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   OLG Hamm, 20.06.2013 - I-6 U 64/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,23748
OLG Hamm, 20.06.2013 - I-6 U 64/12 (https://dejure.org/2013,23748)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.06.2013 - I-6 U 64/12 (https://dejure.org/2013,23748)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - I-6 U 64/12 (https://dejure.org/2013,23748)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 2 S. 1, 823 Abs. 1
    Beschädigtes Glasfaserkabel; Schaden; Wertminderung

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Pflichten eines Tiefbauunternehmens zum Schutz von im Erdreich verlegten Kabeln; Umfang des Schadensersatzes bei Beschädigung eines Glasfaserkabels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kabel beim Tiefbau zerrissen: Umfang der Ersatzpflicht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Tiefbauunternehmen haftet für Beschädigung von Versorgungsleitungen

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Tiefbauer beschädigt Lichtwellenleiterkabel: Kein Komplettaustausch trotz Signaldämpfung! (IBR 2013, 744)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Tiefbauer muss Leitungsverlauf prüfen! (IBR 2013, 742)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 1275
  • IBR 2013, 742
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Stuttgart, 01.10.2012 - 5 U 180/11

    Schadenersatz: Anspruch wegen der Beschädigung eines Glasfaserkabels

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2013 - 6 U 64/12
    Nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit kann eine geschädigte Person aber nur das verlangen, was ein wirtschaftlich vernünftig Denkender in der Rolle des Geschädigten zur Behebung des Schadens aufwenden würde (vgl. dazu BGH NJW 2009, 3713; 1994, 999; OLG Stuttgart, BauR 2013, 134; OLG Rostock BauR 2011, 1057).

    In Übereinstimmung mit der Rechsprechung des OLG Stuttgart (BauR 2013, 134) hält der Senat diesen Weg einer Schadensbemessung für nicht vertretbar.

  • BGH, 03.02.1961 - VI ZR 178/59
    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2013 - 6 U 64/12
    Diese Fremdrechnung eignet sich jedoch nicht als Grundlage, um einen eigenen Schaden der Klägerin gem. § 287 ZPO hinreichend genau schätzen zu können (vgl. dazu auch BGH NJW 1961, 729; 2012, 2267).
  • BGH, 01.02.1994 - VI ZR 229/92

    Beseitigung eines Kabels nach Erlöschen eines Leitungsrechts infolge Einziehung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2013 - 6 U 64/12
    Nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit kann eine geschädigte Person aber nur das verlangen, was ein wirtschaftlich vernünftig Denkender in der Rolle des Geschädigten zur Behebung des Schadens aufwenden würde (vgl. dazu BGH NJW 2009, 3713; 1994, 999; OLG Stuttgart, BauR 2013, 134; OLG Rostock BauR 2011, 1057).
  • BGH, 20.12.2005 - VI ZR 33/05

    Erkundigungspflichten des Bauunternehmers nach dem Verlauf von

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2013 - 6 U 64/12
    Vor der Erledigung derartiger Arbeiten hat sich das Tiefbauunternehmen Gewissheit zu verschaffen, dass es mit seinen Schachtungen keine Leitungen beschädigt (vgl. BGH r+s 2006, 256).
  • BGH, 22.09.2009 - VI ZR 312/08

    Anspruch eines Geschädigten auf Ersatz der i.R.d. von ihm gewählten Weges der

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2013 - 6 U 64/12
    Nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit kann eine geschädigte Person aber nur das verlangen, was ein wirtschaftlich vernünftig Denkender in der Rolle des Geschädigten zur Behebung des Schadens aufwenden würde (vgl. dazu BGH NJW 2009, 3713; 1994, 999; OLG Stuttgart, BauR 2013, 134; OLG Rostock BauR 2011, 1057).
  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 37/11

    Schadenersatz bei Beschädigung von Versorgungsleitungen: Auslagenpauschale für

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2013 - 6 U 64/12
    Diese Fremdrechnung eignet sich jedoch nicht als Grundlage, um einen eigenen Schaden der Klägerin gem. § 287 ZPO hinreichend genau schätzen zu können (vgl. dazu auch BGH NJW 1961, 729; 2012, 2267).
  • OLG Rostock, 21.01.2011 - 5 U 240/09

    Umfang des Schadensersatzes bei Beschädigung eines im Erdreich verlegten

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2013 - 6 U 64/12
    Nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit kann eine geschädigte Person aber nur das verlangen, was ein wirtschaftlich vernünftig Denkender in der Rolle des Geschädigten zur Behebung des Schadens aufwenden würde (vgl. dazu BGH NJW 2009, 3713; 1994, 999; OLG Stuttgart, BauR 2013, 134; OLG Rostock BauR 2011, 1057).
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