Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.10.2013

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 13.02.2012 - 9 U 1050/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,58331
OLG Dresden, 13.02.2012 - 9 U 1050/11 (https://dejure.org/2012,58331)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13.02.2012 - 9 U 1050/11 (https://dejure.org/2012,58331)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13. Februar 2012 - 9 U 1050/11 (https://dejure.org/2012,58331)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn und Ablauf der Verjährung bzgl. Mängel an einem Bauvorhaben; Geltendmachung der Hemmung der Verjährung auf Grund von Mängelbeseitigungsarbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Förmliche Abnahme vereinbart: Abnahme auch durch schlüssiges Verhalten möglich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Durch Vereinbarung einer "förmlichen Abnahme" wird eine Abnahme durch schlüssiges Verhalten nicht generell ausgeschlossen!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Förmliche Abnahme vereinbart: Abnahme auch durch schlüssiges Verhalten möglich! (IBR 2014, 335)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2014, 335
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.11.2008 - IX ZR 158/07

    Beendigung der Verjährungshemmung durch "Einschlafenlassen" der Verhandlung

    Auszug aus OLG Dresden, 13.02.2012 - 9 U 1050/11
    Ein Abbruch der Verhandlung durch "Einschlafen" ist dann anzunehmen, wenn der Berechtigte den Zeitpunkt versäumt, zu dem eine Antwort auf die letzte Anfrage des Ersatzpflichtigen spätetens zu erwarten gewesen wäre, falls die Regulierungsverhandlungen mit verjährungshemmender Wirkung hätten fortgesetzt werden sollen (vgl. hierzu BGH Urteil vom 06.11.2008 - IX ZR 158/07).
  • OLG Dresden, 23.02.2010 - 9 U 2043/08

    "Einschlafen von Verhandlungen": Wann endet Verjährungshemmung?

    Auszug aus OLG Dresden, 13.02.2012 - 9 U 1050/11
    Wenn Verhandlungen einschlafen, ist im Regelfall nach einer einmonatigen Untätigkeit - gleichgültig von welcher Seite - von einem Ende der Verhandlungen auszugehen, so dass ab diesem Zeitpunkt die verbleibenden Verjährungsfrist weiterläuft (vgl. Urteil des Senates vom 23.02.2010 - 9 U 2043/08).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.10.2013 - VII ZR 85/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,43148
BGH, 30.10.2013 - VII ZR 85/12 (https://dejure.org/2013,43148)
BGH, Entscheidung vom 30.10.2013 - VII ZR 85/12 (https://dejure.org/2013,43148)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 2013 - VII ZR 85/12 (https://dejure.org/2013,43148)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Förmliche Abnahme vereinbart: Abnahme auch durch schlüssiges Verhalten möglich! (IBR 2014, 335)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2014, 335
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