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   RG, 16.03.1933 - II 208/33   

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https://dejure.org/1933,324
RG, 16.03.1933 - II 208/33 (https://dejure.org/1933,324)
RG, Entscheidung vom 16.03.1933 - II 208/33 (https://dejure.org/1933,324)
RG, Entscheidung vom 16. März 1933 - II 208/33 (https://dejure.org/1933,324)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • RGSt 67, 167
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 22.04.1952 - 2 StR 101/52

    Inverkehrbringen von Falschgeld durch das Einwerfen von gefälschtem Kleingeld in

    Das Merkmal des Inverkehrbringens im Sinne des § 146 StGB ist gegeben, wenn der Täter das Falschgeld derart aus seinem Gewahrsam entlässt, dass ein Anderer in die Lage versetzt wird, sich des Falschgeldes zu bemächtigen und mit ihn nach seinen Belieben zu verfahren, insbosondere es weiterzuleiten (RGSt 67, 167).
  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Falschgeld ist stets dann in Verkehr gebracht, wenn der Täter es derart aus seinem Gewahrsam oder seiner sonstigen Verfügungsgewalt entlassen hat, daß ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des Falschgeldes zu bemächtigen und mit ihm nach eigenem Belieben umzugehen, insbesondere es weiterzuleiten (RGSt 67, 167, 168; BGHSt 1, 143, 144; BGH NJW 1952, 311 f; BGHSt 35, 21, 23).
  • BGH, 15.11.2012 - 2 StR 190/12

    Geldfälschung (Inverkehrbringen: Einzahlung bei der Bundesbank zum Zwecke der

    In Verkehr gebracht wird falsches Geld, wenn es so aus dem Gewahrsam entlassen wird, dass ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des falschen Geldes zu bemächtigen und nach Belieben damit umzugehen, es insbesondere weiterzuleiten (vgl. RG, Urteil vom 16. März 1933 - II 208/33, RGSt 67, 167, 168; BGH, Urteil vom 17. April 1951 - 1 StR 99/51, BGHSt 1, 143, 144; BGH, Beschluss vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95, BGHSt 42, 162, 168; BGH, Beschluss vom 28. März 2003 - 3 StR 471/02, NStZ 2003, 423).
  • BGH, 04.08.1987 - 1 StR 2/87

    Wegwerfen von Falschgeld

    Im Bereich der Geldfälschungsdelikte ist unter "in den Verkehr bringen" nach ständiger Rechtsprechung jeder Vorgang zu verstehen, durch den der Täter das Falschgeld in der Weise aus seinem Gewahrsam entläßt, daß ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des falschen Geldes zu bemächtigen und mit ihm nach seinem Belieben umzugehen, es insbesondere weiterzugeben (RGSt 67, 167; BGHSt 1, 143; 27, 255, 259; BGH NJW 1952, 311; BGH MDR 1952, 563).
  • BGH, 20.11.2012 - 2 StR 189/12

    Geldfälschung (Inverkehrbringen: Einzahlung bei der Bundesbank zum Zwecke der

    In Verkehr gebracht wird falsches Geld, wenn es so aus dem Gewahrsam entlassen wird, dass ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des falschen Geldes zu bemächtigen und nach Belieben damit umzugehen, es insbesondere weiterzuleiten (vgl. RG, Urteil vom 16. März 1933 - II 208/33, RGSt 67, 167, 168; BGH, Urteil vom 17. April 1951 - 1 StR 99/51, BGHSt 1, 143, 144; BGH, Beschluss vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95, BGHSt 42, 162, 168; BGH, Beschluss vom 28. März 2003 - 3 StR 471/02, NStZ 2003, 423).
  • BGH, 27.09.1977 - 1 StR 374/77

    Ohne Prägeauftrag geprägte Münzen als Falschgeld - In den Verkehr bringen von

    Dreher (JR a.a.O. S. 296) hält diese Umschreibung des Inverkehrbringens (vgl. BGH JR 1976, 294; RGSt 67, 167, 168) für unzureichend.
  • BGH, 28.07.1986 - 2 StR 396/86

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer versuchten Geldfälschung durch

    Unter "Inverkehrbringen" versteht das Gesetz in den §§ 146, 147 StGB erst denjenigen Vorgang, durch den der Täter das Falschgeld derart aus seinem Gewahrsam entläßt, daß ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des Falschgelds zu bemächtigen und mit ihm nach seinem Belieben umzugehen, es insbesondere weiterzuleiten (RGSt 67, 167 f; BGH NJW 1952, 311; BGH JR 1976, 294; BGHSt 27, 255, 259; Herdegen in LK 10. Aufl. § 146 Rdn. 13).
  • BGH, 19.08.1975 - 1 StR 383/75

    Verkauf einer nachgemachten Münze an einen Sammler - Strafbarkeit wegen

    Maßgebend ist, daß der Täter das falsche Geld derart hingibt, daß ein anderer in die Lage versetzt wird, mit dem Geld nach Belieben umzugehen, es insbesondere an jeden Beliebigen weiterzuleiten (RGSt 67, 167, 168; BGH NJW 1952, 311 Nr. 18; 1954, 564 Nr. 21).
  • BGH, 17.04.1951 - 1 StR 99/51
    Aus dem Begriff des "Inverkehrbringens" allein kann die von der Revision gewollte Beschränkung nicht hergeleitet werden; er bedeutet nicht mehr als den Vorgang, durch den der Täter das falsche Geld derart aus seinem Gewahrsam entläßt, daß ein anderer in die Lage versetzt wird, sich des falschen Geldes zu bemächtigen und mit ihm nach Belieben umzugehen, insbesondere es weiterzuleiten (RGSt 67, 167).
  • BGH, 04.10.1951 - 3 StR 640/51
    Im Bereich der Münzverbrechen ist als Inverkehrbringen jeder Vorgang anzusehen, durch den der Täter das falsche Geld derart aus seinem Gewahrsam entläßt, daß ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des falschen Geldes zu bemächtigen und mit ihm nach seinem Belieben umzugehen, es insbesondere weiterzuleiten (RGSt 67, 167 [168]).
  • BGH, 17.12.1953 - 4 StR 496/53
  • BGH, 05.04.1955 - 1 StR 494/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.10.1951 - 2 StR 246/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.11.1954 - 3 StR 915/53

    Rechtsmittel

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