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   FG Hamburg, 14.05.1998 - II 51/97   

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https://dejure.org/1998,6538
FG Hamburg, 14.05.1998 - II 51/97 (https://dejure.org/1998,6538)
FG Hamburg, Entscheidung vom 14.05.1998 - II 51/97 (https://dejure.org/1998,6538)
FG Hamburg, Entscheidung vom 14. Mai 1998 - II 51/97 (https://dejure.org/1998,6538)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beanspruchung der Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheides; Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheides; Vermengung mehrerer Verwaltungsakte in einem Haftungsbescheid; Hinreichende Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes; Abhängigkeit ...

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 1412
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 10.11.1977 - V R 67/75

    Organisationsakt - Finanzgerichtliches Verfahren - Änderung der Zuständigkeit -

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  • BFH, 09.12.1981 - I R 215/78

    Steuerschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb - Sportverband -

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  • BFH, 09.03.1982 - VIII R 160/81

    Sparkassenbrief - Einkünfte aus Kapitalvermögen - Zinsen - Laufzeit eines

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  • OLG Schleswig, 27.01.1999 - 2 W 150/98

    Voraussetzungen für die Annahme eines sog. Nichtbeschlusses im

    Miteigentümer haben dort Strandkörbe aufgestellt, wie bereits 1974 auf der Miteigentümerversammlung vom 10.8.1974 beschlossen worden ist (Bl. 22/24 d. A. 9 II 51/97).

    Nachdem dann die Beteiligte zu 2. in der ersten Jahreshälfte 1997 in 2 Verfahren - zunächst gegen die Eltern des Beteiligten zu 1. (9 II 22/97) und dann gegen den Beteiligten zu 1. (9 II 51/97) - vergeblich versucht hat, den Rückbau des "Sonnenplatzes" zu erreichen, ist der Streitpunkt erneut auf die Tagesordnung der Miteigentümerversammlung am 9.8.1997 gesetzt worden.

    Vergleicht man die vom Bayerischen Obersten Landesgericht (a.a.O.) entschiedene Fallkonstellation mit der vorliegenden, entstehen deutliche Bedenken, ob angesichts der Argumentation des Beteiligten zu 1. in der Antragserwiderung vom 2.6.1997 in dem Verfahren der Beteiligten zu 2. gegen ihn (Bl. 14 d. A. 9 II 51/97), also wenig vor der Versammlung, und angesichts des Agierens der Verwalterin nach dem Beschluß, vor allem ihres Versuchs, den Beschluß "zu retten" (Stellungnahme der Rechtsanwälte Eis und Wendt vom 9.10.1997, Bl. 12 d. A.) wirklich "für alle Beteiligten keinerlei Zweifel daran bestehen" konnten, daß der Antrag wegen Nichterreichung der erforderlichen Einstimmigkeit abgelehnt wurde und ein Beschluß mithin nicht zustande gekommen war.

  • FG Hamburg, 26.07.2001 - II 377/00

    Steuerabzug für beschränkt steuerpflichtige Künstler verfassungs- und

    Der Senat hat zwar in seinem Beschluss vom 14.05.1998 (II-51/97, EFG 1998, 1412) die unrichtige Bezeichnung der Abzugssteuer für den dort entschiedenen Fall für unschädlich gehalten.
  • FG Hamburg, 15.10.2008 - 2 K 216/07

    Steuerabzugsfähigkeit der von einer deutschen Konzertagentur für ausländische

    Der BFH hat eine unzutreffende Angabe der Steuerart (Einkommensteuer statt Körperschaftsteuer) als schädlich angesehen (BFH Urteil vom 27.07.1988 I R 130/84, BStBl II 1989, 101; vgl. a. Urteil FG Hamburg vom 26.07.2001 II 377/00 EFG 2001, 1553 für den umgekehrten Fall); entsprechend wurde teilweise auch die fehlende Bezeichnung der Steuerart als schädlich betrachtet (FG München Urteil vom 25.10.1989 I 279/84 E, EFG 1990, 244; weniger eng FG Hamburg Beschluss vom 14.05.1998 II 51/97, EFG 1998, 1412; vgl. a. BFH Beschluss vom 22.05.1997 I B 114/96, NV 1997, 826: "Steuer vom Ertrag" ggf. ausreichend).
  • FG Hamburg, 04.02.2010 - 3 V 254/09

    Vollstreckung ausländischer Steuerschulden - EU-Beitreibungshilfe: Übersendung

    Die falsche Bezeichnung der Steuerart allein ist in der Regel unschädlich (vgl. FG Hamburg Beschluss vom 14. Mai 1998, II 51/97, EFG 1998, 1412, Juris; Urteil vom 15. Oktober 2008, 2 K 216/07, EFG 2009, 401, Juris Rn. 108, 120 m. w. N.).
  • FG Köln, 18.07.2002 - 2 K 6389/97

    Zurechnung von Einkünften aus Verträgen mit sog. "f.s.o."-Klausel

    So hat das Finanzgericht Hamburg, welches ebenfalls über die Klausel "fso" zu entscheiden hatte (FG Hamburg, Beschluss vom 14.5.1998 II 51/97, EFG 1998, 1412), nach entsprechender Beweisaufnahme festgestellt, dass im dort zu entscheidenden Fall die inländische GmbH Versprechender, die ausländische Künstlervermarktungsgesellschaft Versprechensempfänger und der Künstler aus dem Vertrag heraus selbstständig forderungsberechtigt hinsichtlich der ausbedungenen Gage war.
  • BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 143/00

    Geschäftswert für ein Verfahren auf Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen

    LG Bayreuth 15 T.147/00; AG Bayreuth UR II 51/97.
  • FG München, 27.01.2010 - 7 V 3802/09

    Nichtigkeit eines Nachforderungsbescheids für Abzugsteuer nach § 50a Abs. 4 EStG,

    Auf die genaue Angabe der Steuerart kann verzichtet werden, wenn der Tatbestand, der zur Entstehung der Steuer geführt hat, eindeutig dem Haftungsbescheid zu entnehmen ist und wenn zusätzlich die Steuerart durch Verwendung eines anderen Begriffs bereichsweise umschrieben wird (Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 14. Mai 1998 II 51/97, EFG 1998, 1412).
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