Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.01.2014

Rechtsprechung
   OLG Jena, 06.03.2013 - 2 U 105/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,47184
OLG Jena, 06.03.2013 - 2 U 105/12 (https://dejure.org/2013,47184)
OLG Jena, Entscheidung vom 06.03.2013 - 2 U 105/12 (https://dejure.org/2013,47184)
OLG Jena, Entscheidung vom 06. März 2013 - 2 U 105/12 (https://dejure.org/2013,47184)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlungsanspruch auf restlichen Werklohn nach Lieferung und Montage einer Mittelspannungs-Photovoltaikanlage und Niederspannungs-Photovoltaikanlage

  • baurechtsiegen.de

    Werkvertrag - Geltendmachung von Mängelansprüchen bei Abnahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    § 648a BGB-Sicherheit nicht fristgerecht übergeben: Rechte des Auftraggebers?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Baurecht: Vergütung auch ohne mangelfreie Abnahme fällig!

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    OLG Jena widerspricht BGH: Bauherr soll Zahlungen verweigern können, obwohl er keine Sicherheit nach § 648a BGB geleistet hat

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bauherr soll Zahlungen verweigern können, obwohl er keine Sicherheit nach § 648a BGB geleistet hat

Besprechungen u.ä. (4)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine übertriebenen Anforderungen an die Berufungsbegründung! (IBR 2014, 384)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherheit nach § 648a BGB nicht gestellt: Nur einfacher Mängeleinbehalt ohne Druckzuschlag! (IBR 2014, 415)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vergütung wird auch ohne mängelfreie Abnahme fällig! (IBR 2014, 462)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Leistung ohne Vorbehalt abgenommen: Nur die positive Kenntnis von Mängeln schadet! (IBR 2014, 412)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2014, 462
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 06.12.2007 - VII ZR 125/06

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Höhe der Mängelbeseitigungskosten bei

    Auszug aus OLG Jena, 06.03.2013 - 2 U 105/12
    Die Beklagten haben diese Mangelerscheinungen durch die kurze Beschreibung des jeweiligen Mangelsymptoms in Verbindung mit der Beschreibung des Ortes der jeweiligen Mangelerscheinung und der im Anlagenband enthaltenen Fotodokumentation nach der mangelsymptomtheorie (vgl. BGH, Urteil vom 06.12.2007, VII ZR 125/06) ausreichend vorgetragen.

    Aber auch nach Einführung des § 641 Abs. 3 BGB bleibt es Sache des Unternehmers, die Unangemessenheit der Leistungsverweigerung darzulegen und zu beweisen (BGH, Urteil vom 06.12.2007, VII ZR 125/06).

  • LSG Schleswig-Holstein, 24.08.1970 - L 1 U 76/69
    Auszug aus OLG Jena, 06.03.2013 - 2 U 105/12
    Dies ist nicht der Fall, da es sich um unterschiedliche Bauprojekte mit jeweils unterschiedlichen Rechtssubjekten handelt, die Leistungen daher auch nicht im Rahmen einer ständigen Geschäftsverbindung erbracht wurden und keine ausreichende innere Einheit aufweisen (hierzu Palandt-Grüneberg, aaO, § 273 BGB, Rn. 9-11; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. September 1996, 1 U 76/69).
  • KG, 24.05.2005 - 1 AR 20/03

    Kostenrecht: Zur Nichterhebung der Gerichtskosten des Berufungsverfahrens bei

    Auszug aus OLG Jena, 06.03.2013 - 2 U 105/12
    Die mit der Berufung entstandenen Gerichtskosten waren gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG niederzuschlagen, weil ein wesentlicher Verfahrensmangel, der nach § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO zur Aufhebung und Zurückverweisung führt, zugleich eine unrichtige Sachbehandlung darstellt, jedenfalls dann, wenn es sich - wie hier - nicht um eine abweichende Beurteilung nicht eindeutig zu beantwortender Rechtsfragen handelt (KG Berlin, Beschluss vom 24.05.2005, 1 AR 20/03, MDR 2006, 49; OLG München, Urteil vom 17.12.2010, 10 U 3010/10).
  • OLG München, 17.12.2010 - 10 U 3010/10

    Richterliche Hinweispflichten in einer Verkehrsunfallsache und Bestreiten des

    Auszug aus OLG Jena, 06.03.2013 - 2 U 105/12
    Die mit der Berufung entstandenen Gerichtskosten waren gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG niederzuschlagen, weil ein wesentlicher Verfahrensmangel, der nach § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO zur Aufhebung und Zurückverweisung führt, zugleich eine unrichtige Sachbehandlung darstellt, jedenfalls dann, wenn es sich - wie hier - nicht um eine abweichende Beurteilung nicht eindeutig zu beantwortender Rechtsfragen handelt (KG Berlin, Beschluss vom 24.05.2005, 1 AR 20/03, MDR 2006, 49; OLG München, Urteil vom 17.12.2010, 10 U 3010/10).
  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 115/04

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Steuererstattungsansprüche des Schuldners in

    Auszug aus OLG Jena, 06.03.2013 - 2 U 105/12
    Die mit der Berufung entstandenen Gerichtskosten waren gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG niederzuschlagen, weil ein wesentlicher Verfahrensmangel, der nach § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO zur Aufhebung und Zurückverweisung führt, zugleich eine unrichtige Sachbehandlung darstellt, jedenfalls dann, wenn es sich - wie hier - nicht um eine abweichende Beurteilung nicht eindeutig zu beantwortender Rechtsfragen handelt (KG Berlin, Beschluss vom 24.05.2005, 1 AR 20/03, MDR 2006, 49; OLG München, Urteil vom 17.12.2010, 10 U 3010/10).
  • OLG Düsseldorf, 29.07.2003 - 24 U 64/03

    Leasingvertrag über Zahnbehandlungsplatz und Panorama-Röntgengerät; Fehlen von

    Auszug aus OLG Jena, 06.03.2013 - 2 U 105/12
    Dieser Antrag ist als für den Fall gestellt auszulegen, dass das Berufungsgericht nicht ohne Weiteres zur begehrten Abweisung der Klage kommt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.07.2003, 24 U 64/03, OLGR Düsseldorf 2004, 138).
  • OLG München, 18.09.2002 - 27 U 1011/01

    Zulässigkeit des durch den Verwalter mit Ermächtigung der

    Auszug aus OLG Jena, 06.03.2013 - 2 U 105/12
    Es ist streitig, ob das aufhebende und zurückverweisende Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären ist (vgl. Zöller - Herget, ZPO,m 27. A., § 717 ZPO, Rn. 1; OLG München, Urteil vom 18.09.2002, 27 U 1011/01).
  • BGH, 25.01.1996 - VII ZR 233/94

    Zulässigkeit des formularmäßigen Ausschlusses der Abnahme durch Ingebrauchnahme;

    Auszug aus OLG Jena, 06.03.2013 - 2 U 105/12
    Da zudem unter Ziffer 2.2 der Verträge jeweils noch ein Gewährleistungseinbehalt vereinbart worden ist, wird im Falle eines auch nur unwesentlichen Mangels die Schlusszahlung nicht fällig und ist der Gewährleistungseinbehalt nicht ablösbar, so dass das Liquiditätsinteresse der Klägerin unangemessen beeinträchtigt (vergleiche auch die Argumentationen in BGH, Urteil vom 25.01.1996, VII ZR 233/94; BGH, Urteil vom 23.02.1989, VII ZR 89/87; KG Berlin, Urteil vom 27.11.1998, 21 U 3649/98) und der Zeitpunkt der Zahlung unangemessen hinausgeschoben wird.
  • BGH, 22.01.2004 - VII ZR 183/02

    Bauhhandwerkersicherung nach der Abnahme und nach der Kündigung

    Auszug aus OLG Jena, 06.03.2013 - 2 U 105/12
    Dem ist der BGH auf der Grundlage der alten Fassung des § 648a Abs. 5 BGB mit Blick auf § 643 Satz 2 BGB (Vertragsaufhebung) entgegengetreten und hat entschieden, dass der Besteller kein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Nacherfüllungsanspruches mehr geltend machen kann, sondern eine Schlussabrechnung unter Berücksichtigung des mangelbedingten Minderwertes der Werkleistung zu erfolgen hat (BGH, Urteil vom 22.01.2004, VII ZR 183/02).
  • BGH, 23.02.1989 - VII ZR 89/87

    Inhaltskontrolle von Vertragsbedingungen eines Bauträgers mit seinen

    Auszug aus OLG Jena, 06.03.2013 - 2 U 105/12
    Da zudem unter Ziffer 2.2 der Verträge jeweils noch ein Gewährleistungseinbehalt vereinbart worden ist, wird im Falle eines auch nur unwesentlichen Mangels die Schlusszahlung nicht fällig und ist der Gewährleistungseinbehalt nicht ablösbar, so dass das Liquiditätsinteresse der Klägerin unangemessen beeinträchtigt (vergleiche auch die Argumentationen in BGH, Urteil vom 25.01.1996, VII ZR 233/94; BGH, Urteil vom 23.02.1989, VII ZR 89/87; KG Berlin, Urteil vom 27.11.1998, 21 U 3649/98) und der Zeitpunkt der Zahlung unangemessen hinausgeschoben wird.
  • BGH, 25.01.1996 - VII ZR 26/95

    Berufung auf fehlerhafte Abnahme bei geringfügigen Mängeln

  • KG, 27.11.1998 - 21 U 3649/98
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

  • BGH, 16.04.2009 - VII ZR 9/08

    Berechtigung eines Unternehmers zur Mängelbeseitigung im Falle der Nichtleistung

  • OLG Oldenburg, 29.08.2002 - 8 U 184/99

    Anspruch auf Restwerklohn; Einrede des nicht erfüllten Vertrages ; Verweigerung

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Rechtsprechung
   BGH, 23.01.2014 - VII ZR 80/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,7273
BGH, 23.01.2014 - VII ZR 80/13 (https://dejure.org/2014,7273)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2014 - VII ZR 80/13 (https://dejure.org/2014,7273)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - VII ZR 80/13 (https://dejure.org/2014,7273)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • baunetz.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Vorbehaltlose Abnahme: Verlust von Mängelrechten?

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Vertragsklausel: Schlusszahlung erst nach mängelfreier Abnahme - wirksam?

Besprechungen u.ä. (5)

  • baunetz.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Vorbehaltlose Abnahme: Verlust von Mängelrechten?

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine übertriebenen Anforderungen an die Berufungsbegründung! (IBR 2014, 384)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherheit nach § 648a BGB nicht gestellt: Nur einfacher Mängeleinbehalt ohne Druckzuschlag! (IBR 2014, 415)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vergütung wird auch ohne mängelfreie Abnahme fällig! (IBR 2014, 462)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Leistung ohne Vorbehalt abgenommen: Nur die positive Kenntnis von Mängeln schadet! (IBR 2014, 412)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2014, 462
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