlerweile aus wirtschaftlichen Gründen wegen fehlender Leistungsfähigkeit des Schuldners vollstreckungsrechtlich möglicherweise nicht mehr - jedenfalls aber wohl nicht mehr in voller Höhe - durchsetzbar wären (BGH NJW 2004, 3630, 3632; OLG Naumburg IBR 2008, 340).
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