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   RG, 14.03.1893 - Rep. II. 17/93   

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https://dejure.org/1893,3
RG, 14.03.1893 - Rep. II. 17/93 (https://dejure.org/1893,3)
RG, Entscheidung vom 14.03.1893 - Rep. II. 17/93 (https://dejure.org/1893,3)
RG, Entscheidung vom 14. März 1893 - Rep. II. 17/93 (https://dejure.org/1893,3)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist die auf persönliche Beschwerde eines Rechtsanwaltes erfolgte Erhöhung des Wertes des Streitgegenstandes auch für die Gerichtskosten und die Gebühren des Gegenanwaltes maßgebend?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wert des Streitgegenstandes.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 31, 393
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Hamburg, 16.02.2024 - 12 K 3303/20

    Baugenehmigung für eine Umgestaltung und Erweiterung eines Hotels in einem

    Demgegenüber ist dem Industriegebiet die industrielle und diejenige gewerbliche Tätigkeit vorbehalten, die aufgrund der typischerweise zu erwartenden Emissionsträchtigkeit von Anlagen grundsätzlich unverträglich mit einer Wohnnutzung in der Nachbarschaft ist (vgl. zu alledem OVG Hamburg, Urt. v. 16.12.1993, OVG Bf. II 17/93, n.v.; Urt. v. 31.10.1991, OVG Bf II 41.90, juris Rn. 25; VG Hamburg, Urt. v. 24.6.2020, 9 K 9673/17, juris Rn. 50).
  • VG Hamburg, 24.06.2020 - 9 K 9673/17

    Drittanfechtung eines Bauvorbescheides gegen ein Hotel in einem Industriegebiet

    Demgegenüber ist dem Industriegebiet die industrielle und diejenige gewerbliche Tätigkeit vorbehalten, die aufgrund der typischerweise zu erwartenden Emissionsträchtigkeit von Anlagen grundsätzlich unverträglich mit einer Wohnnutzung in der Nachbarschaft ist (s. bereits OVG Hamburg, Urt. v. 16.12.1993, OVG Bf. II 17/93, n. v., S. 10 f. UA; Urt. v. 31.10.1991, OVG Bf II 41/90, juris Rn. 25; s. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 30.1.2020, 2 Bs 266/19, n. v., S. 5 BA; VG Hamburg, Beschl. v. 28.10.2019, 9 E 4260/19, n. v., S. 12 BA).

    Der maßgebenden Zweckbestimmung des Industriegebiets, dort neben industriellen diejenigen gewerblichen Tätigkeiten zu ermöglichen, die aufgrund der typischerweise zu erwartenden Emissionsträchtigkeit von Anlagen grundsätzlich unverträglich mit einer Wohnnutzung in der Nachbarschaft sind (s. hierzu OVG Hamburg, Urt. v. 16.12.1993, OVG Bf. II 17/93, n. v., S. 10 f. UA; Urt. v. 31.10.1991, OVG Bf II 41/90, juris Rn. 25; s. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 30.1.2020, 2 Bs 266/19, n. v., S. 5 BA; VG Hamburg, Beschl. v. 28.10.2019, 9 E 4260/19, n. v., S. 12 BA), liefe die Zulassung einer störungsempfindlichen Nutzung zuwider.

  • OVG Hamburg, 14.11.2002 - 2 Bf 700/98

    Genehmigung für die Einrichtung einer Spielhalle; Vereinbarkeit mit einer

    Denn jedenfalls in einem Geschäftsgebiet nach § 10 Abs. 4 G BPVO sind sie statthaft (vgl. Urt. des Senats vom 31.10.1991 - Bf II 41/90 - siehe auch Urt. v. 16.12.1993 - Bf II 17/93 -).
  • OVG Hamburg, 12.02.2002 - 2 Bs 384/01

    Gebietsverträglichkeit einer Schnellgaststätte mit Autoschalter; Restaurant mit

    Vorbehaltlich einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB dürfte ein Betrieb dieser Art deshalb nach den Gebietskategorien des § 10 Abs. 4 BPVO auf ein Geschäftsgebiet verwiesen sein, dem in Abgrenzung zu einem Industriegebiet vorwiegend solche Geschäfts- und Gewerbebetriebe zuzuordnen sind, bei denen typischerweise nicht die Emissionsträchtigkeit der Anlage selbst, sondern eine mögliche Störung der Wohnruhe durch eine größere Zahl von Besuchern und Beschäftigten im Vordergrund steht (vgl. zu letzterem Urt. des Senats v. 16.12.1993 - OVG Bf II 17/93 -).
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