Rechtsprechung
OLG München, 19.09.2012 - 7 U 736/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche auf Zahlung einer Vergütung für eine due diligence-Prüfung aufgrund eines "Letter of Intent"
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Beurkundung der Kostenübernahme für Due-Diligence-Prüfung in Letter of Intent
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611; BGB § 631; BGB § 677
Ansprüche auf Zahlung einer Vergütung für eine due diligence-Prüfung aufgrund eines "Letter of Intent" - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verhandlungen abgebrochen: Kein Schadensersatz!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Stundensatz für Vergütung für due diligence-Prüfung in Höhe von 250 Euro grundsätzlich auch bei Auslandsbezug angemessen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Erstattung der Due Diligence Kosten aufgrund Vereinbarung in Letter of Intent
- heuking.de (Kurzinformation)
Letter of Intent - Abgrenzung von Break-up Fee- und Kostenerstattungsklauseln
Besprechungen u.ä. (2)
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
Kostenerstattungsklauseln für gescheiterte "Deals - an den Notar gedacht?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verhandlungen abgebrochen: Kein Schadensersatz! (IBR 2013, 54)
Verfahrensgang
- LG München I, 30.01.2012 - 10 HKO 22739/10
- OLG München, 19.09.2012 - 7 U 736/12
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 284
- ZIP 2013, 23
- IBR 2013, 54
- NZG 2013, 257
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 24 U 183/05
Prüfung der Angemessenheit eines nach Stunden berechneten Anwaltshonorars
Auszug aus OLG München, 19.09.2012 - 7 U 736/12
Das OLG Düsseldorf hat in der Sache erneut durch Urteil vom 07.06.2011, Az: 24 U 183/05 entschieden. - OLG Düsseldorf, 18.02.2010 - 24 U 183/05
Formularmäßige Vereinbarung einer 15-Minuten-Zeittaktklausel in einem …
Auszug aus OLG München, 19.09.2012 - 7 U 736/12
Soweit die Beklagte/Nebenintervenientin auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 19.02.2010 (DStRE 2010, 1346) und die dort gestellten Anforderungen an die Inrechnungstellung von anwaltlichen Leistungen verweist, ist anzumerken, dass die zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf keinen Bestand hatte, der BGH durch Urteil vom 21.10.2010 das Urteil aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen hat (BGH Az: IX ZR 37/10). - BGH, 21.10.2010 - IX ZR 37/10
Vergütung des Rechtsanwalts: Herabsetzung des Zeithonorars für einen …
Auszug aus OLG München, 19.09.2012 - 7 U 736/12
Soweit die Beklagte/Nebenintervenientin auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 19.02.2010 (DStRE 2010, 1346) und die dort gestellten Anforderungen an die Inrechnungstellung von anwaltlichen Leistungen verweist, ist anzumerken, dass die zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf keinen Bestand hatte, der BGH durch Urteil vom 21.10.2010 das Urteil aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen hat (BGH Az: IX ZR 37/10). - BGH, 04.02.2010 - IX ZR 18/09
Vereinbarung eines die gesetzlichen Gebühren überschreitenden …
Auszug aus OLG München, 19.09.2012 - 7 U 736/12
Nach der zitierten Entscheidung des BGH vom 04.02.2010 (Az: IX ZR 18/09) hat der Anwalt grundsätzlich bei einer Honorarvereinbarung den Nachweis zu führen, dass der geltend gemachte zeitliche Aufwand überhaupt angefallen ist.
- OLG Brandenburg, 18.08.2021 - 6 U 159/18
Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen Abberufung eines Geschäftsführers und …
Vereinbart wurde daher nur eine Absichtserklärung, nicht hingegen ein "Vorvertrag" oder eine sonst selbständig Rechte und Pflichten hinsichtlich der betreffenden Geschäftsanteile regelnde Vereinbarung (vgl. OLG München, Urteil vom 19.09.2012 - 7 U 736/12, juris Rn. 27 vgl. Baumbach/Hueck, aaO Rn. 34).