Rechtsprechung
   BFH, 09.05.1962 - II 159/60 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,627
BFH, 09.05.1962 - II 159/60 U (https://dejure.org/1962,627)
BFH, Entscheidung vom 09.05.1962 - II 159/60 U (https://dejure.org/1962,627)
BFH, Entscheidung vom 09. Mai 1962 - II 159/60 U (https://dejure.org/1962,627)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,627) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 75, 122
  • BStBl III 1962, 313
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • RFH, 14.07.1923 - II A 137/23
    Auszug aus BFH, 09.05.1962 - II 159/60 U
    Das Finanzgericht vertrat, im Gegensatz zum Finanzamt, die Auffassung, die Voraussetzungen nach § 1 Abs. 2 GrEStG seien im Streitfall nicht erfüllt, denn die Vorschrift sei nicht anwendbar, wenn der Übergang des juristischen Grundstückseigentums vereinbart sei und der bisherige Eigentümer seinem Vertragsgegner nur in Erfüllung dieser vertragsmäßigen Verpflichtung vorab die wirtschaftliche Verfügungsmacht übertrage (Urteil des Reichsfinanzhofs II A 137/23 vom 14. Juli 1923, Slg. Bd. 12 S. 301, RStBl 1924 S. 20).

    Wie schon der Reichsfinanzhof in den Urteilen II A 137/23 vom 14. Juli 1923 (Slg. Bd. 12 S 301) und II A 573/26 vom 29. Dezember 1926 (Steuer und Wirtschaft 1927 Nr. 101. Mrozek-Kartei. GrEStG 1919, § 6, Rechtsspruch 23) ausgeführt hat, muß dieser eigentumsähnliche Zustand von den Beteiligten gewollt sein und es genügt nicht, wenn er nur die Übertragung des juristischen Eigentums vorbereiten soll.

  • RFH, 29.10.1924 - VI v A 27/24
    Auszug aus BFH, 09.05.1962 - II 159/60 U
    Die tatsächlichen Feststellungen des Finanzgerichts sind nach der an das Urteil des Reichsfinanzhofs VI v A 27/24 vom 29. Oktober 1924 (Slg. Bd. 14 S. 350) anknüpfenden ständigen Rechtsprechung der höchsten Steuergerichte gemäß §§ 288 Ziff. 1, 296 Abs. 1 AO für den Senat bindend, wenn das Finanzgericht, was hier der Fall ist, auf Grund der ihm zustehenden freien Beweiswürdigung ohne Rechtsirrtum, ohne Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und ohne Verstoß gegen Verfahrensvorschriften zu dem gewonnenen Ergebnis kommen konnte.
  • BFH, 05.02.2003 - II R 15/01

    GrESt-rechtliche Zuordnung; Grundstücks-Leasingvertrag

    Sollte im Vertrag I zugunsten der Klägerin ein --wenn auch aufschiebend bedingter/befristeter-- Anspruch auf Übertragung des bürgerlich-rechtlichen Eigentums an den Leasinggrundstücken begründet worden sein, so wäre (nur) der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG 1983 verwirklicht worden, und zwar unabhängig davon, dass der Klägerin in Bezug auf die Leasinggrundstücke vorab Rechtspositionen übertragen wurden, die für sich gesehen den Tatbestand des § 1 Abs. 2 GrEStG 1983 erfüllten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Mai 1962 II 159/60 U, BFHE 75, 122, BStBl III 1962, 313).
  • BFH, 26.07.2000 - II R 33/98

    Verwertungsbefugnis i.S.v. § 1 Abs. 2 GrEStG 1983

    Durch diese Vorschrift sollen Sachverhalte erfasst werden, bei denen es zwar nicht --wie in den Fällen des § 1 Abs. 1 GrEStG 1983-- zu einem Rechtsträgerwechsel, d.h. zu einer Änderung der Rechtszuständigkeit im Außenverhältnis kommt, bei denen der Eigentümer einem anderen aber im Innenverhältnis so weitgehende Einflussnahmemöglichkeiten hinsichtlich des Grundstücks einräumt, dass dieser und nicht mehr der Eigentümer über die Verwertung des Grundstücks entscheiden kann (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Mai 1962 II 159/60 U, BFHE 75, 122, BStBl III 1962, 313, und vom 1. März 2000 II R 53/98, BStBl II 2000, 357).
  • BFH, 27.03.1991 - II R 82/87

    Keine Grunderwerbsteuer beim Wechsel von Gesellschaftern einer

    Die Vorschrift ergreift als Ersatztatbestand regelmäßig nur diejenigen Fälle, in denen die Beteiligten vom Abschluß eines Verpflichtungsgeschäfts, das den Anspruch auf Übereignung begründet und nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG 1983 der Grunderwerbsteuer unterliegt, absehen und an Stelle des Eigentums nur die Verwertungsbefugnis übergehen lassen (vgl. Senatsurteil vom 9. Mai 1962 II 159/60 U, BFHE 75, 122, BStBl III 1962, 313).
  • BFH, 18.08.1993 - II R 51/91

    Gesellschafterwechsel bei grundbesitzender Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Die Vorschrift ergreift als Ersatztatbestand regelmäßig nur diejenigen Fälle, in denen die Beteiligten vom Abschluß eines Verpflichtungsgeschäfts, das den Anspruch auf Übereignung begründet und nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG 1983 der Grunderwerbsteuer unterliegt, absehen und anstelle des Eigentums nur die Verwertungsbefugnis übergehen lassen (vgl. Senatsurteil vom 9. Mai 1962 II 159/60 U, BFHE 75, 122, BStBl III 1962, 313).
  • BFH, 27.01.1965 - II 60/60 U

    Einräumung eines Ankaufsrechts als grunderwerbsteuerbarer Erwerbsvorgang -

    Es kann unerörtert bleiben, ob § 1 Abs. 2 GrEStG im Streitfall schon deshalb nicht anwendbar sein könnte, weil durch das Ankaufsrecht ein - allenfalls zwar zunächst nur aufschiebend bedingter - Anspruch auf Übereignung des Grundstücks begründet worden, die Einräumung einer rechtlichen oder wirtschaftlichen Verwertungsbefugnis aber wegen der für einen späteren Zeitpunkt vorgesehenen Übertragung des rechtlichen Eigentums nicht das Endziel der Parteivereinbarungen war (vgl. insoweit Entscheidung des Bundesfinanzhofs II 159/60 U vom 9. Mai 1962, BStBl 1962 III S. 313, Slg. Bd. 75 S. 122).
  • BFH, 17.01.1996 - II R 47/93

    Sämtliche nach einem Leasing-Vertrag erbrachten und in der Zukunft geschuldeten

    Ist ein Anspruch auf Übertragung des bürgerlich-rechtlichen Eigentums an einem Grundstück begründet worden, so wird auch dann (nur) der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG 1983 verwirklicht, wenn in Erfüllung einer Vertragspflicht aufgrund des Grundstückskaufvertrages dem Berechtigten vorab Rechtspositionen übertragen werden, die für sich gesehen den Tatbestand des § 1 Abs. 2 GrEStG 1983 erfüllen (vgl. Senatsurteil vom 9. Mai 1962 II 159/60 U, BFHE 75, 122, BStBl III 1962, 313).
  • BFH, 17.12.1975 - II R 35/69

    Grundstückskauf - Keine notarielle Beurkundung - Kommanditgesellschaft -

    Die gegenteilige Ansicht des FG beruht auf einem Mißverstehen des Urteils vom 9. Mai 1962 II 159/60 U (BFHE 75, 122, BStBl III 1962, 313) dahin gehend, daß schon die bloße Absicht künftiger Übereignung des Grundstücks die Anwendung des § 1 Abs. 2 GrEStG ausschließe.
  • BFH, 27.08.1975 - II R 52/70

    Ausschluß der Besteuerung - Übertragung der Verwertungsbefugnis - Spätere

    Die vom FG zitierten Entscheidungen des Senats und des RFH stehen dem nicht entgegen: In dem Fall des Urteils vom 9. Mai 1962 II 159/60 U (BFHE 75, 122, BStBl III 1962, 313) war der Eigentumsübergang nicht nur geplant, sondern bereits vereinbart gewesen; hierfür war Grunderwerbsteuer bezahlt worden; die Eintragung des Erwerbers im Grundbuch war allein an der durch die Militärregierung verfügten Vermögenssperre gescheitert; das Grundstück wurde auch nicht etwa später übereignet.
  • BFH, 24.01.1990 - II R 138/87

    Voraussetzungen für eine Steuerpflichtigkeit des Erwerbs eines Grundstücks -

    Die Vorschrift ergreift als Ersatztatbestand regelmäßig nur diejenigen Fälle, in denen die Beteiligten vom Abschluß eines Verpflichtungsgeschäfts, das den Anspruch auf Übereignung begründet und nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer unterliegt, absehen und an Stelle des Eigentums nur die Verwertungsbefugnis übergehen lassen (vgl. Senatsurteil vom 9. Mai 1962 II 159/60 U, BFHE 75, 122, BStBl III 1962, 313).
  • BFH, 18.05.1966 - II 114/64
    Es braucht auch nicht geprüft zu werden, ob § 1 Abs. 2 GrEStG im Streitfall schon deshalb nicht anwendbar ist, weil eine (mögliche) Übertragung der Verwertungsbefugnis nicht als Endziel, sondern nur als Vorbereitungsmaßnahme im Hinblick auf eine bereits beabsichtigte Übertragung des rechtlichen Eigentums gedacht war (vgl. insoweit die Urteile des Senats II 159/60 U vom 9. Mai 1962, BStBl 1962 III S. 313, Slg. Bd. 75 S. 12; andererseits II 84/59 U vom 10. Oktober 1962, BStBl 1963 III S. 15 rechte Spalte Mitte, Slg. Bd. 76 S. 38).
  • BFH, 11.05.1966 - II 171/63
  • BFH, 18.05.1966 - II 56/63
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht