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   RG, 22.09.1891 - Rep. II. 137/91   

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RG, 22.09.1891 - Rep. II. 137/91 (https://dejure.org/1891,4)
RG, Entscheidung vom 22.09.1891 - Rep. II. 137/91 (https://dejure.org/1891,4)
RG, Entscheidung vom 22. September 1891 - Rep. II. 137/91 (https://dejure.org/1891,4)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Fall der Unwirksamkeit einer dem Vermächtnisse einer Liegenschaft beigefügten, die Veräußerung, Verpfändung und Vermietung derselben beschränkenden Bestimmung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Letztwillige Verfügung.; Unwirksame Bestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 28, 376
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG München, 20.04.2015 - M 8 SN 15.181

    Bauplanungsrechtlicher Nachbarschutz

    Die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche "katholische Kirche" ist daher offensichtlich allein aus städtebaulichen Gründen erfolgt (vgl. auch OVG Hamburg, B. v. 30.01.1992 - Bs II 137/91 - juris Rn. 24).

    Im vorliegenden Fall fehlt es aber bereits an einem solchen Abhängigkeits- und Austauschverhältnis im Sinn einer "bodenrechtlichen Schicksalsgemeinschaft" zwischen dem als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesenen Vorhabengrundstück Fl.Nr. ... und dem daran angrenzenden Grundstück der Antragstellerin, das als reines Wohngebiet ausgewiesen ist (vgl. OVG Hamburg, B. v. 30.01.1992 - Bs II 137/91 - juris Rn. 22 m. w. N.).

    Auch nach der von der Antragsgegnerin zitierten obergerichtlichen Rechtsprechung fehlt es an einer "bau- und bodenrechtlichen Schicksalsgemeinschaft" zwischen dem als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesenen Grundstück und den daran angrenzenden, als Wohngebiet ausgewiesenen Grundstücken (vgl. OVG Hamburg B. v. 30.01.1992 - Bs II 137/91 - juris Rn. 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2005 - 11 S 611/05

    Zum Streitwert im vorläufigen Rechtsschutz bei Befristung der

    Allgemeiner gerichtlicher Spruchpraxis entspricht es dabei, in Ausübung des gesetzlich eingeräumten Ermessens in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes den in der Hauptsache anzunehmenden Streitwert regelmäßig zu halbieren (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.02.2004 - 4 S 2381/03 -, NVwZ-RR 2004, 619; OVG Hamburg, Beschluss vom 30.01.1992 - Bs II 137/91 -, NVwZ-RR 1993, 108; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., Anh. § 164, Rn. 11 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 28.11.2005 - 9 ME 173/05

    Drittschutz; Drittschützende Rechte; Gebot der Rücksichtnahme;

    Zwischen der Gemeinbedarfsfläche und den angrenzenden als Wohngebiet ausgewiesenen Grundstücken besteht kein Abhängigkeits- und Austauschverhältnis, das ein subjektiv - öffentliches Recht des Nachbarn auf Wahrung der Eigenart des Baugebiets rechtfertigt (OVG Hamburg, Beschluss vom 30.1.1992 - Bs II 137/91 - NVwZ-RR 1993, 108 = BRS 54 Nr. 183).
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