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   FG Hamburg, 30.05.1991 - II 39/90   

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https://dejure.org/1991,24355
FG Hamburg, 30.05.1991 - II 39/90 (https://dejure.org/1991,24355)
FG Hamburg, Entscheidung vom 30.05.1991 - II 39/90 (https://dejure.org/1991,24355)
FG Hamburg, Entscheidung vom 30. Mai 1991 - II 39/90 (https://dejure.org/1991,24355)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1991, 749
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 23.07.2003 - I R 29/02

    Gemeinnützigkeit bei Vorbereitungshandlungen

    Das FG Hamburg hat --wie das FG im Streitfall-- einem neu gegründeten Verein die Steuerbefreiung mit der Begründung versagt, er sei noch nicht nennenswert und substantiell aktiv geworden, um sein Satzungsziel zu verwirklichen (Urteil vom 30. Mai 1991 II 39/90, EFG 1991, 749; zustimmend Tipke/Kruse, a.a.O., § 63 AO Tz. 1; Gersch in Klein, Abgabenordnung, 7. Aufl., § 63 Rz. 1).
  • FG München, 24.10.2000 - 6 K 2167/98

    Gemeinnützigkeit eines neugegründeten Segelsportvereins für eine Anlaufphase auch

    Eine neugegründete Körperschaft kann grundsätzlich erst dann auf ihre Gemeinnützigkeit hin überprüft werden, wenn sie die (auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtete) tatsächliche Geschäftsführung aufgenommen hat (vgl. Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 30. Mai 1991 II 39/90, Entscheidungen der Finanzgerichte 1991, 749).
  • FG Hessen, 18.03.2004 - 4 K 1260/01

    Gemeinnützigkeit; Stiftung; Testament; Kinderhilfe; Stiftungsverfassung;

    Eine Beweisaufnahme zu der Frage, ob die Klägerin aus triftigen Gründen an einer früheren Verwirklichung des Satzungszwecks verhindert war (vgl. Tipke/Kruse § 63 AO Rz. 1; Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 30. Mai 1991 II 39/90, EFG 1991, 749; BFH-Urteil vom 29. November 1974 VI R 77/73, BStBl II 1975, 459 ), konnte unterbleiben.
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