Rechtsprechung
FG Nürnberg, 04.02.2003 - II 125/02 |
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Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 04.02.2003 - II 125/02
- BFH, 17.10.2003 - V B 80/03
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 03.07.2003 - 2 StR 223/03
Aufhebung der Einziehung bei erbeuteten Raubbetrag; Schwerer Raub und die …
Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 9. Januar 2003 - auch soweit es den Mitangeklagten Z. betrifft - im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben, soweit die Einziehung des unter dem Kassenzeichen VwB II 125/02 eingezahlten Geldes in Höhe von 330, 82 EUR (60 USDollar und 273 EUR) angeordnet worden ist. - RG, 23.06.1905 - II 612/04
Zur Anwendung des Art. 170 Einf. Ges. zum B.G.B. ; Vertragsstrafe
Mit diesem Ergebnisse steht auch die seitherige Rechtsprechung des Reichsgerichts über die Anwendung des Art. 170 insofern im Einklang, als hiernach auch die Frage, welche Folgen bei einem zur Zeit des früheren Rechts entstandenen Schuldverhältnisse ein erst unter der Herrschaft des neuen Rechts eingetretener Verzug des Schuldners in Erfüllung seiner Verbindlichkeiten hat, - in welcher Hinsicht es sich ebenso wie bei dem Anspruch auf die Vertragsstrafe um die Folgen der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung einer Verbindlichkeit handelt, - nach dem alten Rechte zu beurteilen ist (vgl. Entsch. in Zivils. Bd. 52 S. 264 und die Urteile des II. Zivilsenats vom 4. Juli 1902, Rep. II. 125/02. des III. Zivilsenats vom 10. Oktober 1902, Seuffert's Archiv Bd. 58 S. 305, des VI. Zivilsenats, vom 9. März 1903, Rep. VI. 365/02, des V. Zivilsenats, vom 23. Mai 1903, Seuffert's Archiv Bd. 58 S. 307, und des VII. Zivilsenats vom 17. Juni 1904, Rep. VII. 33/04, "Recht" Bd. 8 S. 554).