Rechtsprechung
RG, 19.12.1919 - II 256/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Kommt es für den Umfang des Zeichenschutzes darauf an, daß das eingetragene Zeichen ein sog. Defensivzeichen ist? Beschränkt sich der Umfang dieses Schutzes auf den des Hauptzeichens oder ist § 20 WZG. uneingeschränkt anwendbar? 2. Verwechslungsfähigkeit bei sog. ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang des Schutzes von Defensivzeichen.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 97, 302
Wird zitiert von ...
- OLG Bamberg, 15.03.2021 - 8 EK 15/2
Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer
Der Senat hat die Verfahrensakten mit dem Aktenzeichen 155 UR II 256/19 beigezogen.Ebenso befindet sich ein mit dem Aktenzeichen 155 UR II 256/19 versehener Vermerk des Rechtspflegers vom 11.04.2019 in dieser Akte.
Angesichts der Vielzahl der Beratungshilfeanträge des Antragstellers (im Jahr 2018 durchschnittlich mehr als 3 werktäglich und insgesamt, so der Stand im Frühjahr 2019, bereits mehr ca. 1.570) und der Behinderung einer zügigen Bearbeitung durch die sich ausnahmslos als unzulässig bzw. unbegründet erweisenden Befangenheitsanträge ist für das Beratungshilfeverfahren mit dem Aktenzeichen 155 UR II 256/19 mit einer Verfahrensdauer von unter einem Jahr keine als unangemessen lange zu wertende Zeit festzustellen.