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FG Hamburg, 17.03.1997 - II 147/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BFH, 11.12.1991 - I R 49/90
Zur Frage des Inhalts und des Zeitpunktes einer klaren und eindeutigen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Hessen, 04.06.1992 - 4 K 4347/88 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 01.07.1992 - I R 78/91
Tantiemenbemesung nach Gewinn gemäß GoB
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- BFH, 02.02.1994 - I R 78/92
Umsatzrückvergütungen einer Einkaufs-GmbH in Höhe des erzielten Gewinns als …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 16.03.1967 - I 261/63
Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 08.01.1969 - I R 91/66
Gesellschafter-Geschäftsführer - GmbH - Beherrschender Einfluß - Rückwirkende …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 07.12.1988 - I R 15/87
Umfang der Überprüfung einer Fehlerhaftigkeit von Körperschaftsteuerfestsetzungen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 06.03.1968 - I 135/65
Steuerliche Unbeachtlichkeit rückwirkender Vereinbarungen zwischen der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 14.03.1990 - I R 6/89
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Ausfall einer Darlehensforderung einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 30.01.1985 - I R 37/82
Zu den Voraussetzungen einer klaren, eindeutigen und im voraus getroffenen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Hamburg, 29.01.1998 - Bf II 11/96
- FG Münster, 16.01.2020 - 10 K 3930/18
Körperschaftsteuer - Zur Behandlung eines von einer UG an ihre Geschäftsführerin, …
Eine unzulässige rückwirkende Vereinbarung liegt somit auch dann vor, wenn zwar die Zahlung erst nach Abschluss der Vereinbarung erfolgt, die zugrunde liegende Leistung aber bereits erbracht ist (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 17.3.1997 II 147/95, RFG 1997, 1051).