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   OLG Köln, 18.06.2010 - I-19 U 98/09   

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https://dejure.org/2010,7387
OLG Köln, 18.06.2010 - I-19 U 98/09 (https://dejure.org/2010,7387)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.06.2010 - I-19 U 98/09 (https://dejure.org/2010,7387)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Juni 2010 - I-19 U 98/09 (https://dejure.org/2010,7387)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 311 Abs. 2; BGB § 241 Abs. 2
    Umfang des Schadensersatzes wegen pflichtwidriger Nichterteilung des Zuschlags in einem Vergabeverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschreibung aufgehoben: Schadensersatz auf positives Interesse?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz bei rechtswidriger Aufhebung des Vergabeverfahrens! (IBR 2011, 322)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Hohe Anforderungen an Aufhebung der Ausschreibung! (IBR 2011, 355)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2011, 322
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Aachen, 25.06.2009 - 12 O 36/09
    Auszug aus OLG Köln, 18.06.2010 - 19 U 98/09
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 25.06.2009 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 12 O 36/09 - wird zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, die Beklagte unter Abänderung des am 25.06.2009 verkündeten Urteils des Landgerichts Aachen - Az.: 12 O 36/09 - kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klägerin EUR 211.007,00 nebst Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.05.2008 zu zahlen;.

    hilfsweise, die Beklagte unter teilweiser Abänderung des am 25.06.2009 verkündeten Urteils des Landgerichts Aachen - Az.: 12 O 36/09 - kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klägerin EUR 6.806,00 nebst Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.05.2008 zu zahlen.

  • VK Münster, 03.09.2008 - VK 11/08

    Keine Auslagenerstattung bei Antragsrücknahme

    Auszug aus OLG Köln, 18.06.2010 - 19 U 98/09
    Soweit die Beklagte vorträgt, sie hätte notfalls auch entgegen dem Votum der Bezirksregierung Köln das Losverfahren durchgeführt, könnte sie sich hierauf im Sinne eines rechtmäßigen Alternativverhaltens nur dann berufen, wenn die beiden Nebenangebote wirtschaftlich absolut gleichwertig waren (vgl. Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 28.08.2009 - VK 11/08 -, zitiert nach Juris), was sie aber gerade nicht dargetan hat.
  • OLG Schleswig, 06.11.2001 - 6 U 50/01

    Zuverlässigkeit und Sozialkassenbeitrag

    Auszug aus OLG Köln, 18.06.2010 - 19 U 98/09
    Die Beklagte hätte daher im Sinne einer sekundären Darlegungslast vortragen müssen, woraus sich - von der allein nicht ausreichenden Preisgleichheit abgesehen - die von ihr behauptete wirtschaftliche Gleichwertigkeit der beiden Nebenangebote ergibt (für die Annahme sogar einer Umkehr der Darlegungs- und Beweislast in einem vergleichbaren Fall siehe OLG Schleswig, Urteil vom 06.11.2001 - 6 U 50/01 -, zitiert nach Juris).
  • VK Münster, 26.08.2009 - VK 11/09

    Einhaltung von Mindesttariflöhnen

    Auszug aus OLG Köln, 18.06.2010 - 19 U 98/09
    Die Beklagte verweist insoweit auf eine Entscheidung der Vergabekammer Münster vom 26.08.2009 - VK 11/09 - sowie auf einen Beschluss der Vergabekammer Arnsberg vom 26.07.2004 - VK 212/04 -.
  • BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90

    Amtsanzeiger - Wettbewerbsbehinderung

    Auszug aus OLG Köln, 18.06.2010 - 19 U 98/09
    Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung kann aber nur sein, was Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist (BGH, Urteil vom 12.11.1991 - KZR 18/90 -, zitiert nach Juris; Reichold in: Thomas/Putzo, ZPO, 30. Aufl.,§ 286 Rz. 6 m.w.N.).
  • BGH, 05.06.2003 - I ZR 234/00

    Darlegungs- und Beweislast des Fixkostenspediteurs bei ungeklärtem

    Auszug aus OLG Köln, 18.06.2010 - 19 U 98/09
    Vielmehr ist ein Hinweis des Gerichts nicht erforderlich, wenn das Verhalten einer anwaltlich vertretenen Partei - wie hier - den Schluss zulässt, dass sich diese in Kenntnis der Sach- und Rechtslage zu einem bestimmten Punkt nicht weiter erklären will (BGH, Urteil vom 05.06.2003 - I ZR 234/00 -, zitiert nach Juris).
  • VK Sachsen, 17.01.2019 - 1/SVK/033-18

    Mehrkosten sind kein Aufhebungsgrund!

    Es ist daher eine ganz entscheidende Abänderung der bisherigen Absicht zur Leistungserbringung erforderlich (OLG Köln, Urteil vom 18. Juni 2010 - 19 U 98/09 -) bei denen die notwendigen Änderungen auch nicht mit den Regelungen der VOB/B aufgefangen werden können, ohne dass dadurch eine Wettbewerbsverzerrung eintritt (OLG München, Beschluss vom 4. April 2013 - Verg 4/13 - Herrmann in: Ziekow/Völlink Vergaberecht, VgV, § 63 Rn. 30).
  • OLG München, 04.04.2013 - Verg 4/13

    Vergabeverfahren: Ausnutzung der im Leistungsverzeichnis enthaltenen als

    Eine grundlegende Änderung der Vergabeunterlagen wird dann angenommen, wenn eine ganz entscheidende Abänderung der bisherigen Absicht zur Leistungserbringung erforderlich wird (OLG Köln vom 18.6.2010 - 19 U 98/09) oder wenn die ursprünglichen Leistungsanforderungen für Auftraggeber und Bieter nicht mehr zumutbar sind - etwa ähnlich dem Wegfall der Geschäftsgrundlage - und die notwendigen Änderungen auch nicht mit den Regelungen der VOB/B aufgefangen werden können, ohne dass dadurch eine Wettbewerbsverzerrung eintritt (Herrmann in Ziekow/Völlink aaO § 17 VOB/A Rn. 2).
  • OLG Saarbrücken, 18.06.2014 - 1 U 4/13

    Unzulässige Aufhebung der Ausschreibung: Bieter erhält Schadensersatz!

    Kann dem Auftraggeber dabei eine schuldhafte Missachtung vorgeworfen werden, hat der Bieter grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz (BGH, Urteil vom 8.9.1998 -XZR 48/97, NJW 1998, 3636; BGHZ 120, 281; OLG Köln, Urteil vom 18.6.2010 -19 U 98/09, IBR 2011, 322).

    Zwar trifft den Auftraggeber auch im Übrigen kein Kontrahierungszwang, jedoch macht er sich bei der Aufhebung der Ausschreibung aus anderen Gründen als den in § 26 VOB/A angeführten schadensersatzpflichtig, §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB (Ingenstau/Korbion, 2006, § 26 VOB/A Rz. 4; OLG Köln, Urteil vom 18.6.2010 - 19 U 98/09, IBR 2011, 2322).

    Dies folgt vor allem aus dem in § 16 Nr. 1 VOB/A genannten Grundsatz, wonach der Auftraggeber erst dann ausschreiben soll, wenn alle Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Ausschreibung und Vergabe gegeben sind (OLG Köln, Urteil vom 18.6.2012 - 19 U 98/09 m.w.N.).

  • OLG Köln, 23.07.2014 - 11 U 104/13

    Schadensersatzansprüche eines Bieters wegen Aufhebung einer Ausschreibung

    Den Auftraggeber trifft kein Kontrahierungszwang, sondern allenfalls eine Schadensersatzpflicht (vgl. OLG Köln, Urteil vom 18. Juni 2010 - 19 U 98/09, I-19 U 98/09 -, juris).

    Die Tatsachen, aus denen sich die Prognose eines zukünftigen Gewinns ergibt, muss aber der Geschädigte darlegen und in den durch § 287 ZPO gezogenen Grenzen beweisen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 18. Juni 2010 - 19 U 98/09, I-19 U 98/09 -, juris).

  • OLG München, 06.12.2012 - Verg 25/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Aufhebung der Ausschreibung wegen grundlegender

    Eine grundlegende Änderung der Vergabeunterlagen liegt daher nur dann vor, wenn eine ganz entscheidende Abänderung der bisherigen Absicht zur Leistungserbringung erforderlich wird (OLG Köln vom 18.6.2010 - 19 U 98/09).

    Zum einen wird in der Rechtsprechung die Meinung vertreten, dass eine Aufhebung nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A nur dann rechtmäßig erfolgen kann, wenn sich die notwendigen Änderungen auf Tatsachen stützen, die erst nach Versendung der Vergabeunterlagen eingetreten sind (OLG Köln vom 18.6.2010 - 19 U 98/09; ähnlich Herrmann in Ziekow/Völlink aaO § 17 VOB/A Rn. 2, der auf das Rechtsinstitut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage verweist).

  • VK Thüringen, 28.02.2020 - 250-4002-21/2020-E-002-IK

    Wann kann eine Ausschreibung wegen unangemessen hoher Preise aufgehoben werden?

    Eine Änderung ist "grundlegend", wenn eine Auftragsvergabe und eine Durchführung des Auftrags auf Grundlage der bisherigen Vergabeunterlagen unmöglich oder zumindest für den Auftraggeber objektiv sinnlos oder unzumutbar ist - etwa ähnlich dem Wegfall der Geschäftsgrundlage (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 03.01.2005 - VII-Verg 72/04; OLG Köln, Urteil v. 18.06.2010 - 19 U 98/09; OLG München, Beschluss v. 04.04.2013 - Verg 4/13).
  • OLG Hamm, 26.09.2012 - 12 U 142/12

    Klage eines unterlegenen Bewerbers gegen Konzessionsvergabe für

    Denn sie müsste im Streitfall darlegen und beweisen, dass sie bei Beachtung der Verfahrensgrundsätze den Auftrag - mit großer Wahrscheinlichkeit - erhalten hätte (vgl. OLG Köln IBR 2011, 322, juris Tz. 57 f., zum Anspruch auf Ersatz des positiven Interesses Vergabeverfahren).
  • OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 4 U 91/10

    Nutzungsentschädigung des Erwerbers einer mit gravierenden Bau- und

    Der Kläger war zudem nicht in der Lage, ohne Mitwirkung der Beklagten zu 4) die erstrebte Bescheinigung zu erlangen (vgl. zu einem gleichgelagerten Fall OLG Stuttgart, 12.11.2009, 19 U 98/09).
  • VK Rheinland-Pfalz, 06.02.2013 - VK 1-35/12

    Wann darf Auftraggeber den Beschaffungsgegenstand (doch) nicht ändern?

    Eine grundlegende Änderung der Vergabeunterlagen erfordert, dass eine ganz entscheidende Abänderung der bisherigen Absicht zur Leistungserbringung erforderlich wird (OLG Köln, Urteil vom 18.6.2010, 19 U 98/09).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2023 - Verg 3/23

    Eigene Aufhebungsgründe sind keine Aufhebungsgründe!

    aa) Soweit sich die Antragsgegnerin auf § 17 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A-EU berufen hat, wonach die Ausschreibung aufgehoben werden kann, wenn die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen, kann dieser Aufhebungsgrund nur auf Tatsachen gestützt werden, die erst nach Versendung der Verdingungsunterlagen eingetreten oder dem Auftraggeber bekannt geworden sind, ohne dass eine vorherige Unkenntnis auf mangelhafter Vorbereitung beruhte (OLG Köln, Urteil vom 18. Juni 2010, 19 U 98/09, BeckRS 2011, 4163 unter II.2.a; Kapellmann/Messerschmidt/ Glahs, VOB-Kommentar, 8. Aufl. 2023, VOB/A § 17 Rn. 15; Mehlitz in Burgi/Dreher, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl. 2019, VgV § 63 Rn. 36).

    Dies folgt vor allem aus dem in § 2 Abs. 6 VOB/A-EU genannten Grundsatz, wonach der Auftraggeber erst dann ausschreiben soll, wenn alle Vergabeunterlagen fertig gestellt sind und wenn innerhalb der angegebenen Fristen mit der Ausführung begonnen werden kann (OLG Köln, Urteil vom 18. Juni 2010, 19 U 98/09, BeckRS 2011, 4163 unter II.2.a; Hermann in Ziekow/Völlink Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, VgV § 63 Rn. 40).

  • OLG Celle, 23.05.2019 - 13 U 72/17

    Referenz zu "vergleichbarer Leistung" bedeutet nicht "gleich" oder "identisch"!

  • VK Nordbayern, 06.07.2022 - RMF-SG21-3194-7-16

    Corona-Teststation, Aufhebung einer Ausschreibung

  • OLG Hamm, 12.09.2012 - 12 U 50/12

    Anforderungen an die materielle Eignungsprüfung des öffentlichen Auftraggebers

  • LG Bonn, 21.06.2017 - 1 O 344/16

    Gegen Vergaberecht verstoßen: Muss der Auftraggeber Schadensersatz zahlen?

  • VK Bund, 19.07.2013 - VK 1-54/13

    Nachprüfungsverfahren: Ausbaumaßnahmen

  • VK Bund, 11.06.2013 - VK 1-33/13

    Nachprüfungsverfahren: Lieferung und Montage von HKLS-Anlagen

  • VK Hessen, 23.05.2013 - 69d-VK-05/13

    Änderung von Vertragsterminen: Verstoß gegen Nachverhandlungsverbot!

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