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   RG, 12.11.1935 - II 103/35   

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https://dejure.org/1935,327
RG, 12.11.1935 - II 103/35 (https://dejure.org/1935,327)
RG, Entscheidung vom 12.11.1935 - II 103/35 (https://dejure.org/1935,327)
RG, Entscheidung vom 12. November 1935 - II 103/35 (https://dejure.org/1935,327)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Genügt eine Berufungsbegründung den gesetzlichen Auforderungen, wenn sie sich in einem Fall, wo in dem ersten Urteil ein auf mehrere Klaggründe gestützter Zahlungsanspruch unter Prüfung nur eines dieser Gründe abgewiesen ist, lediglich gegen die vorliegende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 149, 202
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 27.11.1974 - VIII ZR 9/73

    Geltendmachung von Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns; Anforderungen an die

    Das setzt allerdings voraus, daß es sich - was in erster Linie der Tatrichter durch Auslegung des Antrages und des Eventualvorbringens zu beurteilen hat - nicht um ein und denselben, lediglich auf eine unterschiedliche Haupt- und Hilfsbegründung gestützten prozessualen Anspruch (vgl. dazu RGZ 149, 202, 204), sondern um zwei selbständige Ansprüche mit dementsprechend in Wirklichkeit zwei, sich allerdings der Höhe nach deckenden Anträgen handelt (vgl. Stein/Jonas/Schumann/Leipold a.a.O.).
  • BGH, 05.10.1983 - VIII ZR 224/82

    Prüfung des Grunds des Anspruchs durch das Berufungsgericht - Begründung der

    Ist die Berufung in dieser Weise zulässig begründet und damit die Berufungsinstanz für eine unbeschränkte erneute sachliche und rechtliche Prüfung eröffnet, so ist es dem Berufungskläger nicht verwehrt, sein Vorbringen gegen das angefochtene Urteil auch nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist zu ergänzen (vgl. RGZ 149, 202, 205; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 13. Aufl., § 138 II 2 c und d a.E.; Stein/Jonas/Grunsky, a.a.O. Rdn. 31; Wieczorek/Rössler, ZPO, 2. Aufl., § 519 Anm. D II; Gilles in AcP 177 (1977) S. 191, 223).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2015 - 6 Sa 671/14

    Wegfall des Anspruchs auf Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich wegen Möglichkeit

    Ungeachtet der Tatsache, dass die Berufungsbegründungsschrift sich nach Auffassung der Berufungskammer ohnehin in ausreichendem Maß auch mit anderen Klaggründen als den Bestimmungen des TV SozSich befasst, ist die Berufung jedenfalls bereits ordnungsgemäß begründet, weil sie sich eingehend mit dem vom Arbeitsgericht (allein) beschiedenen Klaggrund - dem tarifvertraglichen Anspruch - beschäftigt hat (vgl. RG 12. November 1935 - II 103/35 - RGZ 249, 202 (205); vgl. auch BGH 15. Februar 1971 - III ZR 188/67 - Rn. 7).
  • BGH, 19.11.1962 - VIII ZR 229/61
    Hatte der Kläger einmal zulässig Berufung auch hinsichtlich der Widerklage eingelegt, so stand es ihm frei, die Begründung durch Angriffe zu erweitern, die er in der Berufungsbegründungsschrift nicht vorgebracht hatte (RGZ 149, 202, 205).
  • BGH, 04.12.1967 - II ZR 91/65

    Frist für hilfsweise Angriffe gegen die Abweisung von Ansprüchen im zweiten

    Damit liegt der Fall anders als der in RGZ 149, 202 entschiedene.
  • BGH, 16.02.1968 - V ZR 192/64

    Einwilligung in die Löschung einer Grundschuld - Unzulässigerklärung einer

    In der Beurteilung des Verhaltens der Kläger im Berufungsrechtszug ist das Revisionsgericht frei, da es sich um Verfahrensvorgänge handelt (vgl. RGZ 149, 202, 204).
  • BGH, 27.05.1964 - VIII ZR 174/63
    Entspricht die Berufungsbegründung den formalen Erfordernissen, so ist der Weg für die in tatsächlicher und rechtlicher Beziehung unbeschränkte erneute sachliche Nachprüfung des gesamten Streitstoffes in den durch die Berufungsanträge gezogenen Grenzen frei, und es ist dem Berufungsführer nicht verschlossen, sein Vorbringen zu ergänzen (RGZ 149, 202; Stein/Jonas/Schönke, a.a.O.).
  • BGH, 30.10.1963 - IV ZR 49/63

    Rechtsmittel

    Nachdem die Beklagte das landgerichtliche Urteil mit der Berufung angegriffen hatte, erwuchs der Hilfsantrag des Klägers, über den das Landgericht nicht erkannt hatte, ohne weiteres in die Berufungsinstanz (vgl. Wieczorek, § 525 ZPO, Anm. B I a S. 184; RGZ 149, 202).
  • BGH, 05.07.1957 - I ZB 2/57

    Rechtsmittel

    Ob die vorgetragenen und durch spätere Darlegungen eventuell nach ergänzten Gründe (RGZ 149, 202 [207]) die Berufungsanträge der Beklagten rechtfertigen, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.
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