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   BFH, 19.01.2000 - II B 112/99   

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https://dejure.org/2000,9804
BFH, 19.01.2000 - II B 112/99 (https://dejure.org/2000,9804)
BFH, Entscheidung vom 19.01.2000 - II B 112/99 (https://dejure.org/2000,9804)
BFH, Entscheidung vom 19. Januar 2000 - II B 112/99 (https://dejure.org/2000,9804)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Steuerfahndung - Beschlagnahme von Unterlagen - Erstellung von Steuerklärungen - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Ausschlussfrist - Bezeichnung des Klagebegehrens

  • Judicialis

    FGO § 65 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 79b Abs. 1; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 3; ; BewG § 106

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 65 Abs. 2 S. 2 § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Schätzungsbescheid; durch Steufa beschlagnahmte Unterlagen; Aufforderung zur Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 30.07.1998 - X B 23/98

    Einkommensteuer - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Nachreichen der

    Auszug aus BFH, 19.01.2000 - II B 112/99
    Selbst wenn dies der Fall wäre, fehlte es im Streitfall an ihrer Klärungsfähigkeit (vgl. zu § 79b Abs. 1 FGO: Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Juli 1998 X B 23/98, BFH/NV 1999, 205).
  • BFH, 26.11.1979 - GrS 1/78

    Sachentscheidung - Mündliche Verhandlung - Voraussetzung einer Sachentscheidung -

    Auszug aus BFH, 19.01.2000 - II B 112/99
    Da zur Bezeichnung des Klagebegehrens nicht die Formulierung eines bezifferten Klageantrags erforderlich ist, es vielmehr ausreicht, dass dem Gericht substantiiert der konkrete Sachverhalt unterbreitet wird, in dessen Würdigung durch den Beklagten der Kläger eine Rechtsverletzung sieht (so Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26. November 1979 GrS 1/78, BFHE 129, 117, BStBl II 1980, 99), hätte die Klägerin im vorliegenden Rechtsstreits jedenfalls die Angaben, die ihr auch ohne Einsicht in für sie unzugängliche Unterlagen möglich waren, machen und wegen der dabei evtl. verbleibenden Lücken eine substantiierte Schätzung vornehmen müssen.
  • BFH, 28.06.2017 - III B 90/16

    Versäumnis der Ausschlussfrist zur Angabe von Tatsachen

    Denn die Versäumnis der nach § 79b Abs. 1 FGO gesetzten Frist berechtigt zur Abweisung der Klage durch Prozessurteil (BFH-Beschlüsse vom 8. März 1995 X B 244/94, BFHE 177, 201, BStBl II 1995, 417; vom 19. Januar 2000 II B 112/99, BFH/NV 2000, 1103; vom 21. Juni 2002 VII S 14/02 (PKH), BFH/NV 2002, 1465; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 79b Rz 50), obwohl diese Rechtsfolge in § 79b Abs. 3 FGO nicht ausdrücklich genannt wird.
  • FG Hessen, 19.09.2019 - 8 K 2444/13

    Streit um den zutreffenden Zerlegungsmaßstab bei der Gewerbesteuer;

    Insoweit ist die Angabe eines bezifferten Klageantrages zwar nicht erforderlich, denn das Klagebegehren ist mit dem Klageantrag nicht identisch, wie sich schon aus dem selbständigen, bloßen Sollerfordernis in § 65 Abs. 1 Satz 2 FGO gegenüber dem hier zu beurteilenden Musserfordernis in § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO ergibt; es reicht vielmehr aus, dass dem Gericht substantiiert der konkrete Sachverhalt unterbreitet wird, in dessen Würdigung durch den Beklagten der Kläger eine Rechtsverletzung sieht (so Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26. November 1979 GrS 1/78, BFHE 129, 117 , BStBl II 1980, 99 und BFH-Beschluss vom 19.01.2000 II B 112/99, BFH/NV 2000, 1103 ).

    Dazu gehört, dass der Kläger im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht nach § 76 Abs. 1 Satz 2 f FGO dem Gericht den nämlichen Sachverhalt aus den ihm zugänglichen Unterlagen unterbreitet (BFH-Beschluss vom 19.01.2000 II B 112/99, BFH/NV 2000, 1103 ).

  • FG Hessen, 19.09.2019 - 8 K 1734/14

    Streit um den zutreffenden Zerlegungsmaßstab bei der Gewerbesteuer;

    Insoweit ist die Angabe eines bezifferten Klageantrages zwar nicht erforderlich, denn das Klagebegehren ist mit dem Klageantrag nicht identisch, wie sich schon aus dem selbständigen, bloßen Sollerfordernis in § 65 Abs. 1 Satz 2 FGO gegenüber dem hier zu beurteilenden Musserfordernis in § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO ergibt; es reicht vielmehr aus, dass dem Gericht substantiiert der konkrete Sachverhalt unterbreitet wird, in dessen Würdigung durch den Beklagten der Kläger eine Rechtsverletzung sieht (so Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26. November 1979 GrS 1/78, BFHE 129, 117 , BStBl II 1980, 99 und BFH-Beschluss vom 19.01.2000 II B 112/99, BFH/NV 2000, 1103 ).

    Dazu gehört, dass der Kläger im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht nach § 76 Abs. 1 Satz 2 f FGO dem Gericht den nämlichen Sachverhalt aus den ihm zugänglichen Unterlagen unterbreitet (BFH-Beschluss vom 19.01.2000 II B 112/99, BFH/NV 2000, 1103 ).

  • FG Hessen, 19.09.2019 - 8 K 705/19

    Streit um den zutreffenden Zerlegungsmaßstab bei der Gewerbesteuer;

    Insoweit ist die Angabe eines bezifferten Klageantrages zwar nicht erforderlich, denn das Klagebegehren ist mit dem Klageantrag nicht identisch, wie sich schon aus dem selbständigen, bloßen Sollerfordernis in § 65 Abs. 1 Satz 2 FGO gegenüber dem hier zu beurteilenden Musserfordernis in § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO ergibt; es reicht vielmehr aus, dass dem Gericht substantiiert der konkrete Sachverhalt unterbreitet wird, in dessen Würdigung durch den Beklagten der Kläger eine Rechtsverletzung sieht (so Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26. November 1979 GrS 1/78, BFHE 129, 117 , BStBl II 1980, 99 und BFH-Beschluss vom 19.01.2000 II B 112/99, BFH/NV 2000, 1103 ).

    Dazu gehört, dass der Kläger im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht nach § 76 Abs. 1 Satz 2 f FGO dem Gericht den nämlichen Sachverhalt aus den ihm zugänglichen Unterlagen unterbreitet (BFH-Beschluss vom 19.01.2000 II B 112/99, BFH/NV 2000, 1103 ).

  • BFH, 31.07.2007 - VIII B 41/05

    Schätzung; Klagebegründung; keine Abgabe der Steuererklärung

    Soweit wegen fehlender Unterlagen genaue Angaben nicht möglich sind, muss er anhand der ihm zugänglichen Erkenntnisquellen zumindest eine substantiierte Schätzung vornehmen (vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 19. Januar 2000 II B 112/99, BFH/NV 2000, 1103; vom 11. August 2000 IV S 4/00, juris; vom 13. Oktober 1994 I B 109/94, BFH/NV 1995, 788).
  • BFH, 18.10.2007 - VIII B 17/06

    Rüge der Divergenz; Anforderungen an Klagebegründung bei Schätzung

    Soweit wegen fehlender Unterlagen genaue Angaben nicht möglich sind, muss er anhand der ihm zugänglichen Erkenntnisquellen zumindest eine substantiierte Schätzung vornehmen (vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 19. Januar 2002 II B 112/99, BFH/NV 2000, 1103; vom 11. August 2000 IV S 4/00, juris; vom 13. Oktober 1994 I B 109/94, BFH/NV 1995, 788).
  • BFH, 21.06.2002 - VII S 14/02

    PKH; unzulässiges Rechtsmittel wegen fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung

    Denn die Versäumnis der nach § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO und § 79b Abs. 1 FGO gesetzten Frist berechtigt --worauf der Antragsteller ebenfalls rechtzeitig hingewiesen worden ist-- zur Abweisung der Klage durch Prozessurteil (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Januar 2000 II B 112/99, BFH/NV 2000, 1103).
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