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   BFH, 28.07.1999 - II B 120/98   

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https://dejure.org/1999,11687
BFH, 28.07.1999 - II B 120/98 (https://dejure.org/1999,11687)
BFH, Entscheidung vom 28.07.1999 - II B 120/98 (https://dejure.org/1999,11687)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 1999 - II B 120/98 (https://dejure.org/1999,11687)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Schenkungsteuerfestsetzung - Kosten des Verfahrens - Gegenvorstellung - Vollziehung der Kostenrechnung

  • Judicialis

    FGO § 138 Abs. 1; ; FGO § 131 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 128 Abs. 4 Satz 1; ; FGO § 128 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 128 Abs. 4 S. 1
    Ablehnender AdV-Beschluss betr. die Vollziehung eines Kostenbeschlusses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 29.11.1994 - VIII B 145/94

    Möglichkeit einer Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung

    Auszug aus BFH, 28.07.1999 - II B 120/98
    Nicht anfechtbar sind danach nicht nur die Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache als solche (vgl. hierzu BFH-Beschluß vom 29. November 1994 VIII B 145/94, BFH/NV 1995, 538), sondern auch ein Beschluß des FG, mit dem es einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Entscheidung über die Kosten abgelehnt hat.
  • BFH, 16.03.1994 - V B 4/94

    Mindestanforderungen an die Beschwerdeschrift

    Auszug aus BFH, 28.07.1999 - II B 120/98
    Nicht anfechtbar sind danach nicht nur die Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache als solche (vgl. hierzu BFH-Beschluß vom 29. November 1994 VIII B 145/94, BFH/NV 1995, 538), sondern auch ein Beschluß des FG, mit dem es einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Entscheidung über die Kosten abgelehnt hat.
  • BFH, 04.02.2000 - II E 3/99

    Erinnerungsverfahren; unrichtige Sachbehandlung

    Gegen diese Beschlüsse vom 25. November 1998 haben die Erinnerungsführerinnen jeweils Beschwerde eingelegt, die durch Beschlüsse des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Juli 1999 II B 119/98 und II B 120/98 als unzulässig verworfen wurden.

    Dass die Beschwerden aus den in den Beschlüssen vom 28. Juli 1999 II B 119/98 und II B 120/98 genannten Gründen unzulässig waren und daher nicht zu einer Sachentscheidung führen konnten, machte sie nicht unwirksam oder zu einem rechtlichen Nullum (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Oktober 1998 I E 4/98, BFH/NV 1999, 501).

  • BFH, 04.02.2000 - II E 4/99

    Gerichtskosten für Klageverfahren - Schenkungssteuer - Kostenrechnungen -

    Gegen diese Beschlüsse vom 25. November 1998 haben die Erinnerungsführerinnen jeweils Beschwerde eingelegt, die durch Beschlüsse des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Juli 1999 II B 119/98 und II B 120/98 als unzulässig verworfen wurden.

    Dass die Beschwerden aus den in den Beschlüssen vom 28. Juli 1999 II B 119/98 und II B 120/98 genannten Gründen unzulässig waren und daher nicht zu einer Sachentscheidung führen konnten, machte sie nicht unwirksam oder zu einem rechtlichen Nullum (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Oktober 1998 I E 4/98, BFH/NV 1999, 501).

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