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   FG Nürnberg, 22.02.1990 - II 169/86   

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https://dejure.org/1990,6453
FG Nürnberg, 22.02.1990 - II 169/86 (https://dejure.org/1990,6453)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 22.02.1990 - II 169/86 (https://dejure.org/1990,6453)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 22. Februar 1990 - II 169/86 (https://dejure.org/1990,6453)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Organschaft
    Die umsatzsteuerliche Organschaft
    Zeitliche Voraussetzungen
    Beendigung der Organschaft

Papierfundstellen

  • ZIP 1990, 1492
  • ZIP 1991, 951
  • EFG 1990, 543
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 06.06.2002 - V B 110/01

    Vorsteuerrückforderungsanspruch bei Organschaft

    Es erscheint deshalb zweifelhaft, ob nicht auch beim Vorsteuerrückforderungsanspruch nach § 17 UStG entscheidend auf den Zeitpunkt des die Rückforderung auslösenden Ereignisses (hier: die Uneinbringlichkeit der von der B-GmbH geschuldeten Entgelte) abzustellen ist (so auch Urteile des FG Nürnberg vom 22. Februar 1990 II 169/86, EFG 1990, 543, und des FG Brandenburg vom 19. Juli 1996 1 V 857/96, EFG 1996, 1061).
  • BFH, 06.06.2002 - V R 22/01

    Vorsteuer; Uneinbringlichkeit der Leistungsentgelte bei der Organgesellschaft

    Sie meint, die Vorentscheidung stehe im Widerspruch zur Entscheidung des FG Nürnberg vom 22. Februar 1990 II 169/86 (EFG 1990, 543).

    c) Einen Widerspruch zum Urteil des FG Nürnberg in EFG 1990, 543 sieht der Senat nicht.

  • FG Saarland, 09.07.1993 - 1 K 192/92

    Umsatzsteuer; Organschaft bei Betriebsaufspaltung

    Für das Vorliegen des Merkmals der wirtschaftlichen Eingliederung ist es auch nicht notwendig, daß, wie von der Klägerin in Anlehnung an das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. März 1987, 3 K 246/86, EFG 1987, 430 vorgetragen, der Organträger, hier die Klägerin, eigene Außenumsätze gegenüber Dritten erbringt; denn Organschaft erfordert keinen nach außen hin erscheinenden Gewerbebetrieb des Organträgers (Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 22. Februar 1990, II 169/86. EFG 1990, 543).
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.11.1992 - 5 K 1237/91

    Haftung von Gesellschaftern einer GbR für Umsatzsteuerschulden einer GmbH

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