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   OLG Schleswig, 24.04.2009 - 1 U 76/04   

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https://dejure.org/2009,11153
OLG Schleswig, 24.04.2009 - 1 U 76/04 (https://dejure.org/2009,11153)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24.04.2009 - 1 U 76/04 (https://dejure.org/2009,11153)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24. April 2009 - 1 U 76/04 (https://dejure.org/2009,11153)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baukostenüberschreitung: Toleranzrahmen von 30%?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Hohe Toleranz bei "gemeinsamer Kostenvorstellung"

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gemeinsame Kostenvorstellung: Toleranzrahmen bei Bausummenüberschreitung?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baukostenüberschreitung: Toleranzrahmen von 30% bei gemeinsamer Kostenvorstellung! (IBR 2009, 340)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1340
  • IBR 2009, 340
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 04.09.2001 - 3 U 166/00

    Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens als Hauptleistungspflicht des

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.04.2009 - 1 U 76/04
    Aus diesem Grunde sind keine zu hohen Anforderungen an die Genauigkeit dieser Kostenermittlungsart anzustellen (Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 1788; OLG Köln, BauR 2002, 978).
  • BGH, 11.11.2004 - VII ZR 128/03

    Pflicht des Architekten zur Vornahme von Kostenschätzungen, -berechnungen und

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.04.2009 - 1 U 76/04
    Erstellt der Architekt solche Kostenschätzungen, so hat er nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH BauR 2005, 400) den Auftraggeber im Rahmen seiner Beratungspflicht darüber aufzuklären, dass diese keine geeignete Grundlage für die Investitionsentscheidung als solche sein können, weil sie unter Umständen ungenau sein können.
  • OLG Naumburg, 08.11.1995 - 6 U 153/95

    Architektenhonorar: Pflichten des Architekten - unzureichende Auftragsausführung

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.04.2009 - 1 U 76/04
    Der Beklagte wusste zudem, dass es sich um ein Renditeobjekt handelte, so dass die Kosten für die Finanzierung des Bauvorhabens von entscheidender Bedeutung waren (vgl. hierzu OLG Naumburg, BauR 1996, 889; BGH NM 1994, 856, 857).
  • BGH, 23.01.1997 - VII ZR 171/95

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Bauherrn gegen den Architekten

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.04.2009 - 1 U 76/04
    Die durch Änderung der Planung verursachten Kosten sind jedoch in der Weise zu berücksichtigen, dass die tatsächlichen Herstellungskosten um diejenigen Beträge zu bereinigen sind, die auf Sonder- und Änderungswünschen sowie auf nicht vorhersehbaren Umständen beruhen (vgl. BGH BauR 1997, 494; OLG Schleswig OLGR 2002, 272).
  • OLG Schleswig, 26.03.2002 - 3 U 45/00

    Haftung des Architekten wegen Überschreitung des Kostenrahmens

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.04.2009 - 1 U 76/04
    Die durch Änderung der Planung verursachten Kosten sind jedoch in der Weise zu berücksichtigen, dass die tatsächlichen Herstellungskosten um diejenigen Beträge zu bereinigen sind, die auf Sonder- und Änderungswünschen sowie auf nicht vorhersehbaren Umständen beruhen (vgl. BGH BauR 1997, 494; OLG Schleswig OLGR 2002, 272).
  • VGH Bayern, 11.06.2018 - 4 ZB 16.1515

    Städtebaulicher Vertrag - Kostenübernahmevertrag - teilweise Zulassung der

    Im Rahmen eines Architektenvertrags wurde bei einer gemeinsamen Kostenvorstellung bezüglich einer Baukostenobergrenze sogar ein Toleranzrahmen von 30% anerkannt (z.B. OLG Schleswig-Holstein, U.v. 24.4.2009 - 1 U 76/04 - juris).
  • OLG Hamm, 15.03.2018 - 21 U 22/17

    Haftung eines Architekten wegen fehlerhafter Ermittlung der Kosten eines Bauwerks

    Im Rahmen der Kostenschätzung wird zwar dem Architekten regelmäßig eine Toleranz von 30-40% eingeräumt, und die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Überschreitung des Toleranzrahmens trifft den Auftraggeber (OLG Schleswig, NJW-Spezial 2009, 477; Koeble in Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 12. Teil Rn. 781, m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2011 - L 3 U 138/10

    Beitragspflicht in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Berücksichtigung

    Im Interesse einer sachgerechten Bewertung des Einzelfalls folgt der Senat diesen Grundsätzen, die auch in der aktuellen Rechtsprechung (vgl zB Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 26. Januar 2006 - L 1 U 76/04; Bayerisches LSG, Beschluss vom 16. Juli 2007 - L 18 B 191/07 U ER - juris) und im Schrifttum (Köhler aaO mwN; Feddern in: jurisPK-SGB VII, § 123 Rn 74.1) als maßgeblich angesehen werden.
  • LG Aachen, 06.03.2012 - 12 O 37/08

    Haftung eines Architekten wegen Pflichtverletzung bei der Baukostenschätzung bzw.

    Die Einstellung von prognostizierten Baukosten in einen Förderungsmittelbescheid bzw. die darauf folgende Investitionsentscheidung begründet nur eine Haftung innerhalb der üblichen Toleranzrahmen (OLG Schleswig-Holstein, IBR 2009, 340).

    Die Einstellung von prognostizierten Baukosten in einen Förderungsmittelbescheid bzw. die darauf folgende Investitionsentscheidung begründet nur eine Haftung innerhalb der üblichen Toleranzrahmen (OLG Schleswig-Holstein, IBR 2009, 340).

    Es gibt keinen verbindlichen Maßstab dafür, wann die dem Architekten eingeräumte Toleranzgrenze überschritten wird (OLG Schleswig-Holstein, IBR 2009, 340).

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