Rechtsprechung
   RG, 11.03.1932 - II 307/31   

Ruisdael

§ 119 Abs. 2 BGB, § 459 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 434 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Stückkauf, subjektiver Fehlerbegriff

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Fehlerbegriff, Abgrenzung Sachmangel/aliud beim Stückkauf, Verhältnis der Irrtumsanfechtung zu §§ 459 ff BGB ("Ruisdael-Fall")

  • opinioiuris.de

    Ruisdael

Zeitschriftenfundstellen

  • RGZ 135, 339



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)  

  • BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 238/08  

    Mietrecht - Kein Anspruch auf Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

    Demgegenüber genügt es zur Herausbildung einer Verkehrssitte noch nicht, dass die zugrunde liegende Übung nur von einem bestimmten, wenn auch quantitativ bedeutsamen Teil der beteiligten Verkehrskreise gepflogen wird; sie muss sich vielmehr innerhalb aller beteiligten Kreise als einheitliche Auffassung durchgesetzt haben (vgl. Senatsurteil vom 2. Mai 1984, aaO; RGZ 135, 339, 346).
  • BGH, 16.03.1973 - V ZR 118/71  

    Seegrundstück - Fahrlässige c.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung

    Vielmehr bestimmt sich die Haftung des Verkäufers für Eigenschaften der Sache - sieht man von dem Falle eines Mangelfolgeschadens an anderen Rechtsgütern des Käufers (positive Vertragsverletzung) ab - allein nach den Gewährleistungsvorschriften der §§ 459 ff BGB: der Käufer kann seine Vertragserklärung nach Gefahrübergang nicht mehr wegen Irrtums über eine Eigenschaft der Kaufsache anfechten (§ 119 Abs. 2 BGB) und sich nicht darauf berufen, daß eine bestimmte Eigenschaft für beide Teile Geschäftsgrundlage des Vertrages gewesen sei (RGZ 135, 339, 346; BGHZ 34, 32; vgl. auch BGH WM 1971, 1016); Schadensersatz sieht § 463 BGB nur bei unrichtiger Zusicherung und bei arglistigem Verschweigen oder arglistiger Vorspiegelung von Sacheigenschaften vor.

    Die Auffassung, daß das Gewährschaftsrecht der §§ 459 ff BGB eine Haftung für fahrlässige Angaben oder Nichtangaben des Verkäufers über Eigenschaften der Kaufsache ausschließe, hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung vertreten (statt vieler: RGZ 135, 339, 346; 161, 330, 337).

  • BGH, 08.06.1988 - VIII ZR 135/87  

    Irrtum über die Urheberschaft eines Gemäldes; Beweislast bei Wandelung eines

    Daran ändert nach Auffassung des Reichsgerichts (RGZ 135, 339, 342 f.) nichts, daß der "Leibl" - wie der Kläger behauptet - wesentlich mehr wert ist, als es ein "Duveneck" gewesen wäre.

    Dies trifft sich mit der zitierten Auffassung des Reichsgerichts (RGZ 135, 339, 342 f.), daß ein Fehler des Bildes im Sinne des Gesetzes selbst dann gegeben sein kann, wenn der wahre Schöpfer des Bildes noch höher geschätzt wird als der Künstler, dem es die Vertragsparteien zugeschrieben haben.

mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht