Rechtsprechung
   OLG Dresden, 06.01.2012 - 1 U 13/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,9598
OLG Dresden, 06.01.2012 - 1 U 13/10 (https://dejure.org/2012,9598)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06.01.2012 - 1 U 13/10 (https://dejure.org/2012,9598)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06. Januar 2012 - 1 U 13/10 (https://dejure.org/2012,9598)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,9598) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mehrvergütung wegen Bauzeitverlängerungen aus einem geschlossenen Werkvertrag über die Installation einer Gefahrenanlage und Brandmeldeanlage; Anspruch auf Vergütung von Mehrkosten bei Bauzeitenverzögerungen auf Grund einer Anordnung des Autraggebers

  • baurechtsiegen.de

    Bauzeitverlängerung - Darlegungslast des Auftragnehmers bei Mehrkostenvergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mehrvergütung wegen Bauzeitverlängerungen aus einem geschlossenen Werkvertrag über die Installation einer Gefahrenanlage und Brandmeldeanlage; Anspruch auf Vergütung von Mehrkosten bei Bauzeitenverzögerungen auf Grund einer Anordnung des Autraggebers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wird die Entschädigung aus § 642 BGB wie Schadensersatz berechnet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Entschädigung aus § 642 BGB wird wie Schadensersatz berechnet! (IBR 2012, 380)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 1286
  • IBR 2012, 380
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.06.2005 - V ZR 271/04

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren; Zulassung von in der ersten

    Auszug aus OLG Dresden, 06.01.2012 - 1 U 13/10
    Soweit die Klägerin hier rügt, das Gericht hätte nach seinem Hinweis vom 30.04.2009 abermals ausdrücklich darauf hinweisen müssen, dass der auf diesen Hinweis hin erfolgte Vortrag der Klägerin insbesondere zur Kalkulation - lediglich belegt durch die Anlage K 69 - noch nicht genügt, so dringt sie hiermit nicht durch: Zutreffend weist die Klägerin zwar darauf hin, dass nur ein "unmissverständlicher" Hinweis und darauf folgender Gelegenheit zur Ergänzung bei Nichterfüllung der im Hinweis definierten Anforderungen zu einer Präklusion nach § 531 Abs. 2 ZPO führen kann (vgl. BGH, Urteil vom 09.06.2005, V ZR 271/04).
  • OLG Köln, 28.01.2014 - 24 U 199/12

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf erhöhte Vergütung wegen Bauzeitverlängerung

    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat daraus die Schlussfolgerung gezogen, dass im Rahmen der Berechnung eines Anspruchs wegen Bauzeitverzögerung vom Auftragnehmer selbst verursachte Verzögerungen ebenso zu berücksichtigen sind (OLG Hamm, BauR 2013, 956 ff., juris Rn76) wie die Erteilung von Nachträgen (KG, BauR 2012, 951 ff., juris Rn102, Rn110 f.; OLG Dresden, IBR 2012, 380, juris Rn42).
  • OLG München, 27.04.2016 - 28 U 4738/13

    Wirksamkeit eines Schriftformerfordernisses für Stundenlohnarbeiten in AGB eines

    Auf der Grundlage dieser höchstrichterlichen Grundsatzentscheidungen hat die obergerichtliche Rechtsprechung durch eine Reihe von Entscheidungen die oben dargelegten Anforderungen an eine hinreichend konkrete Darstellung des geplanten und des tatsächlichen Bauablaufs und mithin schlüssige Darlegung aufgestellt (vgl. Beschluss OLG Köln, 11 U 70/13, Baur 2015, 850 ff; OLG Köln, Urteil vom 28.1.2014, 24 U 199/12, hier zitiert nach juris, Rn. 24; OLG Hamm, BauR 2013, 956 ff, hier zitiert nach juris Rn. 76; KG, BauR 2012, 951 ff, hier zitiert nach juris, Rn 102; OLG Dresden, IBR 2012, 380, hier zitiert nach juris, Rn 42; OLG Brandenburg, IBR 2011, 394, hier zitiert nach juris Rn. 85; OLG Köln, IBR 2013, 66, hier zitiert nach juris, Rn 42; OLG Hamm, BauR 2004, 1304 ff, hier zitiert nach juris, Rn. 33).
  • OLG Köln, 08.04.2015 - 17 U 35/14

    Anforderungen an die Darlegung eines Anspruchs auf Vergütung von Mehrkosten wegen

    Entgegen der Ansicht der Klägerin vertritt auch der BGH die Auffassung, dass "der Schaden im einzelnen dargelegt und unter Beweis gestellt werden muss" (BGHZ 97, 163 ff. = BauR 1986, 347 ff. = juris Rn 10 mwN) und "konkret zu berechnen ist" (aaO Rn 13; ähnlich OLG Dresden, BauR 2012, 1286 = juris Rn 35); eine abstrakte Darstellung des Schadens reicht nicht aus (BGH, BauR 2002, 1249 ff. = juris Rn 27; vgl. auch Eschenbruch/ Fandrey, BauR 2011, 1223, 1226).

    Das macht eine vergleichende Darstellung zw der Vermögenssituation ohne Verzug und der tatsächlichen Vermögenssituation infolge des Verzugs erforderlich (Dresden BauR 2012, 1286).

    Die obergerichtliche Rechtsprechung OLG Köln, BauR 2014, 1309 ff.; KG, BauR 2013, 1493; OLG Dresden, BauR 2012, 1286) ist dem gefolgt.

  • OLG Köln, 27.10.2014 - 11 U 70/13

    Ansprüche des Auftragnehmers auf Erstattung von Mehrkosten wegen längerer Bauzeit

    "Die obergerichtliche Rechtsprechung hat daraus die Schlussfolgerung gezogen, dass im Rahmen der Berechnung eines Anspruchs wegen Bauzeitverzögerung vom Auftragnehmer selbst verursachte Verzögerungen ebenso zu berücksichtigen sind (OLG Hamm, BauR 2013, 956 ff., juris Rn76) wie die Erteilung von Nachträgen (KG, BauR 2012, 951 ff., juris Rn102, Rn110 f.; OLG Dresden, IBR 2012, 380, juris Rn42).
  • OLG Köln, 23.02.2015 - 17 U 35/14

    Anforderungen an die Darlegung eines Anspruchs wegen Bauzeitverzögerung

    Entgegen der Ansicht der Klägerin vertritt auch der BGH die Auffassung, dass "der Schaden im einzelnen dargelegt und unter Beweis gestellt werden muss" (BGHZ 97, 163 ff. = BauR 1986, 347 ff. = juris Rn 10 mwN) und "konkret zu berechnen ist" (aaO Rn 13; ähnlich OLG Dresden, BauR 2012, 1286 = juris Rn 35); eine abstrakte Darstellung des Schadens reicht nicht aus (BGH, BauR 2002, 1249 ff. = juris Rn 27; vgl. auch Eschenbruch/Fandrey, BauR 2011, 1223, 1226).
  • LG Mainz, 08.01.2016 - 2 O 328/14

    Bauzeitverlängerung: BGK und AGK werden nur bei konkretem Nachweis ersetzt!

    So machen das OLG Köln in ständiger Rechtsprechung, vgl. zuletzt BauR 2015, 1367, BauR 2015, 1498 und BauR 2014, 1309) sowie das OLG Dresden (BauR 2012, 1286) keinen Unterschied bei der Berechnung eines Schadensersatzanspruches nach § 6 Nr. 6 VOB/B und einen Entschädigungsanspruch nach § 642 Abs. 1 BGB.
  • OLG München, 13.10.2017 - 27 U 688/17

    Darlegung eines Entschädigungsanspruchs wegen Bauablaufstörungen

    OLG Dresden (1 U 13/10), des OLG Köln (17 U 35/14) und des Kammergerichts Berlin (21 U 14/16).
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2019 - 22 U 140/16

    Zahlung restlichen Werklohns für Innenputzarbeiten an einem Bauvorhaben Kündigung

    Sodann sind die einzelnen Behinderungstatbestände aufzuführen und deren tatsächliche Auswirkungen auf den Bauablauf zu erläutern (BGH, Urteil vom 21.03.2002, Az. VII ZR 224/00, NJW 2002, 2716; OLG Köln, a. a. O.; OLG Köln, Beschluss vom 08.04.2015, Az. 17 U 35/14 - juris, mit Anm. Prof. Dr. Fischer; OLG Hamm, Urteil vom 12.02.2004 Az. 17 U 56/00, NZBau 2004, 439; OLG Brandenburg, Urteil vom 18.02.2016 Az.12 U 222/14, NZBau 2016, 393; OLG Dresden, Urteil vom 06.01.2012 - 1 U 13/10, LSK 2013, 520199; Werner/Pastor, a. a. O.).
  • LG Bonn, 10.03.2014 - 1 O 360/12

    Keine Erstattung "entgangener AGK" bei Bauzeitverschiebung!

    Dabei wird die Höhe der Entschädigung von der Urkalkulation beeinflusst, denn sie allein gibt Aufschluss über die hypothetische Vermögenssituation des Anspruchstellers ohne den schädigenden Bauverzug (vgl. OLG Dresden BeckRS 2012, 16481).
  • OLG Naumburg, 15.06.2012 - 10 U 47/11

    Frachtvertrag: Anwendbare Vorschriften bei Überschreitung der Ladefrist

    (vgl. zur Bauzeitverzögerung OLG Dresden, Urteil vom 06. Januar 2012, 1 U 13/10, zitiert nach Juris).
  • LG Köln, 03.07.2018 - 5 O 456/17
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht