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   RG, 20.05.1930 - II 385/29   

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https://dejure.org/1930,515
RG, 20.05.1930 - II 385/29 (https://dejure.org/1930,515)
RG, Entscheidung vom 20.05.1930 - II 385/29 (https://dejure.org/1930,515)
RG, Entscheidung vom 20. Mai 1930 - II 385/29 (https://dejure.org/1930,515)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann eine nationalisierte russische Aktiengesellschaft als Liquidationsgesellschaft in Deutschland eine gegen einen Deutschen gerichtete Forderung einklagen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 129, 98
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BAG, 28.05.2009 - 6 AZN 17/09

    Prozessfähigkeit

    Ihrem Wortlaut nach erfasst diese Vorschrift zwar nur die bei Prozessbeginn vorliegende vorübergehende Prozessunfähigkeit des Beklagten (vgl. RG 20. Mai 1930 - II 385/29 - RGZ 129, 98, 108).
  • BVerfG, 09.12.1970 - 1 BvL 7/66

    Deutsch-Niederländischer Finanzvertrag

    Von dieser Rechtsansicht scheint das Reichsgericht noch in einem Urteil vom 20. Mai 1930 ausgegangen zu sein (RGZ 129, 98 ff.).
  • BGH, 05.02.1958 - IV ZR 204/57

    Rechtsmittel

    Damit hat die Rechtsprechung den in RGZ 129, 98 vom Reichsgericht ausgesprochenen Rechtsgedanken aufgegeben, daß Zwangseingriffe des Staates, dessen Recht über die Entstehung, das Fortbestehen und den Untergang der juristischen Person entscheidet, auch für das ausländische Vermögen rechtliche Bedeutung erlangen und daß diese Wirkung dem Enteignungsakt nur insoweit versagt werden müsse, als die Anerkennung des ausländischen Staatsaktes nur unter den Voraussetzungen des Art. 30 EGBGB zu unterbleiben habe.

    Auch das Reichsgericht ist in RGZ 129, 98 und in der auch hier einschlägigen Entscheidung in JW 1934, 2845 Nr. 4 nicht soweit gegangen, anzunehmen, daß das ausländische Vermögen russischer juristischer Personen von der Nationalisierungsgesetzgebung Sowjetrusslands erfaßt worden sei.

  • BGH, 21.05.1974 - GSZ 2/72

    Unwirksame Auslandskonfiskation

    Das Reichsgericht gründet denn auch in RGZ 129, 98 seine Entscheidung, daß die Vernichtung der Rechtspersönlichkeit russischer Aktiengesellschaften und der Aktionärsrechte an diesen Gesellschaften in Deutschland anerkannt werden müsse, in erster Linie auf den Rapallo-Vertrag (a.a.O. S. 102, 104 f).
  • BGH, 17.06.1952 - I ZR 7/52

    Rechtsmittel

    Schon nach dem ersten Weltkrieg war dieser Grundsatz angewandt worden (RGZ 102, 251; 129, 98 und den Chartreuse-Fall, RGZ 69, 1 [6 ff]; Nachweise bei Beitzke, Festschrift für Raape S. 108 Anm. 41).
  • BGH, 29.11.1965 - III ZR 198/63

    Rechtsinhaberschaft eines Stiftungsvermögens - Territoriale Begrenzung

    Der Revision ist soviel zuzugeben, daß anfänglich die Grundsätze des Territorialitätsprinzips im Blick auf die Notwendigkeit eines Schutzes der Gläubiger und auch der Schuldner (vgl. RGZ 129, 98, 105) einer wie hier von einem Zwangseingriff einer anderen Staatsgewalt betroffenen Rechtsperson angewendet wurden.
  • BGH, 12.04.1954 - IV ZR 231/53

    Enteignung und Rechtspersönlichkeit

    Diese Rechtslage müsse nach den Grundsätzen, die das Reichsgericht für die nach dem ersten Weltkriege nationalisierten altrussischen Aktiengesellschaften aufgestellt habe (RGZ 129, 98), im Bundesgebiet anerkannt werden.
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