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   BFH, 01.08.1967 - II 108/65   

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https://dejure.org/1967,1225
BFH, 01.08.1967 - II 108/65 (https://dejure.org/1967,1225)
BFH, Entscheidung vom 01.08.1967 - II 108/65 (https://dejure.org/1967,1225)
BFH, Entscheidung vom 01. August 1967 - II 108/65 (https://dejure.org/1967,1225)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 69, 548
  • BFHE 89, 548
  • BStBl III 1967, 711
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 01.08.1967 - II 156/63

    Geltung der Begriffsbestimmungen für Eigenheime, Kaufeigenheime und

    Auszug aus BFH, 01.08.1967 - II 108/65
    Die Frage, ob eine nicht dauernde, grunderwerbsteuerrechtlich unschädliche Fremdnutzung vorliegt, ist für Eigentumswohnungen nach denselben Grundsätzen zu beantworten, die der Senat in dem Urteil II 156/63 vom 1. August 1967 (BFH 89, 540) für Familienheime entwickelt hat.

    Die Frage, ob eine nicht dauernde, grunderwerbsteuerrechtlich unschädliche Fremdnutzung vorliegt, ist für Eigentumswohnungen nach denselben Grundsätzen zu beantworten, die der Senat in dem Urteil II 156/63 vom 1. August 1967 für Familienheime entwickelt hat.

    Der Senat hat in dem Urteil II 156/63 vom 1. August 1967 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 89 S. 540 - BFH 89, 540 -) entschieden, daß eine wenn auch längere, so doch letztlich vorübergehende Fremdnutzung eines Familienheims (Eigenheims) der Grunderwerbsteuerfreiheit gemäß Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a GrESWG in der Regel dann nicht entgegensteht, wenn der Erwerber von Anfang an - im Zeitpunkt des grunderwerbsteuerbaren Erwerbsvorgangs - die ernste Absicht hat, das Eigenheim in der gebotenen Weise selbst zu nutzen und wenn er versichert, daß er das Eigenheim von einem bestimmten Zeitpunkt an innerhalb von fünf Jahren - gerechnet ab dem o.a. Zeitpunkt - entsprechend selbst nutzen werde und dann auch tatsächlich nutzt.

    Eine "eigengenutzte Eigentumswohnung" ist nach dem - wie im o.a. Urteil II 156/63 zu §§ 7, 9 des II. WoBauG ausgeführt - auch für die Grunderwerbsteuerbefreiung maßgebenden § 12 Abs. 1 Satz 2 des II. WoBauG eine Eigentumswohnung, die zum Bewohnen durch den Wohnungseigentümer oder seine Angehörigen (vgl. § 8 des II. WoBauG) "bestimmt" ist.

    Der Senat hat in dem o.a. Urteil II 156/63 unter Hinweis auf seine früheren Urteile außerdem erneut ausgesprochen, daß die Grunderwerbsteuerbefreiung nach Artikel 1 GrESWG grundsätzlich nur beansprucht werden kann, wenn auch die Grundsteuervergünstigung nach § 92 des II. WoBauG tatsächlich beansprucht und gewährt worden ist.

  • BFH, 27.01.1972 - II 167/65

    Erwerb einer Eigentumswohnung - Eigennutzung - Verfassungsrechtliche

    (Zur Maßgeblichkeit der Begriffsbestimmung des II. WoBauG für das GrESWG 1958 s. Urteil des Senats II 108/65 vom 1. August 1967, BFH 89, 548, BStBl III 1967, 711).

    Der Senat ist, ohne dies ausdrücklich hervorgehoben zu haben, bisher bereits von der Rechtsgültigkeit des Art. 1 Nr. 4 Buchst. b GrESWG 1958 ausgegangen (vgl. z. B. im o. a. Urteil II 108/65 vom 1. August 1967, BFH 89, 548).

    Der Senat hatte in dem Urteil II 108/65 vom 1. August 1967 (BFH 89, 548) entschieden, daß die Steuervergünstigung des Art. 1 Nr. 4 Buchst. b GrESWG 1958 trotz vorübergehender Fremdnutzung der Eigentumswohnung zu gewähren war, wenn der Erwerber von Anfang an die ernste Absich hatte, die Eigentumswohnung innerhalb von fünf Jahren (Art. 4 GrESWG) selbst zu nutzen und dann auch tatsächlich nutzte.

  • BFH, 27.01.1972 - II 73/65

    Vorverträge - Erwerbsvorgänge - Erklärung der Auflassung - Abschluß eines

    Abgesehen davon jedoch, daß der Kläger bereits im Anschluß an seinen notariell beurkundeten Kaufvertrag vom 23. Oktober 1961 wenigstens ein Zimmer der Eigentumswohnung bezogen hat, mußte es genügen, daß er im Zeitpunkt der Verwirklichung seines Erwerbsvorgangs ernstlich gewillt war, die Eigentumswohnung bestimmungsgemäß zu verwenden und daß dies innerhalb von fünf Jahren geschehen ist (BFH-Entscheidung II 156/63 und II 108/65 vom 1. August 1967, BFH 89, 540 und 548, BStBl III 1967, 706 und 711).
  • BFH, 06.10.1976 - II R 65/71

    Kauf von Wohnungseigentum nach Baubeginn - Grundstückserwerb - Art des Erwerbs -

    Das ergibt sich schon aus den Urteilen des Senats vom 1. August 1967 II 156/63 (BFHE 89, 540, BStBl III 1967, 706) und II 108/65 (BFHE 89, 548, BStBl III 1967, 711), wonach eine Eigennutzungsabsicht dann anzunehmen ist, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in nicht allzu ferner Zeit mit der Eigennutzung zu rechnen ist.
  • BFH, 25.10.1978 - II R 161/75

    Nacherhebung - Zweijahresfrist - Frist - Steuerbefreiung - Eigennutzung

    Eine Nachversteuerungsvorschrift enthielt z. B. das frühere bayerische Recht und das noch geltende schleswig-holsteinische Recht (vgl. hierzu die Senatsurteile vom 1. August 1967 II 156/63, BFHE 89, 540, BStBl III 1967, 706, und II 108/65, BFHE 89, 548, BStBl III 1967, 711; vom 20. Juni 1968 II R 15/68, BFHE 93, 340, BStBl II 1968, 783, und vom 29. Oktober 1975 II R 97/75, BFHE 117, 300, BStBl II 1976, 165).
  • BFH, 13.02.1968 - II R 134/66
    Das Urteil des FG war deshalb aufzuheben ( § 126 Abs. 3 Nr. 2 FGO ), ohne daß auf die weitere Frage einzugehen war, ob (nach wirksamer Annahme des Vertragsangebots) die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung gemäß Art. 1 Nr. 4 Buchst. b GrESWG gegeben waren (vgl. insoweit die Urteile II 156/63 und II 108/65 vom 1. August 1967, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Band 89 S. 540 und 548, BStBl 1967 III S. 706, 711).
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