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   OLG Koblenz, 12.06.2007 - 5 W 430/07   

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https://dejure.org/2007,8715
OLG Koblenz, 12.06.2007 - 5 W 430/07 (https://dejure.org/2007,8715)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.06.2007 - 5 W 430/07 (https://dejure.org/2007,8715)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Juni 2007 - 5 W 430/07 (https://dejure.org/2007,8715)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitritt eines Nebenintervenienten zu einem Rechtsstreit; Beitritt im Anwaltsprozess ohne Anwalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 66 § 70 § 71 § 78 § 485 § 496
    Anwaltszwang für den Beitritt des Streitverkündungsempfängers zu einem selbstständigen Beweisverfahren vor dem Landgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beitritt eines Streitverkündeten im selbständigen Beweisverfahren beim Landgericht: Anwaltszwang! (IBR 2008, 490)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2009, 41
  • IBR 2008, 490
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.10.1990 - IX ZB 78/90

    Wiedereinsetzung bei Versäumung des Beitritts vor Rechtskraft des Urteils

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.06.2007 - 5 W 430/07
    Vielmehr ist die allgemeine Auffassung, dass im Anwaltsprozess der Beitrittsschriftsatz durch einen zugelassenen Anwalt unterschrieben sein muss (BGH NJW 1991, 229, 230; Stein-Jonas-Bork, ZPO , 22. Aufl., § 70 Rn. 1; Musielak-Weth, ZPO , 5. Aufl., § 70 , Rn. 1; MÜ- KO , Schilken, ZPO , 2. Aufl., § 70 Rn. 3; Zöller aaO., § 70 Rn. 1).
  • BGH, 12.07.2012 - VII ZB 9/12

    Beweissicherungsverfahren vor dem Landgericht: Anwaltszwang für die

    Für die Möglichkeit, einem selbständigen Beweisverfahren vor dem Landgericht ohne Vertretung durch einen Rechtsanwalt beizutreten, haben sich unter anderem ausgesprochen: OLG Köln, IBR 2012, 1073 (nur online) und Beschluss vom 15. März 2012 - 3 W 16/12, juris; OLG Stuttgart, BauR 2012, 538; OLG Nürnberg, NJW 2011, 1613 (kritisch hierzu: Ludgen, IBR 2011, 446); Seibel, ibr-online-Kurzkommentar Selbständiges Beweisverfahren, Stand: 19. Januar 2012, § 486 Rn. 25; Musielak/Huber, ZPO, 9. Aufl., § 486 Rn. 7; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 70. Aufl., § 78 Rn. 42 und § 486 Rn. 4; Leidig, IBR 2008, 490 und Thierau/Leidig, BauR 2008, 1527; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 70 Rn. 1 und § 78 Rn. 28.

    Demgegenüber nehmen einen Anwaltszwang unter anderem an: OLG Koblenz, NZBau 2009, 41; Zöller/Herget, aaO, vor § 485 Rn. 4; BeckOK ZPO/Kratz, Stand: April 2012, § 486 Rn. 18; Ulrich, Selbständiges Beweisverfahren mit Sachverständigen, 2. Aufl., Kap. 5, Rn. 220.

  • OLG Koblenz, 09.01.2012 - 5 W 737/11

    Abgabe eines persönlich erstellten Schriftsatzes als Erklärung zum

    Die Freistellung vom Anwaltszwang betrifft jedoch nur die Einleitung des Verfahrens, nicht aber dessen weiteren Betrieb (Senat, OLG-R Koblenz 2007, 953; Herget in Zöller, ZPO , 29. Aufl., vor § 485 Rn. 3; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO , 32. Aufl., § 78 Rn. 14; von Mettenheim in Münchener Kommentar, ZPO , 3. Aufl., § 78 Rn. 74; Weth in Musielak, ZPO , 8. Aufl., § 78 Rn. 25) und damit auch nicht die spätere Beteiligung Dritter.
  • OLG Köln, 01.03.2012 - 15 W 78/11

    Anwaltszwang für den Beitritt des Streitverkündungsempfängers zum selbständigen

    Auf dieser Grundlage wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung ( vgl.: OLG Koblenz, Beschluss vom 12.06.2007 - 5 W 430/07 - zitiert nach juris Rn. 6; OLG Hamburg, Beschluss vom 30.11.1995 - 12 W 27/95 - zitiert nach juris Rn. 4; OLG Naumburg, Beschluss vom 04.12.2009 - 1 W 35/09 - zitiert nach juris Rn. 13 ) und in der Literatur ( vgl.: Herget in Zöller, a. a. O., Vor § 485 Rn. 4, wenn auch an der Sinnhaftigkeit der Beschränkung zweifelnd; Kratz in BeckOK, ZPO, § 485 Rn. 9, 18; Bork in Stein/Jonas, a. a. O., § 78 Rn. 33; wohl auch Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl., § 494a Rn. 1; Schreiber in Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl., § 494a Rn. 2 ) teilweise die Auffassung vertreten, § 486 Abs. 4 ZPO sei wörtlich zu verstehen und auf das weitere Verfahren nicht auszudehnen.
  • OLG Nürnberg, 10.02.2011 - 13 W 139/11

    Selbstständiges Beweisverfahren: Anwaltszwang für den Streithelfer vor dem

    Soweit das Oberlandesgericht Koblenz in seinem Beschluss vom 12.06.2007 (OLGR Koblenz 2007, 953) eine abweichende Auffassung vertritt, beruft es sich dabei allein darauf, dass im Anwaltsprozess ein bestimmender Schriftsatz grundsätzlich von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein müsse und § 486 Abs. 4 ZPO nur für den Antrag auf Einleitung eines Beweisverfahrens durch eine Partei eine Ausnahme vom Anwaltszwang zulasse.
  • OLG Stuttgart, 06.10.2011 - 10 W 38/11

    Selbstständiges Beweisverfahren vor dem Landgericht: Anwaltszwang für den

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts, welches sich auf einen Beschluss des OLG Koblenz (OLGR Koblenz 2007, 953) stützt, ist der Beitritt zu einem selbstständigen Beweisverfahren als Streithelfer durch einfaches Schreiben und damit ohne Vertretung durch einen Rechtsanwalt möglich.
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