Rechtsprechung
BFH, 28.07.1999 - II B 120/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Schenkungsteuerfestsetzung - Kosten des Verfahrens - Gegenvorstellung - Vollziehung der Kostenrechnung
- Judicialis
FGO § 138 Abs. 1; ; FGO § 131 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 128 Abs. 4 Satz 1; ; FGO § 128 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 128 Abs. 4 S. 1
Ablehnender AdV-Beschluss betr. die Vollziehung eines Kostenbeschlusses - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 29.11.1994 - VIII B 145/94
Möglichkeit einer Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung
Auszug aus BFH, 28.07.1999 - II B 120/98
Nicht anfechtbar sind danach nicht nur die Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache als solche (vgl. hierzu BFH-Beschluß vom 29. November 1994 VIII B 145/94, BFH/NV 1995, 538), sondern auch ein Beschluß des FG, mit dem es einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Entscheidung über die Kosten abgelehnt hat. - BFH, 16.03.1994 - V B 4/94
Mindestanforderungen an die Beschwerdeschrift
Auszug aus BFH, 28.07.1999 - II B 120/98
Nicht anfechtbar sind danach nicht nur die Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache als solche (vgl. hierzu BFH-Beschluß vom 29. November 1994 VIII B 145/94, BFH/NV 1995, 538), sondern auch ein Beschluß des FG, mit dem es einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Entscheidung über die Kosten abgelehnt hat.
- BFH, 04.02.2000 - II E 3/99
Erinnerungsverfahren; unrichtige Sachbehandlung
Gegen diese Beschlüsse vom 25. November 1998 haben die Erinnerungsführerinnen jeweils Beschwerde eingelegt, die durch Beschlüsse des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Juli 1999 II B 119/98 und II B 120/98 als unzulässig verworfen wurden.Dass die Beschwerden aus den in den Beschlüssen vom 28. Juli 1999 II B 119/98 und II B 120/98 genannten Gründen unzulässig waren und daher nicht zu einer Sachentscheidung führen konnten, machte sie nicht unwirksam oder zu einem rechtlichen Nullum (…vgl. BFH-Beschluss vom 15. Oktober 1998 I E 4/98, BFH/NV 1999, 501).
- BFH, 04.02.2000 - II E 4/99
Gerichtskosten für Klageverfahren - Schenkungssteuer - Kostenrechnungen - …
Gegen diese Beschlüsse vom 25. November 1998 haben die Erinnerungsführerinnen jeweils Beschwerde eingelegt, die durch Beschlüsse des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Juli 1999 II B 119/98 und II B 120/98 als unzulässig verworfen wurden.Dass die Beschwerden aus den in den Beschlüssen vom 28. Juli 1999 II B 119/98 und II B 120/98 genannten Gründen unzulässig waren und daher nicht zu einer Sachentscheidung führen konnten, machte sie nicht unwirksam oder zu einem rechtlichen Nullum (…vgl. BFH-Beschluss vom 15. Oktober 1998 I E 4/98, BFH/NV 1999, 501).