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   RFH, 10.11.1931 - II A 321/31   

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RFH, 10.11.1931 - II A 321/31 (https://dejure.org/1931,73)
RFH, Entscheidung vom 10.11.1931 - II A 321/31 (https://dejure.org/1931,73)
RFH, Entscheidung vom 10. November 1931 - II A 321/31 (https://dejure.org/1931,73)
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Wird zitiert von ... (3)

  • FG Niedersachsen, 02.04.2008 - 7 K 333/06

    EuGH-Vorlagefrage nach Vorliegen eines Verstoßes gegen das europäische

    Diese Aussage des EuGH entspricht in etwa der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (RFH), wonach auch grunderwerbsteuerlich nur dann von einem einheitlichen Kaufvertrag auszugehen war, wenn für Grundstück und Gebäude die kaufrechtlichen Bestimmungen des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 433 ff. BGB) gelten sollten; erfolgte dagegen die Errichtung des Gebäudes nach werkvertraglichen Regelungen (§§ 631 ff. BGB) ging der RFH von zwei selbständigen Verträgen aus, von einem Kaufvertrag für das Grundstück und einem - grunderwerbsteuerlich nicht relevanten - Werkvertrag für das Gebäude (vgl. etwa RFH-Urteil vom 10. November 1931 II A 321/31, RFHE 30, 321, 326; dazu ausführlich Fischer, UR 1986, 283 - er stellt die Leitgedanken des RFH zusammen und verweist darauf, dass der II. Senat des BFH an diesen RFH-Leitgedanken ausdrücklich bis zu seinem Urteil vom 20. Juni 1967, II 73/63, BFHE 90, 82, BStBl. III 1967, 794, festhielt).
  • BFH, 20.06.1967 - II 73/63

    Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts im Steuerprozeß -

    Ob in Fällen der streitigen Art ein Kaufvertrag über ein Grundstück mit errichteten (fertigen) Gebäuden oder ein Kaufvertrag über ein Grundstück nur im Rohbau und ein besonderer Werkvertrag (in der Regel nicht Werklieferungsvertrag: vgl. Riedel bei Staudinger, BGB, 11. Aufl. Vorbemerkung vor § 631 Textziffer 20 und § 651 Textziffer 5 zu b) über die Errichtung (Fertigstellung) des Gebäudes vorliegt, kann nur nach dem Gesamtbild unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles beurteilt werden (vgl. auch RFH II A 369/26 vom 17. August 1926, Mrozek-Kartei, Grunderwerbsteuergesetz, § 11 Rechtsspruch 22; II A 321/31 vom 10. November 1931, RFH 30, 321, 326).
  • BFH, 28.11.1967 - II 102/63

    Vereinbarung über den Erwerb eines Grundstücks und der Errichtung eines Gebäudes

    Ob grunderwerbsteuerrechtlich nur ein Kaufvertrag über ein Grundstück mit Gebäude oder getrennte Verträge über den Grund und Boden und über die Errichtung des Gebäudes vorliegen - wem also die Errichtung des Gebäudes als Bauherren zuzurechnen ist -, kann nur nach dem Gesamtbild unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles berücksichtigt werden (vgl. schon RFH-Entscheidungen II A 369/26, a.a.O.; II A 321/31 vom 10. November 1931, Sammlung der Entscheidungen des Reichsfinanzhofs Bd. 30 S. 321, 326).
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