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   BFH, 18.10.1989 - II B 130/89   

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https://dejure.org/1989,7034
BFH, 18.10.1989 - II B 130/89 (https://dejure.org/1989,7034)
BFH, Entscheidung vom 18.10.1989 - II B 130/89 (https://dejure.org/1989,7034)
BFH, Entscheidung vom 18. Oktober 1989 - II B 130/89 (https://dejure.org/1989,7034)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 25.03.1986 - III B 5/86

    Prozeßkostenhilfe - Ablehnender Beschluß - Gründe - Abweisung der Klage durch

    Auszug aus BFH, 18.10.1989 - II B 130/89
    Eine Rechtsverfolgung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn bei summarischer Prüfung für den Eintritt des Erfolges eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht; eine abschließende Prüfung der Erfolgsaussichten ist insoweit nicht statthaft (vgl. BFH-Beschluß vom 25. März 1986 III B 5-6/86, BFHE 146, 223, BStBl II 1986, 526, m. w. N.).
  • BFH, 08.03.1999 - I B 22/98

    PKH für GmbH-Geschäftsführer; Steuerbescheide für die GmbH

    Der hiernach bestehende Vertretungszwang besteht auch für Rechtsbehelfe im PKH-Verfahren (BFH-Beschlüsse vom 28. Februar 1989 X B 4/86, BFH/NV 1990, 314; vom 18. Oktober 1990 II B 130/89, BFH/NV 1990, 665; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 142 Rz. 3, m.w.N.).

    Legt eine nicht postulationsfähige Person einen Rechtsbehelf gegen die Ablehnung eines von ihr selbst gestellten PKH-Antrags ein, so kann ihr Vorgehen dahin gedeutet werden, daß sie zunächst nur PKH für ein Beschwerdeverfahren gegen den Beschluß des FG begehrt (BFH in BFH/NV 1990, 665).

  • BFH, 10.05.2001 - I B 39/01

    Prozesskostenhilfe - Zulässigkeit einer Beschwerde - Vertretungszwang - Umdeutung

    Die Beschwerde ist nicht in einen Antrag auf Bewilligung von PKH für das Beschwerdeverfahren umzudeuten (zur Umdeutung s. BFH-Beschluss vom 18. Oktober 1989 II B 130/89, BFH/NV 1990, 665), den die Klägerin ohne Vertretung durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hätte stellen können.
  • BFH, 14.08.1997 - VIII B 153/94

    Bestimmung des Gegenstandswerts bei einem Streit über die Erforderlichkeit einer

    Bei einem Streit über die Erforderlichkeit einer Beiladung ist der Gegenstandswert nach dem Interesse des Beigeladenen an einer Aufhebung des Beiladungsbeschlusses zu bestimmen (BFH-Beschluß vom 25. Januar 1990 X S 5/89, BFH/NV 1990, 665).
  • BFH, 29.07.1996 - XI S 34/96

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren

    Der Senat wertet diese Zusatzäußerung des Klägers als Gesuch um Gewährung von Prozeßkostenhilfe (PKH) für das Beschwerdeverfahren ... (vgl. dazu Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 18. Oktober 1989 II B 130/89, BFH/NV 1990, 665).
  • BFH, 26.01.1996 - XI S 45/95

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Anwalts

    Der Senat hält für möglich, diese Zusatzäußerung des Antragstellers als Gesuch um Gewährung von PKH für das Beschwerdeverfahren zu werten (vgl. auch den Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 18. Oktober 1989 II B 130/89, BFH/NV 1990, 665).
  • BFH, 26.01.1996 - XI S 44/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Falle der späteren Entscheidung über ein

    Der Senat hält für möglich, diese Zusatzäußerung des Antragstellers als Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe (PKH) für das Beschwerdeverfahren zu werten (vgl. auch den Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 18. Oktober 1989 II B 130/89, BFH/NV 1990, 665).
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