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   FG Niedersachsen, 22.04.1998 - II 66/95   

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https://dejure.org/1998,13347
FG Niedersachsen, 22.04.1998 - II 66/95 (https://dejure.org/1998,13347)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.04.1998 - II 66/95 (https://dejure.org/1998,13347)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. April 1998 - II 66/95 (https://dejure.org/1998,13347)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 EStG; § 55 Abs. 1 EStG; § 55 Abs. 2 EStG; § 55 Abs. 5 EStG; § 55 Abs. 6 EStG
    Milchreferenzmenge als eigenes Wirtschaftsgut trotz Bindung an Grund und Boden; Steuerliche Gewinnermittlung bei Verkauf von Grund, Boden und an diesen gebundene Milchquote; Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen mit zugehöriger Milchquote; Gewinnermittlung nach ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Milchreferenzmenge als eigenes Wirtschaftsgut trotz Bindung an Grund und Boden; Steuerliche Gewinnermittlung bei Verkauf von Grund, Boden und an diesen gebundene Milchquote; Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen mit zugehöriger Milchquote; Gewinnermittlung nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 09.07.1986 - I R 218/82

    Aktivierung - Bausparvorratsvertrag - Abschlußgebühr - Zahlung von Bank an

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.04.1998 - II 66/95
    Ein vermögenswerter Vorteil ist im Sinne der Grundsätze zum Wirtschaftsgut dann "selbständig bewertbar", wenn ein Erwerber des gesamten Unternehmens darin einen greifbaren Wert sehen würde, für den er im Rahmen des Gesamtpreises ein ins Gewicht fallendes besonderes Entgelt ansetzen würde (BFH-Urteil vom 9. Juli 1986 I R 218/82, BStBl II 1987, 14).
  • BFH, 10.08.1989 - X R 176/87

    Güterfernverkehrsgenehmigungen sind selbständig bewertbare immaterielle

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.04.1998 - II 66/95
    Es reicht aus, daß der Vermögenswert zusammen mit einem Betriebübertragen werden kann (BFH-Urteil vom 22. Juli 1988 III R 175/85, BStBl II 1988, 995 m.w.N.; Urteil vom 10. August 1989 X R 176-177/87, X R 176/87, BStBl II 1990, 15).
  • BFH, 08.08.1985 - IV R 129/83

    Zur Bedeutung der Verlustausschlußklausel des § 55 Abs. 6 EStG bei entgeltlichem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.04.1998 - II 66/95
    Zudem beabsichtigte der Gesetzgeber bei der Schaffung des § 55 EStG nur, Bodengewinne, zum Beispiel aus dem Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen als Bauland, zu erfassen und gleichzeitig maßvoll zu versteuern (Ausführlich dazu: BFH-Urteile vom 10. August 1978 IV R 181/77, BStBl II 1979, 103, und vom 8. August 1985 IV R 129/83, BStBl II 1986, 6).
  • BFH, 24.08.1993 - IV B 20/93

    Mit landwirtschaftlichen Flächen veräußerte Milchreferenzmengen als steuerlich zu

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.04.1998 - II 66/95
    Die Milchreferenzmenge ist, obwohl nach § 7 der MGVO mit dem Grund und Boden verknüpft, ein eigenständiges (immaterielles) Wirtschaftsgut (BFH-Beschluß vom 24. August 1993 IV B 20/93, BFH/NV 1994, 172 zu § 6b EStG).
  • BFH, 10.08.1978 - IV R 181/77

    Eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert wegen Wertminderung eines nach §

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.04.1998 - II 66/95
    Zudem beabsichtigte der Gesetzgeber bei der Schaffung des § 55 EStG nur, Bodengewinne, zum Beispiel aus dem Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen als Bauland, zu erfassen und gleichzeitig maßvoll zu versteuern (Ausführlich dazu: BFH-Urteile vom 10. August 1978 IV R 181/77, BStBl II 1979, 103, und vom 8. August 1985 IV R 129/83, BStBl II 1986, 6).
  • BFH, 22.07.1988 - III R 175/85

    Entnahme bei einer vom Geschäftspartner kostenlos gewährten Reise

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.04.1998 - II 66/95
    Es reicht aus, daß der Vermögenswert zusammen mit einem Betriebübertragen werden kann (BFH-Urteil vom 22. Juli 1988 III R 175/85, BStBl II 1988, 995 m.w.N.; Urteil vom 10. August 1989 X R 176-177/87, X R 176/87, BStBl II 1990, 15).
  • FG Niedersachsen, 17.02.1999 - IX 178/93

    Erhöhung des Aufgabegewinns um den gemeinen Wert der Milchreferenzmenge;

    Der erkennende Senat sieht sich nicht durch das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 22. April 1998 II 66/95 (n.v.) und die dagegen eingelegten Revision zum Bundesfinanzhof an seiner Entscheidung gehindert.
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