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   FG Hamburg, 23.11.1999 - II 397/99   

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FG Hamburg, 23.11.1999 - II 397/99 (https://dejure.org/1999,5399)
FG Hamburg, Entscheidung vom 23.11.1999 - II 397/99 (https://dejure.org/1999,5399)
FG Hamburg, Entscheidung vom 23. November 1999 - II 397/99 (https://dejure.org/1999,5399)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 357
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BFH, 13.11.2002 - VI R 104/01

    Häusliches Arbeitszimmer bei Außendienstmitarbeitern

    Folglich ist der zeitliche Umfang der Nutzung im Fall des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 2 Alternative 2 EStG kein abschließendes Abgrenzungskriterium für die Frage nach dem Mittelpunkt der gesamten Betätigung (vgl. auch FG Hamburg, Urteil vom 23. November 1999 II 397/99, EFG 2000, 357; Urban, DStZ 1996, 229, 232).
  • BFH, 13.11.2002 - VI R 28/02

    Häusliches Arbeitszimmer bei Außendienstmitarbeitern

    Folglich ist der zeitliche Umfang der Nutzung im Fall des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 2 Alternative 2 EStG kein abschließendes Abgrenzungskriterium für die Frage nach dem Mittelpunkt der gesamten Betätigung (vgl. auch FG Hamburg, Urteil vom 23. November 1999 II 397/99, EFG 2000, 357; Urban, DStZ 1996, 229, 232).
  • BFH, 13.11.2002 - VI R 82/01

    Häusliches Arbeitszimmer bei Außendienstmitarbeitern

    Folglich ist der zeitliche Umfang der Nutzung im Fall des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 2 Alternative 2 EStG kein abschließendes Abgrenzungskriterium für die Frage nach dem Mittelpunkt der gesamten Betätigung (vgl. auch FG Hamburg, Urteil vom 23. November 1999 II 397/99, EFG 2000, 357; Urban, DStZ 1996, 229, 232).
  • FG Brandenburg, 09.07.2002 - 3 K 2096/00

    Häusliches Arbeitszimmer: Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen

    Der Begriff des Mittelpunktes ist als der Ort zu umschreiben, an dem unter Berücksichtigung des Gesamtbildes der Verhältnisse und der Tätigkeitsmerkmale von geringen Ausnahmen abgesehen der Kernbereich der beruflichen und betrieblichen Tätigkeit ausgeübt wird (FG Münster, Urteil vom 28. August 2001 - 11 K 1454/00 E, DStRE 2002, 332; FG München, Urteil vom 17. Juni 1998 - 11 K 3220/97, EFG 1998, 1315; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Januar 1999 - 1 K 169/97, EFG 1999, 329 ; FG Hamburg, Urteil vom 23. November 1999 - II 397/99, EFG 2000, 357; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 08. August 2000 - 4 K 169/99, EFG 2000, 1314 ; FG München, Urteil vom 08. November 2000 - 1 K 1066/98, DStRE 2001, 231; Niedersächsisches FG, Urteil vom 13. Dezember 2001 - 10 K 606/98, EFG 2002, 609 ).

    Entscheidend ist demzufolge, welche zeitlich nicht ganz unwesentliche Betätigung nach allgemeiner Verkehrsauffassung prägend ist für die betriebliche und berufliche Tätigkeit (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 23. November 1999, a.a.O.; Niedersächsisches FG, Urteil vom 13. Dezember 2001 a.a.O.).

    Dieser materielle Schwerpunkt kennzeichnet das Berufsbild, vor- und nachbereitende Tätigkeiten, die nicht als wesensmäßig oder typisch angesehen werden, spielen bei dieser Gesamtschau eine untergeordnete Rolle (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 23. November 1999, a.a.O.).

    Die bloß zeitlich überwiegende betriebliche Betätigung im Arbeitszimmer macht dieses deshalb nicht schon zum Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Betätigung (Niedersächsisches FG Urteil vom 13. Dezember 2001 a.a.O.; FG Köln, Urteil vom 26. Juni 2000 - 10 K 965/00; EFG 2000, 1054 ; FG Hamburg, Urteil vom 23. November 1999, a.a.O.).

  • FG Niedersachsen, 13.12.2001 - 10 K 606/98

    Voraussetzungen für den unbegrenzten Abzug von Aufwendungen für ein häusliches

    Die bloß zeitlich überwiegende betriebliche und berufliche Betätigung im Arbeitszimmer macht dieses deshalb nicht schon zum Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Betätigung (z.B. FG Köln, Urteil vom 26.06.2000 10 K 965/00, EFG 2000, 1054; FG Hamburg, Urteil vom 23.11.1999 II 397/99, EFG 2000, 357).

    Auf der anderen Seite kann es aber auch nicht ausschließlich darauf ankommen, wo der Steuerpflichtige die für seinen betrieblichen oder beruflichen Erfolg wesentliche Leistung erbringt, wenn diese nur wenig Zeit beansprucht; denn wer sich kaum in seinem Arbeitszimmer aufhält, kann dort nicht den Mittelpunkt seiner gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung haben (FG Hamburg, Urteil vom 23.11.1999 II 397/99, EFG 2000, 357).

  • FG Hamburg, 23.05.2002 - II 298/01

    Häusliches Arbeitszimmer:

    b) Der Senat folgt der herrschenden Meinung (s. auch bereits Urteil vom 23.11.1999 II 397/99, EFG 2000, 357).

    Der Senat folgt wie bereits in seiner Entscheidung vom 23. November 1999 II 397/99, EFG 2000, 357 der zuletzt genannten Ansicht.

  • FG Rheinland-Pfalz, 01.07.2002 - 5 K 1821/99

    Häusliches Arbeitszimmer kann auch bei Außendienstmitarbeiter den Mittelpunkt der

    Die bloß zeitlich überwiegende betriebliche und berufliche Betätigung im Arbeitszimmer macht es deshalb nicht schon zum Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Betätigung (z. B. FG Köln, Urteil vom 26.6. 2000, Az.: 10 K 965/00, EFG 2000, 1054 ; FG Hamburg, Urteil vom 23.11.1999, Az.: II 397/99, EFG 2000, 357; FG Niedersachsen, Urteil vom 13. Dezember 2001, Az.: 10 K 606/98, EFG 2002, 609 ).

    Auf der anderen Seite kann es aber auch nicht im Sinne einer rein qualitativen Betrachtung ausschließlich darauf ankommen, wo der Steuerpflichtige die für seinen betrieblichen oder beruflichen Erfolg wesentliche Leistung erbringt, wenn diese nur wenig Zeit beansprucht; hält er sich kaum in seinem Arbeitszimmer auf, kann dort nicht der Mittelpunkt seiner gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung angenommen werden (FG Hamburg, Urteil vom 23.11.1999, Az.: II 397/99, a. a. O.; FG Niedersachsen, Urteil vom 13. Dezember 2001, Az.: 10 K 606/98, a. a. O.).

  • FG Niedersachsen, 17.07.2002 - 12 K 594/99

    Häuslicher Arbeitsbereich als Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit für

    Nach der überwiegenden Meinung im Schrifttum, der sich die Finanzgerichte angeschlossen haben, beinhaltet der Begriff sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien (vgl. u.a. FG Hamburg, Urteil vom 23. November 1999 II 397/99, EFG 2000, 357, dagegen Revision beim BFH anhängig unter dem Aktenzeichen VI R 126/00; FG Köln, Urteil vom 11. November 1998 10 K 3377/98, EFG 1999, 223; FG München, Urteile vom 8. November 2000 I K 1066/98, EFG 2001, 268, dagegen Revision beim BFH anhängig unter dem Aktenzeichen VI R 185/00 und vom 8. November 2000 I K 3219/99, EFG 2001, 264, dagegen Revision beim BFH anhängig unter dem Aktenzeichen XI R 89/00; FG Köln, Urteil vom 18. Dezember 2000 3 K 1309/99, EFG 2001, 488, Revision eingelegt beim BFH unter dem Aktenzeichen VI R 34/01; Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 25. Juli 2001 III 250/2000, EFG 2002, 314, Revision eingelegt beim BFH unter dem Aktenzeichen X R 52/02; Söhn in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Kommentar zum EStG, § 4 Rdnr. Lb 187; Schmidt/Heinicke, Kommentar zum EStG, 21. Aufl. 2002, Rdz. 594; Wacker in Blümich, Kommentar zum EStG und andere, § 4 Rdz. 285 n).
  • FG Baden-Württemberg, 08.08.2000 - 4 K 169/99

    Häusliches Arbeitszimmer als "Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit"

    Im Fachschrifttum und in der Rechtsprechung der Finanzgerichte herrscht die Auffassung vor, daß der Begriff des "Mittelpunktes der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung" in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 3 -letzter Halbsatz- EStG quantitative und qualitative Gesichtspunkte bündelt (vgl. die Nachweisungen im Urteil des FG Hamburg vom 23. November 1999 II 397/99, EFG 2000, 357; s. auch FG Baden-Württemberg vom 26. Januar 1999 1 K 169/97, EFG 1999, 329 , FG Köln, Urteil vom 11. November 1998 10 K 3377/98, EFG 1999, 223 ).
  • BFH, 30.01.2007 - XI B 84/06

    NZB: häusliches Arbeitszimmer, Mittelpunkt der Tätigkeit

    Aus diesem Grund ist das FG Hamburg mit (mittlerweile rechtskräftigem) Urteil vom 23. November 1999 II 397/99 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 357) zu dem Ergebnis gekommen, dass in dem dort zu entscheidenden Fall das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit eines Fernsehregisseurs bildete.
  • BFH, 20.04.2006 - IV B 148/04

    Willkürliche Übertragung eines Rechtsstreits auf den Einzelrichter als

  • FG München, 08.11.2000 - 1 K 3227/99

    Mittelpunkt der betrieblichen Betätigung eines selbständigen Herstellers von

  • FG Niedersachsen, 29.08.2002 - 12 K 278/99

    Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eines

  • FG München, 13.02.2001 - 8 K 5129/98

    Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit eines mehrere

  • FG Nürnberg, 25.07.2001 - III 250/00

    Häusliches Arbeitszimmer bei einem gewerblich tätigen Konstrukteur

  • FG Berlin-Brandenburg, 19.12.2007 - 1 K 3467/03

    Häusliches Arbeitszimmer ist nicht Mittelpunkt der Tätigkeit eines Schauspielers

  • FG München, 13.12.2000 - 1 K 4898/99

    Unbeschränkter Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer;

  • FG Schleswig-Holstein, 26.08.2002 - 3 V 130/02

    Häusliches Arbeitszimmer eines Gerichtsvollziehers als Mittelpunkt desen gesamter

  • FG Düsseldorf, 04.07.2001 - 13 K 5701/98

    Abzugsbeschränkung für häusliches Arbeitszimmer; Berücksichtigung von Büroräumen

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