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   OLG Düsseldorf, 17.12.2009 - I-5 U 57/09   

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OLG Düsseldorf, 17.12.2009 - I-5 U 57/09 (https://dejure.org/2009,6436)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.12.2009 - I-5 U 57/09 (https://dejure.org/2009,6436)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - I-5 U 57/09 (https://dejure.org/2009,6436)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorausetzungen der ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung i.S. von §§ 637 Abs. 2 , 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB

  • rechtsportal.de

    Vorausetzungen der ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung i.S. von §§ 637 Abs. 2 , 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann liegt ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung vor? (IBR 2010, 1385)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mängelrechte: Wann ist Fristsetzung zur Nacherfüllung entbehrlich? (IBR 2010, 674)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Baumängel: Anwaltskosten sind Mangelfolgeschaden und daher auch ohne Verzug ersatzpflichtig! (IBR 2010, 618)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 121
  • IBR 2010, 618
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 05.12.2002 - VII ZR 360/01

    Erforderlichkeit einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei Verweigerung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2009 - 5 U 57/09
    Denn in diesem Fall würde sich das Nacherfüllungsbegehren, das dem Auftragnehmer noch einmal die Konsequenzen seines vertragswidrigen Verhalten vor Augen führen soll, als reine überflüssige Förmelei erweisen (vgl. BGH, Urteil vom 05.12.2002, VII ZR 360/01, NJW 2003, 580, 581 = NZBau 2003, 149 = BauR 2003, 386; OLG Düsseldorf, 22. ZS., Urteil vom 20.06.2000, 22 U 209/99, NJW-RR 2001, 1387; Senat, Urteil vom 16.03.1995, 5 U 72/94, NJW-RR 1996, 16, 17).

    Voraussetzung für die Feststellung einer solchen ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung ist eine ausdrückliche oder auch konkludente Erklärung des Werkunternehmers, die unter Berücksichtigung sämtlicher Einzelumstände und hierbei insbesondere des gesamten Verhaltens des Unternehmers die Annahme rechtfertigt, der Auftragnehmer wolle endgültig seinen Vertragspflichten nicht nachkommen, so dass es ausgeschlossen erscheint, er werde sich von einer Fristsetzung umstimmen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 05.12.2002, VII ZR 360/01, NJW 2003, 580, 581; Kniffka, a.a.O, Rz. 127).

  • BGH, 25.09.2003 - VII ZR 357/02

    Ersatz von infolge von Baumängeln entstandenen Mietausfällen und Prozeßkosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2009 - 5 U 57/09
    Kosten der vorgerichtlichen Rechtsverfolgung, die eine adäquat-kausale Folge der Mangelhaftigkeit des hergestellten Werkes sind, können vor diesem Hintergrund als Mangelfolgeschäden erstattet verlangt werden (vgl. BGH, Urteil vom 25.09.2003, VII ZR 357/02, NJW 2003, 3766).

    Auf die Unterscheidung zwischen dem engen und weit entfernten Mangelfolgeschaden, wie sie unter der Geltung des bis zum 31.12.2001 geltenden Rechts wegen der insoweit unterschiedlichen Verjährungsfristen von Bedeutung war (vgl. BGH, Urteil vom 25.09.2003, a.a.O.) kommt es hier nicht an, da auf das streitgegenständliche Schuldverhältnis die Vorschriften des zum 01.01.2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes zur Anwendung gelangen.

  • OLG Düsseldorf, 16.03.1995 - 5 U 72/94

    Wann ist Fristsetzung für Nachbesserung entbehrlich?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2009 - 5 U 57/09
    Denn in diesem Fall würde sich das Nacherfüllungsbegehren, das dem Auftragnehmer noch einmal die Konsequenzen seines vertragswidrigen Verhalten vor Augen führen soll, als reine überflüssige Förmelei erweisen (vgl. BGH, Urteil vom 05.12.2002, VII ZR 360/01, NJW 2003, 580, 581 = NZBau 2003, 149 = BauR 2003, 386; OLG Düsseldorf, 22. ZS., Urteil vom 20.06.2000, 22 U 209/99, NJW-RR 2001, 1387; Senat, Urteil vom 16.03.1995, 5 U 72/94, NJW-RR 1996, 16, 17).

    Das lediglich prozessuale Bestreiten von Mängeln durch den Auftragnehmer allein rechtfertigt nach einer Entscheidung des Senats vom 16.03.1995, 5 U 72/94, NJW-RR 1996, 16, 17 nicht die Annahme, dass der Unternehmer auch in der maßgeblichen Entscheidungssituation des Nacherfüllungsverlangens vor Selbstvornahme durch den Besteller genauso gehandelt und einen Mangel bestritten hätte.

  • BGH, 09.10.2008 - VII ZR 80/07

    Voraussetzungen des Ersatzes von Fremdnachbesserungskosten; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2009 - 5 U 57/09
    Die Ursachen der Symptome muss der Auftraggeber mithin nicht bezeichnen (vgl. BGH, Urteil vom 09.10.2008, VII ZR 80/07, BauR 2009, 99, 100 TZ. 19; Urteil vom 03.12.1998, VII ZR 405/97, BauR 1999, 391f).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 209/99

    Werkvertrag - Kündigung vor Ablauf der Erklärungsfrist - ernsthafte und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2009 - 5 U 57/09
    Denn in diesem Fall würde sich das Nacherfüllungsbegehren, das dem Auftragnehmer noch einmal die Konsequenzen seines vertragswidrigen Verhalten vor Augen führen soll, als reine überflüssige Förmelei erweisen (vgl. BGH, Urteil vom 05.12.2002, VII ZR 360/01, NJW 2003, 580, 581 = NZBau 2003, 149 = BauR 2003, 386; OLG Düsseldorf, 22. ZS., Urteil vom 20.06.2000, 22 U 209/99, NJW-RR 2001, 1387; Senat, Urteil vom 16.03.1995, 5 U 72/94, NJW-RR 1996, 16, 17).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.1996 - 22 U 42/96

    Baumängel-Schadensersatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2009 - 5 U 57/09
    Beispielsfälle für eine solche Unzumutbarkeit sind die Konstellationen, in denen die Mängel so zahlreich und gravierend sind, dass das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Unternehmers zu Recht nicht mehr besteht (vgl. BGH, Urteil vom 08.12.1966, VII ZR 144/64, BGHZ 46, 243, 245; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.08.1996, 22 U 42/96, NJW-RR 1997, 20, 21) oder bereits mehrere Nachbesserungsversuche ohne den gewünschten Erfolg geblieben sind (insgesamt hierzu Kniffka in Kniffka/Koeble, a.a.O. Rz. 131.).
  • BGH, 13.05.2003 - X ZR 200/01

    "Antennenmann"; Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs bei Verletzung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2009 - 5 U 57/09
    Die Mangelhaftigkeit des Werkes löst auch ohne Nachfristsetzung einen Schadensersatzanspruch aus Pflichtverletzung nach §§ 634 Nr. 4, 280 BGB aus, soweit er sich auf einer Nachbesserung nicht zugängliche Vermögensschäden bezieht (vgl. BGH, Urteil vom 13.05.2003, X ZR 200/01, NJW-RR 2003, 1285).
  • BGH, 08.12.1966 - VII ZR 144/64

    Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bei Unzuverlässigkeit des Auftragnehmers;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2009 - 5 U 57/09
    Beispielsfälle für eine solche Unzumutbarkeit sind die Konstellationen, in denen die Mängel so zahlreich und gravierend sind, dass das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Unternehmers zu Recht nicht mehr besteht (vgl. BGH, Urteil vom 08.12.1966, VII ZR 144/64, BGHZ 46, 243, 245; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.08.1996, 22 U 42/96, NJW-RR 1997, 20, 21) oder bereits mehrere Nachbesserungsversuche ohne den gewünschten Erfolg geblieben sind (insgesamt hierzu Kniffka in Kniffka/Koeble, a.a.O. Rz. 131.).
  • BGH, 03.12.1998 - VII ZR 405/97

    Hinreichende Bezeichnung des Mangels in einem Mängelbeseitigungsverlangen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2009 - 5 U 57/09
    Die Ursachen der Symptome muss der Auftraggeber mithin nicht bezeichnen (vgl. BGH, Urteil vom 09.10.2008, VII ZR 80/07, BauR 2009, 99, 100 TZ. 19; Urteil vom 03.12.1998, VII ZR 405/97, BauR 1999, 391f).
  • BGH, 03.07.1997 - VII ZR 210/96

    Inhalt einer Mängelrüge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2009 - 5 U 57/09
    Nach der vom BGH noch zum alten Werkvertragsrecht entwickelten und auch unter dem neuen Schuldvertragsrecht weiterhin gültigen Symptomrechtsprechung ist zu unterscheiden zwischen der Abweichung der Werkleistungen von der vertragsgemäßen Beschaffenheit (dem Mangel) und den Mangelerscheinungen, an denen sich die Abweichung des Werkes von der vertraglich geschuldeten Leistung zeigt (vgl. BGH, Urteil vom 03.07.1997, VII ZR 210/96, NJW-RR 1997, 1376).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2013 - 22 U 4/13

    Wann ist HOAI-Gebührenrahmen überschritten?

    Außer-/Vorgerichtliche Anwaltskosten des Auftraggebers in Zusammenhang mit der Mangelverfolgung können - unabhängig von einem Verzug des Auftragnehmers - als erstattungsfähig angesehen werden, wenn die Beauftragung eines Rechtsanwalts unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls nach Zeitpunkt, Inhalt und Umfang des Anwaltsmandats für den Auftraggeber bei objektiver, verständiger Sicht als zur zweckentsprechenden Wahrung bzw. Verfolgung seiner Rechtsposition/en erforderlich erscheinen durfte (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2009, 5 U 57/09, BauR 2011, 121; OLG Hamm, Urteil vom 08.03.2012, 24 U 148/10, BauR 2012, 1109; Vygen/Joussen, a.a.O., Rn 1458 mwN; Palandt-Grüneberg, a.a.O. § 249, Rn 57 mwN).
  • OLG Rostock, 15.09.2020 - 4 U 16/20

    Unabhängigkeit der Unternehmer-Prüfpflicht von tatsächlichen Kenntnissen

    Eine Einschränkung der Erstattungsfähigkeit ergibt sich nach dem Schutzzweck der Norm höchstens dann, wenn die Inanspruchnahme nicht erforderlich oder zweckmäßig war, was nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2009, Az.: 5 U 57/09, - zitiert nach juris -, Rn. 59 m. w. N.) und hier nicht ersichtlich ist.
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2013 - 21 U 24/12

    Umfang der Entschädigung bei Annahmeverzug des Auftraggebers

    Schadensersatzansprüche sind nicht von dem Begriff der Entgeltforderung im Sinne des § 288 Abs. 2 BGB umfasst (vgl. OLG Düsseldorf BauR 2011, 121, 126; Palandt/Grüneberg, § 288 Rdnr. 8, § 286 Rdnr. 27).
  • OLG Saarbrücken, 15.11.2017 - 1 U 11/17

    Bauprozess: Anforderungen an einen Bedenkenhinweise zur Unternehmerenthaftung;

    Hierzu gehören nicht nur diejenigen Aufwendungen, die die Kläger zur Beseitigung der Schäden fordern, die infolge der nicht vertragsgerechten Abdichtung der Fenster und Fensterbänke an der Bausubstanz ihres Hauses durch eindringendes Wasser in das Bauwerk entstanden sind (vgl. Kniffka in: Kniffka/Koeble, aaO, 6. Teil Rn. 235), sondern auch die notwendigen Rechtsverfolgungskosten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2009 - 5 U 57/09, BauR 2011, 121 - bei Juris Rn. 59; Kniffka in: Kniffka/Koeble, aaO, 6. Teil Rn. 240).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2013 - 22 U 67/13

    Einschränkungen der "thermischen Behaglichkeit" als Mangel einer Fußbodenheizung

    Außer-/Vorgerichtliche Anwaltskosten des Auftraggebers in Zusammenhang mit der Mangelverfolgung können grundsätzlich nur dann als erstattungsfähig angesehen werden, wenn die Beauftragung eines Rechtsanwalts unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls nach Zeitpunkt, Inhalt und Umfang des Anwaltsmandats für den Auftraggeber bei objektiver, verständiger Sicht als zur zweckentsprechenden Wahrung bzw. Verfolgung seiner Rechtsposition/en erforderlich erscheinen durfte (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2009, 5 U 57/09, BauR 2011, 121; OLG Hamm, Urteil vom 08.03.2012, 24 U 148/10, BauR 2012, 1109; Vygen/Joussen, a.a.O., Rn 1458 mwN; Palandt-Grüneberg, a.a.O. § 249, Rn 57 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 16.04.2020 - 5 U 131/18

    Anspruch auf Restwerklohn Gewährleistungsansprüche und Ansprüche auf Erstattung

    Erforderliche Sachverständigenkosten sind ersatzfähige Mangelfolgeschäden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2009 - 5 U 57/09, juris, Rn. 59).
  • OLG Koblenz, 18.03.2014 - 5 U 1460/13

    Darlegungs- und Beweislast für einen Anspruch wegen ungerechtfertigter

    31 Derartige Kosten des Mandanten können - unabhängig von einem Verzug des Bereicherungsschuldners - als erstattungsfähig angesehen werden, wenn die Beauftragung eines Rechtsanwalts unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls nach Zeitpunkt, Inhalt und Umfang des Anwaltsmandats für den Auftraggeber bei objektiver, verständiger Sicht als zur zweckentsprechenden Verfolgung seiner Rechtsposition erforderlich erscheinen durfte (vgl. OLG Düsseldorf in BauR 2011, 121; OLG Hamm in BauR 2012, 1109).
  • OLG Naumburg, 08.01.2013 - 1 U 57/12

    Restwerklohnprozess: Aufrechnung mit Aufwendungen einer Mängelbeseitigung durch

    Das ist eine eindeutige Verneinung der eigenen "Nacherfüllungspflicht", die jedenfalls im vorprozessualen Stadium jede weitere Fristsetzung als überflüssig und die Selbstvornahme als berechtigt erscheinen lässt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Dezember 2009, I-5 U 57/09 - BeckRS 2010, 21424).
  • KG, 28.09.2012 - 7 U 253/11

    VOB-Pauschalpreisvertrag: Anforderungen an die Abrechnung des Hauptunternehmers

    Auch die von den Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf (IBR 2010, 618) beinhaltet nicht die Erstattungsfähigkeit von Zeithonorar, sondern die einer 1, 3 Gebühr.
  • OLG Rostock, 14.07.2023 - 4 U 52/23

    Notwendige Prüfung des Heizungsfüllwassers durch Installateur bei Austausch einer

    Eine Einschränkung der Erstattungsfähigkeit ergibt sich nach dem Schutzzweck der Norm höchstens dann, wenn die Inanspruchnahme nicht erforderlich oder zweckmäßig war, was nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2009, Az.: 5 U 57/09, - zitiert nach juris -, Rn. 59 m. w. N.).
  • LG Darmstadt, 16.04.2021 - 28 O 243/20
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