Rechtsprechung
| BFH, 19.02.2010 - II B 122/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit und Gemeinschaftsrechtsmäßigkeit des Hamburger Spielvergnügungsteuergesetzes - Bestimmung und Vorliegen eines Spieleinsatzes i. S. des § 1 Abs. 3 HmbSpVStG - Bemessungsgrundlage der Spielvergnügungsteuer - Sinn und Zweck der Sicherheitsleistung
- openjur.de
Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit und Gemeinschaftsrechtsmäßigkeit des Hamburger Spielvergnügungsteuergesetzes; Bestimmung und Vorliegen eines Spieleinsatzes i.S. des § 1 Abs. 3 HmbSpVStG; Bemessungsgrundlage der Spielvergnügungsteuer; Sinn und Zweck der Sicherheitsleistung
- Bundesfinanzhof
Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit und Gemeinschaftsrechtsmäßigkeit des Hamburger Spielvergnügungsteuergesetzes - Bestimmung und Vorliegen eines Spieleinsatzes i.S. des § 1 Abs. 3 HmbSpVStG - Bemessungsgrundlage der Spielvergnügungsteuer - Sinn und Zweck der Sicherheitsleistung
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Steuerliche Gleichbehandlung von nicht vollständig zum Spielen verbrauchten Bargeldbeträgen oder Gewinnen mit in das Spielgerät eingeworfenen Beträgen; Errechnung einer Bemessungsgrundlage der Spielvergnügungssteuer durch Verminderung der Summe aus eingezahlten Geldbeträgen und angefallenen Gewinnen um ausgezahlte Geldbeträge; Abwälzung der Spielvergnügungssteuer auf die Spieler als mit dem Grundgesetz vereinbar; Verfassungsmäßigkeit des Hamburgisches Spielvergnügungsteuergesetz (HmbSpVStG); Vereinbarkeit des HmbSpVStG mit dem Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Besteuerung für Gewinnspielgeräte bemisst sich in Hamburg am gesamten Spieleinsatz ohne Kürzung um die Spielvergnügungssteuer
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 28.07.2009 - 2 V 90/09
- BFH, 19.02.2010 - II B 122/09
Wird zitiert von ... (18)
- BFH, 07.12.2011 - II R 51/10
Verfassungsmäßigkeit des Hamburger Spielvergnügungsteuergesetzes - erfolgloser …
a) Was zum Spieleinsatz i. S. von § 1 Abs. 1 und 3 sowie § 4 Abs. 1 Sätze 1 und 2 HmbSpVStG zählt, richtet sich nach § 1 Abs. 3 HmbSpVStG und nicht nach der SpielV; denn § 1 Abs. 3 HmbSpVStG bestimmt den Begriff des Spieleinsatzes eigenständig und verweist zu dessen Definition nicht auf die SpielV (…BFH-Beschlüsse vom 27. November 2009 II B 75/09, BFH/NV 2010, 692, unter II. 2. a aa, und vom 19. Februar 2010 II B 122/09, BFH/NV 2010, 1144, unter II. 2. a aa).In beiden Fällen entsteht ihm ein Aufwand für das Spielvergnügen in gleicher Höhe (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 692, unter II. 2. a bb, und in BFH/NV 2010, 1144, unter II. 2. a bb; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 10. Dezember 2009 9 C 12/08, BVerwGE 135, 367, unter 2. a aa).
Eine solche Abwälzbarkeit der Steuer ist aber aufgrund einer am Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ausgerichteten, gerechten Zuteilung der Vergnügungsteuerlast erforderlich (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 692, unter II. 2. a cc, und in BFH/NV 2010, 1144, unter II. 2. a cc).
Bei einer teilweisen Auszahlung von noch nicht vollständig zum Spielen verbrauchten Geldbeträgen oder Gewinnen hat die Besteuerung mithin so zu erfolgen, wie wenn der Spieler von vornherein den Betrag in das Spielgerät eingeworfen hätte, über den er die Verfügungsmacht durch den Spielvorgang endgültig verloren hat (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 692, unter II. 2. a cc, und in BFH/NV 2010, 1144, unter II. 2. a cc).
d) Lässt sich ein Spieler Gewinne sofort auszahlen, statt sie (zunächst) zum Weiterspielen zu verwenden, ändert dies demgegenüber nichts daran, dass die geleisteten Einsätze der Steuer unterliegen; denn bei der Auszahlung von Gewinnen handelt es sich nicht um eine Rückerstattung der Einsätze, die der Spieler zur Erlangung des Spielvergnügens aufgewandt hat (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 692, unter II. 2. a dd, und in BFH/NV 2010, 1144, unter II. 2. a dd).
Derartige Änderungen des Kassenbestands außerhalb des Spielgeschehens müssen bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Steuer zusätzlich berücksichtigt werden, indem in die Kasse eingelegte Geldbeträge dem anfänglichen Kasseninhalt und daraus entnommene Geldbeträge dem zuletzt vorhandenen Kasseninhalt hinzugerechnet werden (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 692, unter II. 2. a ff, und in BFH/NV 2010, 1144, unter II. 2. a ff).
Werden die der Steuer zugrunde liegenden Spieleinsätze auf diese Art und Weise ermittelt, kann zugleich geprüft werden, ob die von den Kontrolleinrichtungen der Spielgeräte aufgezeichneten Einsätze damit übereinstimmen (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 692, unter II. 2. a ff, und in BFH/NV 2010, 1144, unter II. 2. a ff).
Unerheblich ist es in diesem Zusammenhang hingegen, ob die Steuer in ihrer konkreten Ausgestaltung insbesondere hinsichtlich des Besteuerungsmaßstabs und der Frage ihrer Abwälzbarkeit auf die Spieler den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 4. Februar 2009 1 BvL 8/05, BVerfGE 123, 1, unter C. I.; BVerwG-Urteil in BVerwGE 135, 367, unter 1.; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 692, unter II. 2. b aa, und in BFH/NV 2010, 1144, unter II. 2. b aa).
Der sachgerechteste Maßstab für eine derartige Steuer ist danach der individuelle, wirkliche Vergnügungsaufwand (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 123, 1, unter C. II. 1. b, m. w. N.; BVerwG-Urteile in BVerwGE 135, 367, unter 2. a, und vom 9. Juni 2010 9 CN 1/09, BVerwGE 137, 123, unter 1.; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 692, unter II. 2. b bb aaa, und in BFH/NV 2010, 1144, unter II. 2. b bb aaa).
Die Gerichte haben nur die Einhaltung dieser äußersten Grenzen nachzuprüfen, nicht aber, ob der Gesetzgeber im Einzelfall die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 123, 1, unter C. II. 1. b, m. w. N.; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 692, unter II. 2. b bb bbb, und in BFH/NV 2010, 1144, unter II. 2. b bb bbb).
Aus einer solchen Frage der bloßen Gesetzgebungstechnik ohne Auswirkungen auf die Höhe der Steuer kann nicht auf die (teilweise) Verfassungswidrigkeit des Gesetzes geschlossen werden (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 692, unter II. 2. b bb bbb, und in BFH/NV 2010, 1144, unter II. 2. b bb bbb).
Es genügt dabei die kalkulatorische Abwälzbarkeit in dem Sinn, dass der Steuerpflichtige den von ihm zu zahlenden Betrag in die Kalkulation seiner Selbstkosten einsetzen und hiernach die zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens geeigneten Maßnahmen treffen kann (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 123, 1, unter C. II. 1. c und 3., m. w. N.; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 692, unter II. 2. b cc aaa, und in BFH/NV 2010, 1144, unter II. 2. b cc aaa).
Setzen die Spielhallenbetreiber Geräte ein, die insbesondere hinsichtlich der Einsätze und der Gewinne so programmiert sind, dass nach Begleichung aller Kosten und Entrichtung der Steuer kein Gewinn erzielt werden kann, fällt dies in deren Verantwortungsbereich (vgl. im Einzelnen BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 692, unter II. 2. b cc, und in BFH/NV 2010, 1144, unter II. 2. b cc).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2010 - 14 A 597/09
Überprüfbarkeit der Steuerbemessung bei Gemeindesteuern; einheitlicher Steuersatz …
vgl. BFH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - II B 58/06 - juris; Beschluss vom 27. November 2009 - II B 75/09 - juris; Beschluss vom 19. Februar 2010 - II B 122/09 -, juris.II B 122/09 -, juris, Rn. 20.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2010 - 14 A 718/09
Rechtmäßigkeit einer Vergnügungssteuersatzung; Vereinbarkeit der Bemessung einer …
2009 - II B 75/09 - juris; Beschluss vom 19. Februar 2010 - II B 122/09 -, juris.II B 122/09 -, juris, Rn. 20.
- BFH, 12.05.2011 - II B 126/10
Bindende Wirkung der Weitergeltungsanordnungen des BVerfG bei verfassungswidrigen …
Die Klägerin hat sich nicht mit der ständigen, auf Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union beruhenden Rechtsprechung des BFH auseinandergesetzt, nach der eine Spielgerätesteuer oder Spielvergnügungsteuer auf Spielgeräte mit Gemeinschaftsrecht vereinbar ist, weil sie nicht den Charakter einer Mehrwert-/ Umsatzsteuer hat; denn sie wird nicht allgemein auf alle sich auf Gegenstände oder Dienstleistungen beziehenden Geschäfte, sondern lediglich auf eng umgrenzte Tatbestände und ferner nur auf einer Stufe, nämlich von den Haltern der Spielgeräte und nicht etwa auch von deren Herstellern oder Lieferanten erhoben (BFH-Urteil vom 26. Februar 2007 II R 2/05, BFHE 217, 280;… BFH-Beschlüsse in BFH/ NV 2007, 987, unter II. 8., und vom 19. Februar 2010 II B 122/09, BFH/ NV 2010, 1144, unter II. 2. c). - FG Hamburg, 16.09.2011 - 4 V 133/11
Kernbrennstoffsteuer verfassungswidrig?
Die Sicherheitsleistung dient der Vermeidung von Steuerausfällen bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang (vgl. BFH, Beschluss vom 19.02.2010, II B 122/09, BFH/NV 2010, 1144). - FG Berlin-Brandenburg, 01.12.2011 - 6 V 6176/11
Keine ernstlichenZweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung des …
(1) Eine am Gleichheitssatz ausgerichtete, gerechte Zuteilung der Vergnügungsteuerlast erfordert, dass die Steuer im Ergebnis von demjenigen aufgebracht wird, der den von der Steuer erfassten "Vergnügungsaufwand betreibt" (Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 10. Dezember 2009 9 C 12/08, BVerwGE 135, 367 , mit weiteren Nachweisen; BFH, Beschluss vom 19. Februar 2010 II B 122/09, BFH/NV 2010, 1144 ), d. h. das Vergnügen hat, denn Vergnügen und Aufwand widersprechen im Regelfall einander.Bereits der BFH hat in seinem Beschluss in BFH/NV 2010, 1144 , zutreffend ausgeführt, dass die Spielverordnung vom 27. Januar 2006 - SpielV - keine Mindestquote des auszuschüttenden Gewinns mehr vorsieht.
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 4 L 323/09
Beschränkung der gerichtlichen Kontrolle auf die Vereinbarkeit von Festsetzungen …
Einen verfassungsrechtlichen Grundsatz, dass eine Steuer gesondert nur nach dem Nettobetrag erhoben werden kann, besteht nicht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 23. Juni 2010 - 14 A 597/09 - BFH, Beschl. v. 19. Februar 2010 - II B 122/09 -, jeweils zit. nach [...];… vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 10. August 2009 - 2 LB 38/08 - VGH Hessen, Urt. v. 20. Februar 2008 - 5 UE 82/07 -, jeweils zit. nach [...];… Driehaus, a.a.O., § 3 Rdnr. 173; a.M. : Paschke, GewArch 2007, 280, 284 f.). - BVerwG, 13.07.2011 - 9 B 78.10
Erfordernis der Darlegung einer konkreten Rechtsfrage für die Annahme …
Weshalb sich aus den Erwägungen des Bundesfinanzhofes in den Beschlüssen vom 27. November 2009 (II B 75/09) und vom 19. Februar 2010 (II B 122/09) zur Auslegung des Spieleinsatzes nach dem Hamburger Spielvergnügungsteuergesetz eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ergeben soll, erschließt sich schon deshalb nicht, weil der Bundesfinanzhof sich in seinen Erwägungen nicht mit der Frage der aus technischen Gründen nicht erfassten Rückbuchung von Spielbeträgen vom Punktespeicher in den Geldspeicher befasst hat. - BVerwG, 15.06.2011 - 9 B 77.10
Erfordernis eines Zusammenhangs zwischen Steuermaßstab und Spieleraufwand i.R.d. …
Weshalb sich aus der Feststellung im Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 19. Februar 2010 (II B 122/09 - juris Rn. 23), dass sich im Falle der Einsatzbesteuerung die Bemessungsgrundlage der Steuer problemlos ermitteln lässt, wenn die Kontrolleinrichtung, die ein Spielgerät nach § 13 Abs. 1 Nr. 8 Satz 1 SpielV beinhalten muss, korrekt funktioniert, die grundsätzliche Bedeutung der aufgeworfenen Frage ergeben soll, erschließt sich schon deshalb nicht, weil sich diese Frage gerade auf den Fall technischer Defizite bezieht. - OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 4 L 34/10
Beschränkung der gerichtlichen Kontrolle auf die Vereinbarkeit der Festsetzungen …
Einen verfassungsrechtlichen Grundsatz, dass eine Steuer gesondert nur nach dem Nettobetrag erhoben werden kann, besteht nicht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 23. Juni 2010 - 14 A 597/09 - BFH, Beschl. v. 19. Februar 2010 - II B 122/09 -, jeweils zit. nach [...];… vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 10. August 2009 - 2 LB 38/08 - VGH Hessen, Urt. v. 20. Februar 2008 - 5 UE 82/07 -, jeweils zit. nach [...];… Driehaus, a.a.O., § 3 Rdnr. 173; a.M.: Paschke, GewArch 2007, 280, 284 f.). - OVG Niedersachsen, 22.03.2012 - 9 LA 98/11
Vergnügungsteuer auf Pornovorführungen; verfassungsrechtliche Beurteilung der …
- VG Cottbus, 17.09.2010 - 1 K 717/09
Art 105 Abs 2a GG, Art 12 GG, § 2 KAG BB, § 3 KAG BB, Art 33 EWGRL …
- VG Gelsenkirchen, 28.07.2011 - 2 L 1442/10
Vergnügungssteuer, Geldspielgeräte, Steuermaßstab, Spieleraufwand, Ersatzmaßstab, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2010 - 14 A 2444/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2010 - 14 A 2442/08
Spieleraufwand als Grundlage der Bemessung der Höhe der zu entrichtenden …
- FG Hamburg, 10.01.2012 - 4 V 288/11
Finanzprozessrecht: Vorläufige Vollstreckbarkeit eines beschwerdefähigen …
- FG Hessen, 03.03.2011 - 10 V 204/11
Steuerpflicht einer italienischen Sozialversicherungsrente entgegen Art. 19 Abs. …
- OVG Niedersachsen, 22.03.2012 - 9 LA 109/11
Höhe der Vergnügungsteuer auf Pornovorführungen; verfassungsrechtliche …
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