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   OVG Hamburg, 09.11.1995 - Bf II 13/93   

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OVG Hamburg, 09.11.1995 - Bf II 13/93 (https://dejure.org/1995,35461)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 09.11.1995 - Bf II 13/93 (https://dejure.org/1995,35461)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 09. November 1995 - Bf II 13/93 (https://dejure.org/1995,35461)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Hamburg, 19.03.2008 - 2 Bf 192/05

    Zur Schriftform für einen öffentlich-rechtlichen Vergleichsvertrag -

    Selbst wenn die vom Beklagten übernommene Verpflichtung, auf dem Grundstück A-Straße 2 bis zum Jahresbeginn 2002 mit der Errichtung eines Gebäudes zu beginnen und dieses bis zum Jahresbeginn 2004 fertig zu stellen, unter Wahrung der Anforderungen und Grenzen des § 176 BauGB Gegenstand einer öffentlich-rechtlichen Vergleichsvereinbarung sein konnte und die Verpflichtung dem Grunde nach mit dem Versprechen einer Vertragsstrafe als Zwangsmittel - und nicht etwa eines pauschalierten Schadenersatzes - verbunden werden durfte (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.3.1995, BVerwGE 98, 58, 62 zum Wohnungsrecht; OVG Hamburg, Urt. v. 9.11.1995, Bf II 13/93 zum Baurecht und Urt. v. 22.11.2002, NordÖR 2003, 492 ff. zum Wohnungsrecht), wären hier jedenfalls die Einzelheiten der Vertragsstrafe rechtlichen Bedenken hinsichtlich ihrer Angemessenheit (vgl. insoweit BVerwG, Urt. v. 6.3.1986, BVerwGE 74, 78, 83) ausgesetzt gewesen.
  • OVG Hamburg, 22.11.2002 - 1 Bf 214/00

    Durchsetzung eines Wohnnutzungsgebotes ; Vereinbarung einer Vertragsstrafe ;

    Selbst wenn man die Anwendbarkeit dieser Vorschriften dahin einschränkt, dass die Vertragsstrafe nur einen einem Beugemittel der Verwaltungsvollstreckung vergleichbaren Zweck haben darf (ebenfalls offengelassen von OVG Hamburg, Urt. v. 9.11.1995 - OVG Bf II 13/93 -), ist die hier vereinbarte Regelung unbedenklich.
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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 07.10.1993 - II 13/93   

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FG Hamburg, 07.10.1993 - II 13/93 (https://dejure.org/1993,34189)
FG Hamburg, Entscheidung vom 07.10.1993 - II 13/93 (https://dejure.org/1993,34189)
FG Hamburg, Entscheidung vom 07. Oktober 1993 - II 13/93 (https://dejure.org/1993,34189)
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