Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.10.2015

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 11.04.2014 - 1 U 10/13   

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https://dejure.org/2014,58527
OLG Schleswig, 11.04.2014 - 1 U 10/13 (https://dejure.org/2014,58527)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11.04.2014 - 1 U 10/13 (https://dejure.org/2014,58527)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11. April 2014 - 1 U 10/13 (https://dejure.org/2014,58527)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • baurechtsiegen.de

    VOB-Vertrag - Auftragnehmerpflicht zur Mitteilung von Bedenken

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bedenken sind dem Auftraggeber (und nicht dem Architekten) mitzuteilen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Adressat von Bedenkenanmeldungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bedenken wegen Planungsfehlern sind direkt an den Auftraggeber zu richten! (IBR 2016, 137)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2016, 137
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Schleswig, 18.07.2018 - 12 U 8/18

    Anforderungen an einen Bedenkenhinweis des Werkunternehmers

    Dagegen spricht, dass insbesondere bei Planungsfehlern die Bedenken in der Regel direkt an den Auftraggeber zu richten sind (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 11.04.2014, 1 U 10/13, IBR 2016, 137).
  • OLG Rostock, 30.01.2018 - 4 U 147/14

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen dem planenden bzw. bauleitenden Ingenieur und

    Soweit die Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat - grundsätzlich zu Recht - darauf hingewiesen hat, dass eine Bedenkenanmeldung des Unternehmers jedenfalls dann an den Bauherrn selbst zu richten ist, wenn sich dessen Architekt bzw. Bauleiter, sei er auch rechtsgeschäftlich bevollmächtigt, den Bedenken verschließt (OLG Celle, Urteil vom 21.10.2004 - 14 U 26/04, BauR 2005, 397, juris Rn. 8; OLG Schleswig, Urteil vom 11.04.2014 - 1 U 10/13, IBR 2016, 137, juris Rn. 66), hilft ihr das nicht weiter.
  • OLG Hamburg, 27.04.2016 - 11 U 179/09

    VOB-Vertrag: Mängelhaftung des Auftragnehmers nach Bedenkenanmeldung

    Sie können auch dem Erfüllungsgehilfen, z.B. dem Architekten bzw. dem Vertreter des Auftraggebers auf der Baustelle mitgeteilt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Fehler, den der Architekt begangen hat, oder der Architekt verschließt sich den geäußerten Bedenken (BGH, Urteil vom 18.01.2001, VII ZR 457/98, juris Rn. 10, betreffend einen Bauleiter; OLG Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012, 11 U 102/11, juris Rn. 53; OLG Schleswig, Urteil vom 11.04.2014, 1 U 10/13, juris Rn.66; Ganten in Ganten/Jansen/Voit, VOB/B, 3. Aufl. 2013, § 4 Rn. 59 f.; Fuchs in BeckOK, Stand 31.01.2016, § 4 Abs. 3 Rn. 18).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.10.2015 - VII ZR 106/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,38424
BGH, 08.10.2015 - VII ZR 106/14 (https://dejure.org/2015,38424)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2015 - VII ZR 106/14 (https://dejure.org/2015,38424)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2015 - VII ZR 106/14 (https://dejure.org/2015,38424)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bedenken wegen Planungsfehlern sind direkt an den Auftraggeber zu richten! (IBR 2016, 137)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2016, 137
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