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   RG, 17.04.1928 - II 411/27   

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RG, 17.04.1928 - II 411/27 (https://dejure.org/1928,195)
RG, Entscheidung vom 17.04.1928 - II 411/27 (https://dejure.org/1928,195)
RG, Entscheidung vom 17. April 1928 - II 411/27 (https://dejure.org/1928,195)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Über Dauer und Verlust des Ausstattungsbesitzes. 2. Sind gegenüber der Popularklage nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 WZG. Einwendungen aus der Person des Popularklägers zulässig, insbesondere die Einrede der Arglist?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausstattungsbesitz; Popularklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 120, 402
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 19.11.2020 - I ZR 27/19

    Nichtangriffsabrede

    (1) Nach der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur zu den Löschungstatbeständen des deutschen Markengesetzes, die mit denen der Gemeinschaftsmarkenverordnung und der Unionsmarkenverordnung weitgehend deckungsgleich sind, verstoßen Nichtangriffsabreden nicht grundsätzlich gegen das Markenrecht (vgl. OLG München, Urteil vom 6. November 2014 - 29 U 735/14, juris Rn. 47; LG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 197 [juris Rn. 16]; Miosga in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 54 Rn. 7; Thiering in Ströbele/Hacker/Thiering aaO § 55 Rn. 53 bis 55; BeckOK.Markenrecht/Kopacek, 22. Edition [Stand 1. Juli 2020], § 53 MarkenG Rn. 19.2 bis 19.4 und § 55 MarkenG Rn. 17 bis 19; Hoppe/Dück in Ekey/Bender/Fuchs-Wissemann, Markenrecht, 4. Aufl., § 54 MarkenG Rn. 8 und § 55 MarkenG Rn. 24; Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 55 MarkenG Rn. 33; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 54 Rn. 4 und § 55 Rn. 14 und 36; dagegen RG, Urteil vom 17. April 1928 - II 411/27, RGZ 120, 402, 404 f.; wohl auch BGH, Urteil vom 29. März 1960 - I ZR 89/58, BGHZ 32, 133, 142 bis 145 [juris Rn. 25 bis 33] - Dreitannen; kritisch auch OLG Düsseldorf, NZKart 2015, 109 112 [juris Rn. 71]; offengelassen in BGH, Urteil vom 20. März 1997 - I ZR 6/95, GRUR 1997, 747, 748 [juris Rn. 26] = WRP 1997, 1089 - Cirkulin).

    (5) Auch auf deutsche Marken bezogene Nichtangriffsabreden sind im Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren sowohl vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (§ 53 MarkenG) als auch vor den ordentlichen Gerichten (§ 55 MarkenG) grundsätzlich beachtlich und können zum Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für den Antrag oder die Klage führen (zum Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt vgl. BPatG, GRUR 2013, 78, 80 [juris Rn. 35 bis 40 und 45 bis 48]; BPatG, Beschluss vom 12. September 2012 - 28 W (pat) 25/1, juris Rn. 21; zur Klage vor den ordentlichen Gerichten vgl. OLG München, Urteil vom 6. November 2014 - 29 U 735/14, juris Rn. 46 f.; LG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 197 [juris Rn. 16]; Thiering in Ströbele/Hacker/Thiering aaO § 55 Rn. 51; allgemein zum Rechtsmissbrauch bei der Löschungsklage vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1985 - I ZR 209/83, GRUR 1986, 315, 316 [juris Rn. 15] - COMBURTEST; BGH, GRUR 1997, 747, 748 [juris Rn. 26] - Cirkulin; anders noch RG, Urteil vom 21. Oktober 1924 - II 652/23, RGZ 109, 73, 77; RGZ 120, 402, 404 f.; BGH, Urteil vom 22. Februar 1952 - I ZR 117/51, GRUR 1952, 577, 582 [juris Rn. 42] - Zwilling, insoweit nicht in BGHZ 5, 189 abgedruckt; zum Patentrecht vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 1963 - Ia ZR 174/63, GRUR 1963, 253, 254 - Bürovorsteher; Urteil vom 2. Juni 1987 - X ZR 97/86, GRUR 1987, 900, 901 [juris Rn. 8] - Entwässerungsanlage).

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    So ist das Übergehen einzelner Angriffs- oder Verteidigungsmittel dann unschädlich, wenn sie sich sachlich "ohne weiteres als fehlsam" erweisen (so Stein/Jonas/Schönke a.a.O. Anm. II 7 a; RAG 14, 143, 147; RGZ 120, 402, 404; RG in JW 1930, 705 Nr. 7; BVerwG in NJW 1954, 1542).
  • BGH, 21.12.1954 - I ZR 36/53

    Örtlich begrenzte Verkehrsgeltung

    Der Ausstattungsschutz wird in seinem Bestande nicht berührt, wenn der Geschäftsinhaber den Betrieb, für den er Ausstattungsschutz erworben hat, auf einen anderen überträgt und dieser die Ausstattung weiterführt (Bestätigung von RGZ 120, 402 [407] - Bärenstiefel).

    Er dauert fort, solange der Zustand bestehen bleibt, durch den er begründet worden ist, und wird daher in seinem Bestande nicht berührt, wenn der Geschäftsinhaber den Betrieb, für den er Ausstattungsschutz erworben hat, auf einen anderen überträgt und dieser die Ausstattung weiter führt, wenn also nur die Person des Betriebsinhabers wechselt (RGZ 120, 402 (407) - Bärenstiefel).

  • BGH, 20.03.1997 - I ZR 6/95

    "Cirkulin"; Rechtsfolgen der Nichtbenutzung einer Marke

    Hierbei kommt es nicht auf die Entscheidung der - auch vom Berufungsgericht ungeprüft gelassenen - Frage an, ob die Klägerin angesichts der Ausgestaltung der Löschungsklage wegen Nichtbenutzung als Popularklage (§ 11 Abs. 1 Nr. 4 WZG; vgl. nunmehr § 49 Abs. 1, § 55 Abs. 1 und 2 Nr. 1 MarkenG) stets und unabhängig von etwaigen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem eingetragenen Inhaber der Marke wie jeder beliebige Dritte zur Erhebung der Löschungsklage befugt ist, wovon in der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ausgegangen worden ist (vgl. RGZ 109, 73, 77 - Weißer Hirsch; 120, 402, 405 - Bärenstiefel; siehe auch BGH, Urt. v. 22.2.1952 - I ZR 117/51, GRUR 1952, 577, 582 - Zwilling, insoweit nicht in BGHZ 5, 189 abgedruckt; vgl. auch Baumbach/Hefermehl, Warenzeichenrecht, 12. Aufl., § 11 Rdn. 70).
  • BGH, 20.05.1953 - I ZR 52/52

    Nichtangriffsabrede im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auf die vom Patentamt angeführte Rechtsprechung des Reichsgerichts zu der Frage, ob vertragliche Abmachungen über die Ausschließung der Klage auf Löschung eines Warenzeichens wegen dauernder Aufgabe des Geschäftsbetriebes (§ 11. Abs. 1 Ziff 2 WZG) zulässig sind (RGZ 120, 402), brauchte nicht eingegangen zu werden, da diese Frage hier nicht von entscheidender Bedeutung sein kann.
  • OLG München, 06.11.2014 - 29 U 735/14

    Carrera

    Zwar hat das Reichsgericht in seiner Rechtsprechung zum Warenzeichengesetz angenommen, dass Vertragsrecht der Klage nicht entgegenstehen könne, weil die vertragliche Ausschließung der Klage der Übernahme der Verpflichtung, ein nach dem Gesetz rechtsunwirksam gewordenes Warenzeichen als rechtswirksam und weiterbestehend zu behandeln, gleichkomme und nach § 134 BGB nichtig wäre (RGZ 120, 402, 405 -Bärenstiefel).
  • BGH, 11.07.1958 - I ZR 187/56

    Deutsche Illustrierte

    Es würde vielmehr ausreichen, daß der Verkehr der Annahme wäre, die Waren stammten aus derselben, wenngleich ihm nicht näher bekannten Quelle (RGZ 120, 402, 407; GRUR 1931, 529, 530).
  • LG Frankfurt/Main, 04.11.2008 - 18 O 440/07

    Markenlöschungsklage wegen Verfalls: Rechtsmissbräuchliche Umgehung einer

    Die ältere höchstgerichtlichen Rechtsprechung zum WZG, die hier den Missbrauchseinwand generell für nicht statthaft hielt (vgl. etwa RGZ 120, 402 - Bärenstiefel), ist damit nicht in dieser Allgemeinheit aufrechtzuerhalten.
  • BGH, 27.01.1965 - Ib ZR 157/63

    Rechtmäßigkeit eines von den Parteien abgeschlossenen gerichtlichen Vergleichs -

    Denn selbst wenn insoweit der Mangel der fehlenden Begründung gegeben wäre, könnte dieser Mangel doch nur dann zur Aufhebung des Berufungsurteils führen, wenn das in den Gründen übergangene Verteidigungsmittel der Beklagten zur Begründung ihres Antrages auf Fortsetzung des Rechtsstreits und Abweisung der Klage geeignet wäre (RGZ 120, 402, 404; 156, 113, 119; 160, 338, 343; 170, 328, 332; BGHZ 39, 333, 339) [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62].
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