Weitere Entscheidung unten: RG, 07.11.1930

Rechtsprechung
   RG, 03.03.1930 - II 57/30   

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https://dejure.org/1930,12
RG, 03.03.1930 - II 57/30 (https://dejure.org/1930,12)
RG, Entscheidung vom 03.03.1930 - II 57/30 (https://dejure.org/1930,12)
RG, Entscheidung vom 03. März 1930 - II 57/30 (https://dejure.org/1930,12)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Schließt der Notstand des § 52 StGB. nur die Schuld oder auch den Vorsatz des durch Drohungen Genötigten aus? 2. Kann im Falle des § 52 StGB. der Nötigende als mittelbarer Täter strafbar sein?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGSt 64, 30
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamburg, 08.06.2016 - 1 Ws 13/16

    Tätigkeit des Vereins Sterbehilfe Deutschland: Teilweise Verfahrenseröffnung

    (c) Auch unter Zugrundelegung der Exkulpationslehre, nach der maßgeblich ist, ob die Verstorbenen im Fall einer Fremdschädigung strafrechtlich verantwortlich gewesen wären, woran es bei Schuldunfähigkeit im Sinne der §§ 19, 20 StGB, § 3 JGG sowie bei einem mit Mitteln des § 35 Abs. 1 StGB abgenötigten Suizids fehlen soll (vgl. RG, Urteil vom 3. März 1930 - II 57/30, RGSt 64, 30, 31; MünchKomm-StGB/Schneider, a.a.O., vor § 211 Rn. 54 ff, 62; Heine/Weißer in Schönke/Schröder, 29. Aufl., § 25 Rn. 11; Roxin, FS für Dreher, S. 331, 346 f, 349; Bottke, GA 1983, 22, 32; Dölling, GA 1984, 71, 78) sowie unter Zugrundelegung einer weiteren Ansicht, nach der Suizidenten nur in den Ausnahmefällen der sog. Bilanzselbstmorde eigenverantwortlich handeln (LK-Jähnke, a.a.O., vor § 211 Rn. 27 f. m.w.N.; Bringewat, ZStW Bd. 87, [1975] 623, 634) handelten die Verstorbenen freiverantwortlich.
  • LG Wuppertal, 19.05.1952 - 5 Ks 1/51

    Erschiessung des Bürgermeisters von Stollberg wegen Hissens der weissen Fahne auf

    Der Angeklagte nimmt damit den Schuldausschliessungsgrund (RGSt. 64, 30) des Notstandes (hier Nötigungsstand im Sinne von § 52 StGB) für sich in Anspruch.
  • BGH, 13.03.1962 - 1 StR 27/62

    Rechtsmittel

    Diese Urteilsanschauung ist zwar rechtlich möglich (dazu RGSt 26, 242; 64, 30 f; OGHSt 2, 5; BGHSt 2, 150, 151 f [BGH 12.02.1952 - 1 StR 59/50]; Begr. zum E 1960 vor § 134, S. 254).
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Rechtsprechung
   RG, 07.11.1930 - II 57/30   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1930,406
RG, 07.11.1930 - II 57/30 (https://dejure.org/1930,406)
RG, Entscheidung vom 07.11.1930 - II 57/30 (https://dejure.org/1930,406)
RG, Entscheidung vom 07. November 1930 - II 57/30 (https://dejure.org/1930,406)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGZ 130, 217
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 26.04.2023 - VIII ZR 125/21

    Verzinsung eines materiell-rechtlichen Erstattungsanspruchs für verauslagte

    (a) Ursprünglich wurde vom Reichsgericht vertreten, dass sich reine Prozesskosten lediglich als ein jeder Selbständigkeit entbehrendes Annexum des Rechtsstreits darstellten und in der Zivilprozessordnung abschließend geregelt seien (vgl. RGZ 10, 309, 310; 22, 421, 423 f.; 66, 186, 199; 130, 217, 218 f.; 145, 296, 300; 150, 37, 39, 41; vgl. hierzu ausführlich Becker-Eberhard, Grundlagen der Kostenerstattung bei der Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche, 1985, S. 142 ff.).
  • BGH, 01.10.1968 - VI ZR 159/67

    Anwaltsgebühren bei außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen

    Insoweit wird über die Erstattungspflicht der Beklagten ohne Rücksicht auf Verschulden oder Billigkeit allein nach Erfolg oder Mißerfolg der Klage entschieden: materiellrechtliche Kostenerstattungsansprüche sind ausgeschlossen (RGZ 130, 217, 219).
  • BGH, 18.05.1966 - Ib ZR 73/64

    Abgabe von Gratisproben anderer Zahnprothesen-Pflegemittel ("Leodent") beim

    Diese Entscheidung beruht auch nicht darauf, daß die für den Erlaß einer einstweiligen Verfügung zusätzlich erforderliche Dringlichkeit fehlte oder daß der Klägerin im Verfügungsverfahren keine ausreichende Glaubhaftmachung gelang und daß daher das Verfügungsverfahren zu Recht zu ihren Ungunsten endete (vgl. dazu RGZ 130, 217, 220).

    Die Erwägungen der Vorinstanzen weisen aber bereits in eine Richtung, in der die Entscheidung zu suchen ist (vgl. dazu die bereits erwähnte Entscheidung des Reichsgerichts RGZ 130, 217 - JW 1931, 311 mit Anmerkung von Baumbach): Es ist anerkannt, daß die prozessuale Kostentragungsregelung nicht erschöpfend ist, sondern Raum läßt für ergänzende sachlich-rechtliche Ansprüche auf Kostenerstattung, etwa aus Vertrag, wegen Verzuges oder aus unerlaubter Handlung (vgl. Baumbach/Lauterbach, Übers. 4 f vor § 91 ZPO; Stein/Jonas/Schönke, 19. Aufl, Vorbem. III vor § 91 ZPO; Rosenberg S. 368 f; Wieczorek, Anm. B II c zu § 91 ZPO; RG GRUR 1939, 787 f).

  • BGH, 19.10.1994 - I ZR 187/92

    Kosten des Verfügungsverfahrens bei Antragsrücknahme"; Erstattung der Kosten

    Sodann würde eine andere Auffassung aber auch - wie in BGHZ 45, 251, 257 f. weiter ausgeführt - zu unbilligen Ergebnissen führen. Es ist bereits nicht einzusehen, daß der Antragsteller, der die Versäumung der Vollziehungsfrist selbst zu vertreten hat, nur deshalb von den von ihm verursachten Kosten des Verfügungsverfahrens befreit werden soll, weil er in einem späteren Hauptsacheverfahren obsiegt. Überdies müßte dem im Hauptsacheverfahren erfolgreichen Antragsteller ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch dann auch zugebilligt werden, wenn der Verfügungsantrag z.B. wegen mangelnder Dringlichkeit oder unzureichender Glaubhaftmachung zurückgewiesen - oder auch zurückgenommen - worden ist. Insoweit ist in der Rechtsprechung bereits zu Recht entschieden worden, daß es verfahrensrechtlich allein das Risiko des Antragstellers ist, wenn er ein summarisches Verfahren einleitet, ohne seinen - an sich berechtigten - Anspruch glaubhaft zu machen (vgl. RGZ 130, 217, 220; zustimmend E. Schneider, MDR 1981, 353, 360).
  • BGH, 22.06.1989 - III ZR 156/86

    Verhinderung eines Erschließungsvertrages - Schutzbereich der Norm -

    Eine selbständige Klage wegen dieses materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs ist jedoch insoweit unzulässig, als ein sich mit ihm deckender, im Kostenerstattungsverfahren verfolgbarer prozessualer Erstattungsanspruch besteht (BGHZ 75, 230, 235 [BGH 06.11.1979 - VI ZR 254/77] ; Leipold a.a.O. Anm. 20; RGZ 130, 217 ff).
  • BGH, 07.10.1982 - III ZR 148/81

    Erstattung der dem Antragsgegner eines unzulässigen Beweissicherungsantrags

    Das Gesetz sieht in §§ 103 bis 107 ZPO ein genau geregeltes Verfahren für die Kostenfestsetzung vor, das eine abschließende Sonderregelung für die Durchsetzung dieses Anspruchs darstellt (RGZ 130, 217, 218).
  • OLG Dresden, 09.12.1997 - 14 U 435/97

    Verhältnis von materiellem und prozessualem Kostenerstattungsanspruch

    Daraus folgt aber, dass eine Klage, die - wie die vorliegende - unter Berufung auf einen materiell-rechtlichen Ersatzanspruch im Ergebnis auf die Umkehrung einer prozessualen Kostenerstattungsregelung gerichtet ist, nicht wegen deren entgegenstehender Rechtskraft von vornherein unzulässig ist (vgl. Becker-Eberhard, JZ 1995, 814, 817; a.A. Schneider, MDR 1981, 353, 360; vgl. auch BGH, Urteil vom 19.10.1994 a.a.O.; BGHZ a.a.O.; RGZ 130, 217, 220).
  • BayObLG, 06.10.1975 - BReg. 2 Z 67/75

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Die Kostenentscheidung ist damit, anders als im Zivilprozeß, nicht starr erfolgsbezogen an den Verfahrensausgang gebunden; sie gibt Raum für die Berücksichtigung auch einer sachlich-rechtlichen Kostenerstattungspflicht, über die nach einer zivilprozessualen Kostenentscheidung in einem neuen Prozeß entschieden werden müßte (vgl. RGZ 130, 217; BGH NJW 1966, 1513/1514 f.; Baumbach/Lauterbach/Hartmann ZPO 33-Aufl. Übers. 4 A vor § 91, Anm. 1 A zu § 91; Zöller/Mühlbauer ZPO 11. Aufl. Anm. 6 vor § 91).
  • BAG, 21.05.1968 - 5 AZR 190/67

    Schadensersatz für Anwaltskosten im Drittschuldnerprozess - Erstattung

    Über das Maß der nach den prozessualen Vorschriften erstattungsfähigen Kosten hinaus kann somit Erstattung aus sachlich-rechtlichen Gründen nicht verlangt werden (RGZ 130, 217).
  • OLG Koblenz, 30.08.1989 - 14 W 602/89

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Erstattung von Sachverständigenkosten;

    Die von Leipold zitierte Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 130, 217) betraf die nachträgliche Einklagung von Prozesskosten eines Vorprozesses, die bereits dem Grunde nach tituliert waren (zum Streitgegenstand vgl. näher Leipold, aaO.).
  • LG Paderborn, 14.03.1974 - 5 S 3/74

    Geltendmachung eines materiellen Kostenerstattungsanspruchs in einem neuen

  • BGH, 23.09.1969 - VI ZR 24/68

    Klage auf Schadensersatz infolge einer Untersuchungshaft im Ausland - Zinsen für

  • AG Geislingen/Steige, 28.09.1978 - 2 C 299/78
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