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   OLG Düsseldorf, 18.12.2012 - I-21 U 4/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42309
OLG Düsseldorf, 18.12.2012 - I-21 U 4/12 (https://dejure.org/2012,42309)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.2012 - I-21 U 4/12 (https://dejure.org/2012,42309)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - I-21 U 4/12 (https://dejure.org/2012,42309)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 322; ZPO § 67
    Rechtsmittelbefugnis bei negativer Feststellungsklage und Widerklage auf Leistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Materielle Rechtskraft einer erfolgreichen Feststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Im Widerspruch zur rechtskräftigen Abweisung der Widerklage stehende Berufung des Streithelfers ist unzulässig

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Klage auf Feststellung der Mangelfreiheit erfolgreich: Umfang der materiellen Rechtskraft? (IBR 2013, 191)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Berufung "für den Streithelfer" unzulässig! (IBR 2013, 255)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2013, 191
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.03.1995 - V ZR 178/93

    Rechtskraft der Abweisung einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2012 - 21 U 4/12
    Nach der ganz überwiegend in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen ne bis in idem-Lehre ist dann, wenn der Streitgegenstand eines zweiten Rechtsstreits mit dem eines ersten Rechtsstreits identisch ist, die Rechtskraft eine negative Prozessvoraussetzung, die nicht nur eine abweichende Entscheidung verbietet, sondern das neue Verfahren und eine Entscheidung darin unzulässig macht (vgl. BGH NJW 1995, 1757; NJW 2008, 1227; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., vor § 322 Rdnr. 19).

    Wird eine negative Feststellungsklage aus Sachgründen abgewiesen, entspricht die Rechtskraftwirkung derjenigen eines Urteils, das einer umgekehrten positiven Feststellungsklage des Beklagten stattgibt (vgl. BGH NJW 1983, 2032, 2033; NJW 1986, 2508; NJW 1995, 1757; Zöller/Vollkommer, § 322, Rdnr. 11 m.w.N.).

    Ebenso, wie ein Sachurteil, das eine Leistungsklage abweist, grundsätzlich feststellt, dass die begehrte Rechtsfolge aus dem Lebenssachverhalt unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt hergeleitet werden kann, gilt dies auch für ein Urteil, das einer entsprechenden negativen Feststellungsklage stattgibt (vgl. BGH NJW 1995, 1757, 1758).

  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 341/87

    Rechtskraftwirkung der Abweisung einer Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2012 - 21 U 4/12
    Ist die Klage auf die Feststellung einer Schadensersatzpflicht rechtskräftig abgewiesen worden, steht die ausgesprochene Rechtsfolge dem sachlichen Erfolg einer später auf dieselbe Forderung gestützten Leistungsklage entgegen (vgl. BGH NJW 1989, 393).
  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 17/03

    Detektionseinrichtung I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2012 - 21 U 4/12
    Den von der Streithelferin angeführten Leitsätzen der Entscheidung BGHZ 165, 305 lässt sich nicht entnehmen, dass das Feststellungsinteresse für eine negative Feststellungsklage bereits nach bloßer Rechtshängigkeit einer parallelen Leistungsklage umgekehrten Rubrums entfällt.
  • BGH, 16.01.2008 - XII ZR 216/05

    Umfang der Rechtskraft einer in einem Vorprozess zwischen den Parteien ergangenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2012 - 21 U 4/12
    Nach der ganz überwiegend in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen ne bis in idem-Lehre ist dann, wenn der Streitgegenstand eines zweiten Rechtsstreits mit dem eines ersten Rechtsstreits identisch ist, die Rechtskraft eine negative Prozessvoraussetzung, die nicht nur eine abweichende Entscheidung verbietet, sondern das neue Verfahren und eine Entscheidung darin unzulässig macht (vgl. BGH NJW 1995, 1757; NJW 2008, 1227; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., vor § 322 Rdnr. 19).
  • BGH, 10.04.1986 - VII ZR 286/85

    Umfang der Rechtskraft der Abweisung einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2012 - 21 U 4/12
    Wird eine negative Feststellungsklage aus Sachgründen abgewiesen, entspricht die Rechtskraftwirkung derjenigen eines Urteils, das einer umgekehrten positiven Feststellungsklage des Beklagten stattgibt (vgl. BGH NJW 1983, 2032, 2033; NJW 1986, 2508; NJW 1995, 1757; Zöller/Vollkommer, § 322, Rdnr. 11 m.w.N.).
  • OLG Köln, 30.06.2014 - 19 U 159/13

    Zulässigkeit der Berufung des Streithelfers

    Wenn das Oberlandesgericht Düsseldorf in der von der Beklagten zitierten Entscheidung vom 18. Dezember 2012 (21 U 4/12, IBR 2013, 191) aus einer wortgleichen Formulierung in der Berufungsschrift gefolgert hat, die Berufung sei ausdrücklich für den Streithelfer eingelegt, so rechtfertigt dies hier kein anderes Ergebnis.
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