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   BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 16.86   

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BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 16.86 (https://dejure.org/1986,2652)
BVerwG, Entscheidung vom 02.12.1986 - 9 C 16.86 (https://dejure.org/1986,2652)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Dezember 1986 - 9 C 16.86 (https://dejure.org/1986,2652)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertreibung - Vertriebenenstatus - Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Vertreibungsgebiete - Nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen - Emigration

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IFLA 1987, 70
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 19.01.1977 - 8 C 23.76

    Anspruch auf Ausstellung des Vertriebenenausweises "A" - Heimatvertriebener im

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 16.86
    Die Verfolgung ist Auswahlkriterium, um aus den verschiedenen Fällen der Emigration denjenigen herauszugreifen, der es verdient, die nicht mehr mögliche Vertreibung der wirklichen Vertreibung gleichzustellen (Urteil vom 19. Januar 1977 - BVerwG 8 C 23.76 - BVerwGE 52, 7, 9) [BVerwG 19.01.1977 - VIII C 23/76].

    Es handelt sich - so läßt sich sagen - um einen Fall der vorweggenommenen Vertreibung im Sinne einer wegen Emigration nicht verwirklichten Vertreibung (Urteil vom 19. Januar 1977 - BVerwG 8 C 23.76 - a.a.O.).

  • BVerwG, 26.08.1981 - 8 C 9.80

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 16.86
    Vertreibung bedeutet - wie sich unmittelbar aus § 1 Abs. 1 BVFG ergibt - Wohnsitzverlust (Urteil vom 26. August 1981 - BVerwG 8 C 9.80 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 27).

    § 1 Abs. 2 Nr. 1 BVFG setzt zunächst eine objektive Gefährdungslage in dem Sinne voraus, daß sich für den Emigranten aufgrund bereits eingetretener Ereignisse und sich abzeichnender Entwicklungen in der Vergangenheit unter Berücksichtigung seiner persönlichen Lage der nahe bevorstehende Eintritt einer Verfolgungsgefahr als wahrscheinlich abzeichnen konnte (Urteil vom 26. April 1967 - BVerwG 8 C 76.66 - Buchholz 412.3 §§ 1, 2 BVFG Nr. 7; Urteil vom 26. August 1981 - BVerwG 8 C 9.80 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 27; BGH, Urteil vom 6. März 1963 - IV ZR 280/62 - L.-M. § 150 BEG Nr. 19).

  • BGH, 16.06.1965 - IV ZR 177/64

    Entschädigung wegen Schadens im beruflichen Fortkommen durch Verdrängung aus

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 16.86
    Soweit sich die Revision in diesem Zusammenhang auf eine Verfolgung von Juden durch den polnischen Staat beruft, ist dies aus Rechtsgründen unerheblich, weil dergleichen allein in den Verantwortungsbereich des polnischen Staates fallen würde (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 1965 - IV ZR 177/64 - RzW 1965, 511 sowie Urteil vom 21. Dezember 1962 - IV ZR 169/62 - RzW 1963, 219).
  • BGH, 21.12.1962 - IV ZR 169/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 16.86
    Soweit sich die Revision in diesem Zusammenhang auf eine Verfolgung von Juden durch den polnischen Staat beruft, ist dies aus Rechtsgründen unerheblich, weil dergleichen allein in den Verantwortungsbereich des polnischen Staates fallen würde (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 1965 - IV ZR 177/64 - RzW 1965, 511 sowie Urteil vom 21. Dezember 1962 - IV ZR 169/62 - RzW 1963, 219).
  • BVerwG, 19.02.1976 - 3 C 37.75

    Beginn der Verfolgungszeit - Zeitliche Einheit - Einflußbereich der deutschen

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 16.86
    Die Voraussetzungen, unter denen Maßnahmen einer fremden Staatsführung der deutschen Staatsführung zuzurechnen sind (vgl. dazu Urteil vom 19. Februar 1976 - BVerwG 3 C 37.75 - Buchholz 427.207 § 1 7. Feststellungs-DV Nr. 35) lagen für Polen in den Jahren 1933 und 1934 ersichtlich nicht vor.
  • BGH, 21.10.1959 - IV ZR 106/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 16.86
    Die Rechtsstellung des Vertriebenen soll denjenigen nicht versagt werden, die sie lediglich deshalb nicht erlangt haben, weil sie vor der Vertreibung unter dem Druck von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen aus dem späteren Vertreibungsgebiet ausgewandert sind (BGH, Urteil vom 21. Oktober 1959 - IV ZR 106/59 - L.-M. § 150 BEG Nr. 3).
  • Drs-Bund, 01.12.1952 - BT-Drs I/3902
    Auszug aus BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 16.86
    Das zeigt nicht nur die Entstehungsgeschichte der Vorschrift (vgl. die schriftlichen Berichte des Ausschusses für Heimatvertriebene - 22. Ausschuß - vom 1. Dezember 1952 und 11. Februar 1953 - BT-Drucks. I/3902 und 4080 jeweils S. 5), sondern ergibt sich unmittelbar auch aus § 15 Abs. 1 BVFG sowie mittelbar aus § 15 Abs. 4 BVFG und § 19 BVFG.
  • BVerwG, 22.10.1973 - VIII C 155.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 16.86
    Entgegen der Ansicht der Revision ist das Berufungsurteil allerdings in seinem rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend: Wenn der Vater der Klägerin in der Tat die Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 2 Nr. 1, 2 Abs. 1 BVFG erfüllt und damit Heimatvertriebener ist, hat auch die Klägerin diese qualifizierte Vertriebeneneigenschaft nach § 7 BVFG mit ihrer Geburt erworben, sofern ihrem Vater zumindest gemeinsam mit ihrer Mutter (vgl. Urteil vom 22. Oktober 1973 - BVerwG 8 C 155.72 - BVerwGE 44, 114) das Recht der Personensorge und der gesetzlichen Vertretung zustand.
  • BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 91.75

    Anpruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Verlassen des

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 16.86
    Auf diese Weise wird ein bereits erworbener Vertriebenenstatus an das Kind weitergegeben (vgl. Urteil vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 91.75 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 18).
  • BGH, 06.03.1963 - IV ZR 280/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 16.86
    § 1 Abs. 2 Nr. 1 BVFG setzt zunächst eine objektive Gefährdungslage in dem Sinne voraus, daß sich für den Emigranten aufgrund bereits eingetretener Ereignisse und sich abzeichnender Entwicklungen in der Vergangenheit unter Berücksichtigung seiner persönlichen Lage der nahe bevorstehende Eintritt einer Verfolgungsgefahr als wahrscheinlich abzeichnen konnte (Urteil vom 26. April 1967 - BVerwG 8 C 76.66 - Buchholz 412.3 §§ 1, 2 BVFG Nr. 7; Urteil vom 26. August 1981 - BVerwG 8 C 9.80 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 27; BGH, Urteil vom 6. März 1963 - IV ZR 280/62 - L.-M. § 150 BEG Nr. 19).
  • Drs-Bund, 26.11.1951 - BT-Drs I/2872
  • BVerwG, 19.02.1975 - VIII C 116.73

    Deutsche Volkszugehörigkeit bei Aufenthalt im Gebiet des deutschen Reichs - Der

  • BVerwG, 26.04.1967 - VIII C 76.66
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 266.86

    Vertriebene - Vertreibungsgründe - Gesetzliche Vermutung - Spätfolgen der

    "Verlassen" eines der in § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG genannten Vertreibungsgebiete bedeutet - wie der Zusammenhang der Vorschrift mit § 1 Abs. 1 BVFG ergibt - die Aufgabe eines dort bestehenden Wohnsitzes (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 16.86 - Buchholz 412.3 § 7 BVFG Nr. 2 - betreffend § 1 Abs. 2 Nr. 1 BVFG).
  • VGH Hessen, 31.03.2003 - 12 UE 2584/02

    Nachgeborenes Kind von Vertriebenen - Ehegatten

    Diesem Rechtsanspruch steht nicht entgegen, dass in § 15 Abs. 1 BVFG a.F. nur auf die §§ 1 bis 4 und nicht auf § 7 BVFG a.F. Bezug genommen ist (BVerwG, 2.12.1986 - 9 C 16.86 -, IFLA 1987, 70 = Buchholz 412.3 § 7 BVFG Nr. 2).

    § 7 BVFG a.F. schafft keinen zusätzlichen Vertriebenenstatus neben §§ 1 bis 4 BVFG, sondern verfolgt allein das Ziel, einen bereits erworbenen Vertriebenenstatus an das Kind weiterzugeben, ihn auf das Kind überzuleiten (BVerwG, 2.12.1986, a.a.O.; Hailbronner/Renner, a.a.O., Art. 116 Rdnr. 82).

  • BVerwG, 06.02.2003 - 5 C 44.01

    Ehegatten, nichtdeutsche -, Erwerb des Vertriebenenstatus durch -; Kinder, nach

    § 7 BVFG a.F. schafft - wie § 1 Abs. 3 BVFG - keinen neben den §§ 1 bis 4 BVFG stehenden zusätzlichen Vertriebenenstatus, sondern leitet auf die nach der Vertreibung geborenen Kinder lediglich einen nach diesen Vorschriften entstandenen Vertriebenenstatus über (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 16.86 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2009 - 1 S 2002/07

    Aufnahme eines nichtdeutschen Ehegatten eines vor 1993 eingereisten Vertriebenen

    Denn der Vertriebenstatus seiner Mutter dürfte nach § 7 BVFG a.F. mit Geburt auf den Kläger übergeleitet worden sein (siehe BVerwG, Urteil vom 02.12.1986 - 9 C 16.86 -, Buchholz 412.3 § 7 BVFG Nr. 2); die Mutter des Klägers hatte nämlich jedenfalls gemeinsam mit seinem Vater die elterliche Sorge und die gesetzliche Vertretung inne (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1973 - VIII C 155.72 -, BVerwGE 44, 114).
  • BVerwG, 16.01.1992 - 9 B 192.91

    Entstehung des Vertriebenenstatus - maßgebendes Vertreibungsgebiet - deutsche

    Sie haben in diesem Fall auch Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises (Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 16.86 - Buchholz 412.3 § 7 BVFG Nr. 2).
  • BVerwG, 04.04.1995 - 9 C 400.94

    Beurteilung der Volkszugehörigkeit - Allgemeine Vertreibungsmaßnahmen -

    § 7 BVFG a.F. leitet unter den dort bezeichneten familienrechtlichen Voraussetzungen auf Kinder, die nach der Vertreibung geboren worden sind (sog. Nachgeborene), einen in der Person eines Elternteils entstandenen Vertriebenenstatus über, der dann auch in der Person des Kindes durch Ausstellung eines Vertriebenenausweises festgestellt werden kann (Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 16.86 - Buchholz 412.3 § 7 BVFG Nr. 2).
  • BVerwG, 14.12.1989 - 3 C 72.88

    Lastenausgleich - Behördliche Zwangsmaßnahmen - Vermögensverlust -

    Verlassen des Vertreibungsgebietes bedeutet die Aufgabe eines dort bestehenden Wohnsitzes (vgl. Urteile vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 16.86 - in Buchholz 412.3 § 7 BVFG Nr. 2 und vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - in BVerwGE 78, 147/151).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2007 - 12 A 48/05

    Anforderungen an das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals der deutschen

    - 9 C 16.86 -, Buchholz 412.3 § 7 BVFG Nr. 2, ohne dass in der Person des Kindes selbst die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Rechtsstellung eines Vertriebenen - hier etwa die deutsche Volkszugehörigkeit - vorliegen müssen.
  • BVerwG, 25.11.1993 - 9 B 500.93

    Uneingeschränkte Geltung des "Sprachenindizes" für polnische Spätgeborene -

    Sollte aber die Mutter des Klägers den Vertriebenenstatus nach § 1 Abs. 1, § 1 Abs. 2 Nr. 2 BVFG erworben haben, wäre für den Kläger - auch - die nach § 100 Abs. 1 BVFG n.F. hier noch anzuwendende Vorschrift des § 7 BVFG a.F. maßgebend (Vgl. Beschluß vom 16. Januar 1992 - BVerwG 9 B 192.91 - a.a.O.), die unter den dort bezeichneten weiteren Voraussetzungen auf nach der Vertreibung geborene Kinder einen bereits entstandenen Vertriebenenstatus überleitet, der auch in ihrer Person durch Ausstellung eines Vertriebenenausweises festgestellt werden kann (Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 16.86 - Buchholz 412.3 § 7 BVFG Nr. 2).
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